Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Altersnachweis für Erwachsene statt Social-Media-Verbot für Jugendliche

    Juni 11, 2026

    Nachhaltiger Aufschwung nur mit Verbraucher:innen

    Juni 9, 2026

    Leistungskürzungen sind keine Reformen | Verbraucherzentrale Bundesverband

    Juni 5, 2026

    Nahost-Krieg: Große Mehrheit spürt keine Entlastung

    Juni 4, 2026

    Verbraucherorganisationen legen europaweit Beschwerden gegen Google, Meta und TikTok ein

    Mai 21, 2026
  • Nachrichten

    „Könnt ihr schneller liefern?“: Der Datencenter-Boom kennt keine Pause

    Juni 15, 2026

    USA sollen zugestimmt haben: Iran will Gebühren für die Straße von Hormus erheben

    Juni 15, 2026

    Ein Kuss zum Geburtstag: So gratuliert Andre Agassi seiner Steffi Graf

    Juni 15, 2026

    Ayari hat tunesischen Vater: Schwedens Doppeltorschütze entschuldigt sich

    Juni 15, 2026

    Osten besonders gefährdet: Demenz könnte in Zukunft deutlich mehr Menschen treffen

    Juni 15, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Vorsicht: Fake-Video aus der Ukraine entpuppt sich als Filmset!

    Juni 15, 2026

    Fahrverbot für Senioren ab 70? Die Wahrheit über das Fahrgesetz 2026!

    Juni 15, 2026

    Deutschlandfahne Aufreger: Altes Foto zur WM 2026 erneut falsch geteilt

    Juni 15, 2026

    Presseinformation: Mimikama startet neues soziales Netzwerk für digitale AufklärungPresseinformation: Mimikama startet neues soziales Netzwerk 2026

    Juni 12, 2026

    Wird Portugal Weltmeister 2026?

    Juni 12, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026

    Soziale Medien: Nutzen und Risiken aus Sicht von Jugendlichen und Erwachsenen | Bildung

    Juni 11, 2026

    Zivilgesellschaft – stille Säule der Bildung in Deutschland | Bildung

    Mai 20, 2026

    Geschichte der Demokratiebildung in der Schule | Bildung

    April 29, 2026

    Welcher Anteil junger Frauen und Männer erlangt das Abitur? | Bildung

    April 29, 2026
  • Politik

    G7-Gipfel: Wie der Mittelstand unter globalen Krisen leidet

    Juni 15, 2026

    Nach SpaceX: OpenAI und Anthropic vor dem Börsengang

    Juni 15, 2026

    Vor G7-Gipfel: Trump droht Paris mit 100 Prozent Weinsteuer

    Juni 15, 2026

    Großbritannien plant Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige

    Juni 15, 2026

    Norwegen: Marius Borg Høiby zu vier Jahren Haft verurteilt

    Juni 15, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Vergewaltigung in zwei Fällen: Mette-Marits Sohn Høiby zu vier Jahren Haft verurteilt
Nachrichten

Vergewaltigung in zwei Fällen: Mette-Marits Sohn Høiby zu vier Jahren Haft verurteilt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 15, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Vergewaltigung in zwei FällenMette-Marits Sohn Høiby zu vier Jahren Haft verurteilt

Ausufernde Partys, Drogen und schockierende Vorwürfe: Der Fall Høiby hält Norwegen monatelang in Atem. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Monate nach dem Mammutprozess gegen ihn ist der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, nach Medienberichten von einem Gericht in Oslo zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Von zwei von insgesamt vier Vergewaltigungsvorwürfen nach norwegischem Recht sprach ihn das Gericht laut der Zeitung „Verdens Gang“ frei. Für die anderen zwei wurde er demnach verurteilt. Vier Frauen muss der Norweger eine Entschädigung zahlen, darunter zwei Ex-Freundinnen. Høiby verfolgte das Urteil aus gesundheitlichen Gründen nicht im Gerichtssaal mit, sondern über eine Videoschalte aus dem Gefängnis.

In dem Prozess, der von Anfang Februar bis Mitte März verhandelt worden war, war Høiby in 40 Punkten angeklagt gewesen. Die Staatsanwaltschaft hielt ihn in 39 Punkten für schuldig und wollte den Norweger für sieben Jahre und sieben Monate hinter Gittern sehen. Høibys Verteidiger hatten dagegen zum Abschluss der Gerichtsverhandlung einen Freispruch von den Vergewaltigungs-Vorwürfen gefordert und auf eineinhalb Jahre Haft für ihren Mandanten plädiert.

Die Liste der Vorwürfe war lang

Mehrere der Taten hatte der 29-Jährige gestanden. Dabei geht es etwa um Fälle von Körperverletzung und Vandalismus, Verstöße gegen ein Kontaktverbot zu einer Ex-Freundin, die norwegische Medien nach dem Osloer Stadtteil Frogner „Frogner-Frau“ nennen, verschiedene Verkehrsdelikte sowie den Transport von 3,5 Kilo Marihuana.

Die vorgeworfenen Vergewaltigungen von vier Frauen, während diese schliefen, hatte er dagegen bestritten. Während er mit den Frauen zusammen war, hatte Høiby diese gefilmt und fotografiert. Foto- und Videoaufnahmen auf den Handys des Norwegers hatten in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft eine wichtige Rolle gespielt. Die Verteidigung hatte während des Prozesses Zweifel an der Glaubwürdigkeit von einem der mutmaßlichen Opfer gesät.

Unter Tränen hatte Høiby in dem Prozess die Medien angeklagt, von denen er seit frühester Kindheit verfolgt worden sei. Sich selbst hatte er als „Monster“ in der öffentlichen Wahrnehmung und „Hassobjekt von ganz Norwegen“ bezeichnet. Høiby war noch ein Kleinkind, als seine Mutter Mette-Marit den norwegischen Kronprinzen kennenlernte.

Erste Festnahme vor zwei Jahren

Im August 2024 nahm die Polizei ihn zum ersten Mal fest. In der Wohnung seiner damaligen Freundin hatte er randaliert, gab später zu, der Frau gegenüber gewalttätig geworden zu sein. Im Laufe der Ermittlungen kamen immer mehr Vorwürfe ans Licht. Kurz vor dem Prozess nahm die Polizei Høiby erneut fest – er hatte gegen ein Kontaktverbot gegenüber seiner Ex-Freundin verstoßen. Seitdem sitzt der 29-Jährige in Untersuchungshaft.

Mehrfach versuchte Mette-Marits Sohn während des Prozesses und danach, aus der U-Haft freizukommen – notfalls mit elektronischer Fußfessel. Auch kurz vor der Urteilsverkündung hatte er noch einmal einen Versuch gestartet, diesmal mit Verweis auf den Gesundheitszustand seiner Mutter. Die Kronprinzessin leidet an einer unheilbaren, chronischen Lungenkrankheit und braucht nach Angaben des norwegischen Hofs dringend eine neue Lunge. Ihr Zustand hatte sich in den vergangenen Monaten demnach dramatisch verschlechtert. Høiby hatte es als unerträglich bezeichnet, nicht bei seiner Mutter sein zu können. Sein Antrag wurde jedoch in zweiter Instanz abgelehnt.

Quelle: ntv.de, hny/dpa

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

„Könnt ihr schneller liefern?“: Der Datencenter-Boom kennt keine Pause

Juni 15, 2026

USA sollen zugestimmt haben: Iran will Gebühren für die Straße von Hormus erheben

Juni 15, 2026

Ein Kuss zum Geburtstag: So gratuliert Andre Agassi seiner Steffi Graf

Juni 15, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.