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Startseite»Nachrichten»„Du bist nicht mehr Deutsche“: Hochzeit vor 118 Jahren: Familie aus Togo ist jetzt staatenlos
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„Du bist nicht mehr Deutsche“: Hochzeit vor 118 Jahren: Familie aus Togo ist jetzt staatenlos

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 13, 2026Keine Kommentare7 Minuten Lesezeit
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„Du bist nicht mehr Deutsche“Hochzeit vor 118 Jahren: Familie aus Togo ist jetzt staatenlos

Akouvi Nono Liebl (v.l.n.r.), Ami Tido Liebl, Teko Folly-Ady und Afi Linam Liebl holen sich bei Klaus Stanek Rat. (Foto: dpa/Christoph Reichwein)

Während der Kaiserzeit heiratet ein deutscher Kolonialbeamter eine Frau in Togo. Beide bekommen zuvor ein Kind. Der zeitliche Ablauf hat bis heute gravierende Folgen, die die Gerichte beschäftigen.

Sie sind 2020 mit deutschem Pass nach Nordrhein-Westfalen gekommen, haben in Siegen einen Personalausweis erhalten, sind sozial integriert. Und doch sollen drei Frauen und fünf Kinder zwischen 10 und 16 Jahren den „Wohnort“ wechseln – konkret: als „unerlaubt eingereiste Ausländer“ in eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) nach Karlsruhe wechseln. In eine ungewisse Zukunft. Ein verworrener Fall, der in die Zeit des deutschen Kaiserreichs und der damaligen Kolonie Togo zurückführt.

Es geht unter anderem um vier Jungen und ein Mädchen, allesamt gute Schüler. Darryl, der Älteste, nimmt Kurs aufs Abi. Sie alle waren seit 2020 nicht mehr in Togo, sie spielen in Vereinen, fühlen sich wohl, haben Freunde. Bei den drei Frauen handelt es sich um Schwestern: Akouvi Nono Liebl, Mutter von zwei der besagten Jungen, sowie die alleinlebende Afi Linam Liebl. Außerdem Ami Tido Liebl. Sie wohnt mit ihrem berufstätigen und steuerzahlenden Ehemann Teko Folly-Ady und drei Kindern seit rund sechs Jahren in Siegen.

Die Frauen und Kinder hatten bei ihrer Einreise allesamt deutsche Reisepässe in der Tasche, die ihnen die deutsche Botschaft in Lomé, der Hauptstadt von Togo, ausgestellt hatte. In Siegen folgten deutsche Personalausweise, im Herbst 2021 eine Wahlbenachrichtigung zur Teilnahme an der Bundestagswahl. Und dann eine Rolle rückwärts: Die Stadt Siegen zog im März 2021 alle Papiere wieder ein.

„Du bist nicht mehr Deutsche“

Akouvi Nono Liebl erinnert sich mit Grauen: Am 1. März 2021 – sie zog gerade mit ihren Söhnen in eine größere Wohnung um – hätten zehn Personen, darunter auch Polizisten, vor ihrer Wohnungstür gestanden, wollten ihre Personaldokumente haben. Sie durfte nicht telefonieren, schildert sie. Eine Frau von der Ausländerbehörde habe ihr nur gesagt: „Du bist nicht mehr Deutsche.“ Dasselbe erlebten kurz darauf auch ihre zwei Schwestern. Sie bekamen stattdessen ein Schreiben von der Ausländerbehörde: „Vorläufige Bescheinigung über die Meldung als unerlaubt eingereister Ausländer“.

Schwer zu glauben: Das alles geht zurück auf eine 1908 in der deutschen Kolonie Togo geschlossene Ehe, die im deutschen Kaiserreich nicht anerkannt wurde und auch fast 120 Jahre danach hierzulande noch Gerichte beschäftigt. Der Urgroßvater der drei Schwestern – der Kolonialbeamte und Mediziner Friedrich Liebl – hatte 1908 eine Togolesin geheiratet. Die Kernfrage lautet: Ist diese Ehe nach deutschem Recht gültig? Verwaltungsgerichte (VG) und auch das NRW-Oberverwaltungsgericht haben sich damit befasst: Sie alle sagen: nein, damals wie heute nicht gültig.

Das OVG im Münster spricht von einer „Stammesehe“, die „nur nach Stammessitte geschlossen worden“ sei. Folglich konnte die deutsche Staatsangehörigkeit nicht an die nachfolgenden Generationen weitergegeben werden. Rechtsanwalt Daniel Nierenz, der die Siegener Familie vertritt, erläutert: „Der Sohn des Kolonialbeamten galt als unehelich und in der Kaiserzeit bekamen uneheliche Kinder die Staatsangehörigkeit der Mutter, die Togolesin war.“ Das wirkt sich nun bis zu den fünf Ururenkeln aus.

Probleme schon vor 30 Jahren

Aus mehreren Gerichtsunterlagen geht hervor, dass es schon beim Vater der drei Schwestern Probleme gab: Im Juli 1996 bekam er einen deutschen Pass vom Bundesverwaltungsamt, womit auch seinen Töchtern bescheinigt wurde, dass sie deutsche Staatsangehörige sind. Ende 1996 zog das Bundesamt den Ausweis aber wieder ein, denn: Man habe nicht gewusst, dass die Ehe des Großvaters – des Kolonialbeamten – nicht rechtswirksam geschlossen worden sei, und den Pass daher „aus Unkenntnis“ ausgestellt.

