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Betrugsmaschen

Online-Betrug anzeigen: Wo und wie es geht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 26, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Nach dem Klick · Teil 3 von 5

Teil 2 hat gezeigt, was sofort zu tun ist. Jetzt geht es um den Schritt, den viele auslassen: die Anzeige. Lohnt sich das überhaupt? Ja – auch wenn eine Anzeige das Geld nicht automatisch zurückbringt.

Warum anzeigen, wenn die Täter im Ausland sitzen?

Diese Frage stellen sich viele. Die Antwort der Polizei ist eindeutig. Die Konferenz der Schweizer Polizeikommandanten schreibt, die Strafverfolgung sei bei Internetkriminalität auf konsequente Anzeigen angewiesen. Die Vorsitzende der deutschen Polizeilichen Kriminalprävention sagte bei der Vorstellung des Cybersicherheitsmonitors 2025 ganz direkt: Wer betroffen ist, soll Anzeige erstatten.

Dass nur ein Teil der Betroffenen das tut, hat Teil 1 gezeigt. Jeder Fall, der nicht angezeigt wird, fehlt der Polizei im Gesamtbild. Realistisch bleiben sollte man trotzdem: Wurde das Geld schnell ins Ausland weitergeleitet, wird es für Bank und Ermittler deutlich schwieriger.

Wo kann man Anzeige erstatten?

Das hängt vom Land ab. In allen drei Ländern geht es bei der Polizei vor Ort, in Deutschland und in vielen Schweizer Kantonen auch online.

Wo zeige ich Online-Betrug an?

Die wichtigsten Wege in Österreich, Deutschland und der Schweiz.

Österreich

In jeder Polizeidienststelle.

Die Meldestelle des Bundeskriminalamts ([email protected]) nimmt Hinweise an. Eine Anzeige ist das aber nicht.

In Wien berät die Cybercrime Helpline der Stadt unter 01 4000-4006, werktags 7.30 bis 17 Uhr.

Deutschland

In jeder Polizeidienststelle.

Online über die Onlinewache der Polizei im jeweiligen Bundesland. Das ist für einfachere Fälle gedacht, etwa Betrug im Internet.

Komplizierte Fälle besser direkt bei der Polizei vor Ort.

Schweiz

Beim Polizeiposten.

In vielen Kantonen online über Suisse ePolice – für bestimmte Fälle: bezahlte, aber nie gelieferte Ware, Missbrauch persönlicher Daten und falsche Wohnungsinserate.

Andere Internetdelikte weiterhin beim Polizeiposten.

Was sollte man mitbringen?

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto leichter kann die Polizei den Fall bearbeiten. Es muss aber nicht alles perfekt sein. Lieber mit lückenhaften Unterlagen anzeigen als gar nicht.

Diese Unterlagen helfen bei der Anzeige

Was fehlt, kann oft später nachgereicht werden.

✓

Datum und Uhrzeit: Wann wurde bezahlt oder wann wurden Daten eingegeben?

✓

Zahlungsbelege und Kontoauszüge mit Betrag, Empfänger und IBAN

✓

Screenshots der Nachrichten, auf denen Absender und Datum zu sehen sind

✓

Adresse der gefälschten Website oder Name des Profils

✓

Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Chatverläufe der Täter

✓

Was die Bank bereits unternommen hat, etwa eine Sperre oder ein Rückruf

Wie geht es nach der Anzeige weiter?

Nach einer Online-Anzeige bekommt man zum Beispiel in Baden-Württemberg eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer. Diese Nummer sollte man gut aufheben. Wer Anzeige erstattet, ist im Verfahren Zeugin oder Zeuge. Es kann also sein, dass die Polizei später noch einmal zu einem Gespräch einlädt – auch nach einer Online-Anzeige.

Wie lange die Ermittlungen dauern, lässt sich nicht vorhersagen. Für das Geld ist ohnehin die Bank der schnellere Weg – die Anzeige ersetzt den Anruf dort nicht.

Und wenn man sich bei der Polizei schämt?

Das ist ein echtes Problem. Cassandra Cross, deren Forschung wir in Teil 1 vorgestellt haben, beschreibt, dass Betroffene das Melden eines Betrugs oft als belastend erleben. Manche fühlten sich nicht ernst genommen. Ihre Forschung stammt aus Australien. Die Scham vor dem Gespräch kennen aber viele, egal wo sie leben.

Es hilft, nicht allein zu gehen. Das Informationsportal des deutschen Justizministeriums rät: Wer aufgewühlt ist, kann eine nahestehende Person bitten, bei der Anzeige zu unterstützen. Die Beratungsstellen aus Teil 1 informieren außerdem über die eigenen Rechte im Verfahren. Niemand muss sich für eine Straftat rechtfertigen, die jemand anderer begangen hat.

Die Serie „Nach dem Klick“

Teil 3Anzeige nach Online-Betrug: Lohnt sich das? (Sie lesen gerade)

Teil 4Recovery Scam: Wenn Betrüger das Geld zurückholen wollen (erscheint am 27.09.)

Teil 5Betrug in der Familie: So gelingt das Gespräch (erscheint am 28.09.)

Morgen erscheint Teil 4: Recovery Scam: Wenn Betrüger das Geld zurückholen wollen.

Quellen

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Dr. Heinrich Krämer
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