Im Fall der Frauen und Kinder argumentiert die Ausländerbehörde Siegen auf Anfrage recht ähnlich: „Das Auswärtige Amt (deutsche Botschaft Lomé) bemerkte seinen Fehler“ und teilte der Stadt Ende 2020 mit, die Ausstellung der Pässe an die Frauen und Kinder sei „zu Unrecht erfolgt“ – und zwar nach „Vortäuschen falscher Tatsachen“ seitens der Antragstellerseite, deutsche Staatsbürger zu sein. „Folgerichtig waren die deutschen Pässe einzuziehen“, berichtet die Ausländerbehörde.

Klagen gegen diesen Einzug von Pässen und Personalausweisen scheiterten vor dem VG Arnsberg. Und auch das OVG bestätigte später, das Vorgehen der Stadt sei rechtmäßig gewesen.

So wäre die Eheschließung gültig gewesen

Ein deutscher Standesbeamter wäre nötig gewesen, der sei aber erst drei Jahre später – 1911 – nach Togo entsandt worden, meint Klaus Stanek, Büroleiter der Kanzlei Nierenz, der sich tief in die Materie eingearbeitet hat. Die Zustimmung von Kaiser Wilhelm II. – in Form eines Stempels – habe wohl gefehlt. In Berichten vor vielen Jahren über einen Onkel der drei Schwestern in Berlin hieß es, für eine gültige Ehe hätte es damals eine kaiserliche Vorordnung gebraucht, die es aber nie gegeben habe. Im Detail schwer zu klären nach 118 Jahren – für Familie Liebl aber folgenschwer und belastend.

Die Stadt Siegen sieht sich seit 2021 für die Frauen und Kinder nicht mehr zuständig und verweist auf einen sogenannten Verteilungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom April 2021 in die LEA nach Karlsruhe. Ausländerrechtlich sei man noch für Teko Folly-Ady zuständig, der mit Duldungsstatus in Siegen lebt und arbeitet. Zu ihm sagt die Stadt, sie plane keine „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“.

Der „Verteilungsbescheid“ mit Wechsel nach Baden-Württemberg in eine Flüchtlingsaufnahmestelle sei empörend, kritisiert Stanek: „Man tut so, als hätten sie nie in Siegen gelebt, als wären sie hier nicht voll integriert.“ Die Stadt plant nach jüngsten Angaben aber keine „zwangsweise Verbringung“, es drohe „derzeit also keine Vollstreckung“, teilt eine Sprecherin mit.

Sinngemäß heißt es in dem Karlsruhe-Bescheid, unerlaubt eingereiste Ausländer, die nicht um Asyl bitten und nicht zügig in Abschiebehaft genommen oder abgeschoben wurden, sollten auf die Bundesländer verteilt und in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden – bis zu einer Entscheidung „über die Aussetzung der Abschiebung oder der Erteilung eines Aufenthaltstitels“.

Abschiebung nicht möglich – freiwillige Ausreise auch nicht

Die Kanzlei stellt zudem fest: „Alle Frauen und Kinder sind staatenlos.“ Man könnte sie aus rechtlichen Gründen nicht abschieben, betont Stanek. Er nennt es eine „Falschbeurkundung“, dass auf ihren Melde-Bescheinigungen unter Staatsangehörigkeit „Togo“ eingetragen sei.

Akouvi Nono Liebl berichtet, nach all den Problemen habe sie mit den Söhnen nach Togo zurückkehren wollen, zumal ihr Ehemann dort geblieben war. „Die Botschaft von Togo in Berlin hat mir aber geschrieben, dass sie uns keine Reisedokumente ausstellen können, weil wir mit deutschem Pass eingereist sind und daher deutsche Staatsbürger sind.“ Das Botschaftsschreiben vom Dezember 2023 weist zudem darauf hin: „Das Gesetz erlaubt keine doppelte Staatsangehörigkeit zwischen Togo und Deutschland.“

Aktuell ist der juristische Weg weitgehend ausgeschöpft. Man habe nun bei der Bezirksregierung beantragt, den „Verteilungsbescheid“ nach Karlsruhe aufzuheben, berichtet Rechtsanwalt Nierenz. Werde das abgelehnt, könne man dagegen notfalls klagen. Ziel sei eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, auch eine Arbeitserlaubnis für die drei Frauen. Das „Stigma der Illegalität“ und die unsichere Zukunft seien für alle traumatisch.

„Wir alle möchten unbedingt arbeiten“

Afi Linam Liebl, im Rechnungswesen ausgebildet, sagt: „Wir alle möchten unbedingt arbeiten.“ Akouvi Nono Liebl hat in Togo Literaturwissenschaft studiert und ist zudem gelernte Dekorateurin. Ami Tido Liebl ist Friseurin, ihr Mann Teko Folly-Ady Werbetechniker. Er habe sich als Praktikant beworben und sei nach fünf Monaten eingestellt worden, so der Co-Geschäftsführer von MD Print, Claus Bernhausen. „Es herrscht Fachkräftemangel. Wir können nicht auf Teko verzichten, er ist pflichtbewusst, gewissenhaft, ein perfekter Arbeiter.“

Die Betroffenen haben viele Unterstützer. Und noch immer Hoffnung. Der 14-jährige Jordan, in der Schule vor allem leistungsstark in Deutsch und Sport, träumt davon, später einmal in Siegen ein Unternehmen zu gründen. Und Bryan, 15 Jahre alt, weiß jetzt schon: „Ich möchte in den IT-Bereich gehen.“ Der 16 Jahre alte Darryl will mit seinem Mathe-Leistungskurs im Abi punkten. „Wenn ich jetzt wegmüsste und mit Freunden und Schule neu anfangen müsste, wäre das schlimm, eine Katastrophe.“

Quelle: ntv.de, mpa/dpa

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