Abschied vom Achtstundentag?„Es geht um Flexibilität, nicht um eine Ausweitung von Arbeitszeit“

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Andrea Hammermann vom Institut der deutschen Wirtschaft hält einen Umstieg vom Achtstundentag auf eine Wochenarbeitszeit für richtig. „Das kann beiden Seiten Vorteile bringen“, sagt sie im Interview mit ntv.de.
ntv.de: Ist eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus Ihrer Sicht notwendig oder ist die Flexibilität, die Union und SPD im Koalitionsvertrag als Ziel ausgegeben haben, schon heute gegeben?
Andrea Hammermann: Bislang gilt natürlich, was im Arbeitszeitgesetz steht. Das ist der Achtstundentag, von dem um zwei Stunden abgewichen werden kann. Aber es gilt eben keine Wochenarbeitszeit, wie das bei der EU-Richtlinie zur Arbeitszeit der Fall ist. Damit ist die deutsche Regelung restriktiver als in anderen Ländern.
Was würde eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten verbessern?
Es geht um Flexibilität, nicht um eine Ausweitung von Arbeitszeit. Die wöchentliche Arbeitszeit ist ja in Arbeitsverträgen und im Tarifvertrag festgelegt. Insofern geht es um eine neue Verteilung von Arbeitszeit über die Tage hinweg. Das kann beiden Seiten Vorteile bringen.
Was für Vorteile?
Zum einen, das steht ja auch explizit im Koalitionsvertrag, geht es um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auf der anderen Seite geht es natürlich auch um eine effiziente Arbeitszeitgestaltung. Im Baugewerbe wird beispielsweise der Wunsch geäußert, die volle Arbeitszeit auch mal an vier statt an fünf Tagen durchzuführen, um Fahrtzeiten zu sparen und für einen zusätzlichen freien Tag. Das wäre zwar mit zehn Stunden möglich, aber wenn dann noch Werkzeug weggeräumt werden muss, dann ist schon das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.
Sollte im Gesetz geregelt werden, dass die Verlängerung eines Arbeitstages nur im Konsens geschehen kann?
Bei der bisher schon möglichen Flexibilisierung der Arbeitszeit zeigt sich bereits, dass das sehr gut im Konsens funktionieren kann. Auch aufgrund bestehender Arbeitskräfteengpässe wissen Arbeitgeber sehr wohl, dass sie attraktive Arbeitszeitmodelle anbieten müssen. Die konkrete Aushandlung kann der Gesetzgeber, der ja nur Mindeststandards setzen kann, der betrieblichen Praxis beziehungsweise den Tarifparteien überlassen.
Sollte es aus Ihrer Sicht keine tägliche Begrenzung mehr geben?
Die tägliche Begrenzung ergibt sich ja auch aus den gesetzlich festgelegten Ruhezeiten. Die gibt es auch in der EU-Richtlinie. Dort finden sich auch diese elf Stunden Ruhezeit, die nach einem Arbeitstag mindestens vorgeschrieben sind. Die Ruhezeit übernimmt eine wichtige Funktion für die Erholung und Regeneration nach der Arbeit. Aus unserer Sicht wäre allerdings die Frage, ob man die Mindestruhezeit nicht auch ausdifferenzieren sollte. Das deutsche Arbeitszeitgesetz sieht bereits Ausnahmen vor, beispielsweise im Krankenhaus. Selbst auf Basis von Tarif- und Betriebsvereinbarungen sind im Rahmen von Paragraf 7 Abs. 1 Nr. 3 des Arbeitszeitgesetzes Verkürzungen um bis zu zwei Stunden jedoch nur möglich, wenn die Art und Weise der Arbeit dies erfordert. Das schließt bislang viele Beschäftigte, die beispielsweise im Büro arbeiten, aus.
Gesundheitliche Risiken sehen Sie nicht, auch keine Produktivitätsminderung durch eine geringere Konzentration nach acht Stunden Arbeit?
Das ist ein wichtiger Punkt, das Arbeitszeitgesetz ist ja ein Schutzgesetz. Mit Blick auf die Bürobeschäftigten haben wir das in unserer Studie untersucht, denn es gibt ja schon Beschäftigte, die auch in der Vergangenheit mal längere Tagesarbeitszeiten hatten. Für diese haben wir keine besondere Gefährdungslage gefunden: keine Einbrüche bei der Zufriedenheit, keine gesundheitlichen Risiken. Insofern würde ich sagen, dass der Zusammenhang zwischen der Tagesarbeitszeit und der Gesundheit je nach personen- und tätigkeitsbezogenen Merkmalen heterogener ist, als das in der öffentlichen Debatte dargestellt wird.
Die Böckler-Stiftung befürchtet, dass mit längeren Arbeitszeiten bei Pendlerfahrten mit dem Pkw die Unfallgefahr auf dem Heimweg steigen würde.
Die Anfahrt und die Heimfahrt sind in der Regel keine Arbeitszeit. Wo die Beschäftigten wohnen, liegt ja auch alleine in ihrem Einflussbereich. Ermüdungseffekte beim Pendeln insbesondere mit dem Auto sollten Beschäftigte im Blick behalten, das gilt aber auch heute schon.
Erklärtes Ziel der Union ist eine Erhöhung des Arbeitsvolumens. Ließe sich das mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten erreichen?
Das muss man deutlich voneinander trennen. Es gibt im Koalitionsvertrag Überlegungen, Anreize für mehr Arbeit zu setzen. Wir haben eine im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hohe Teilzeitquote. Gleichwohl muss man berücksichtigen, dass wir eine hohe Frauenerwerbstätigkeit haben. Die haben viele andere Länder nicht im gleichen Maße. Das ist durchaus als Erfolg zu sehen. Trotzdem ist es richtig, zu überlegen, wie angesichts des demografischen Wandels das Arbeitszeitvolumen stabilisiert werden kann. Das geht nur über eine verbesserte Betreuungsinfrastruktur und Anreize.
Meine Kollegen Holger Schäfer und Oliver Stettes haben im vergangenen Jahr eine Studie gemacht, für die sie Beschäftigte gefragt haben, ob sie grundsätzlich bereit wären, mehr zu arbeiten. 77 Prozent haben gesagt, das wäre der Fall, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden. Eine Bedingung war, dass mehr Netto vom Brutto übrigbleibt. Aber es ging auch um Arbeitsbedingungen – dazu gehören auch flexiblere Arbeitszeiten.
Viele Frauen arbeiten in Teilzeit, weil sie stärker in die Familie eingebunden sind. Die Böckler-Stiftung argumentiert auf Basis einer Studie, dass von diesen einige den Arbeitsmarkt verlassen könnten, wenn ihre vollbeschäftigten Partner an einzelnen Wochentagen noch länger arbeiten müssen.
Es ist ein Aushandlungsprozess, der im beiderseitigen Interesse ausgestaltet werden kann. Aber natürlich setzt das die Betriebe und die Beschäftigten stärker in die Verantwortung. Die Vorstellung, dass wir immer an jedem Tag genau die gleiche Zeit arbeiten, ist schon heute nicht mehr Realität.
Wäre es aus Ihrer Sicht eine Kompromisslösung, die neuen Regeln nur in Betrieben mit Tarifbindung gelten zu lassen?
Wenn eine neue Regelung im Arbeitszeitgesetz nur für tarifgebundene Unternehmen gelten würde, müsste man das gut begründen. Grundsätzlich glaube ich, liegt ein Vorteil unserer Sozialpartnerschaft darin, dass branchenspezifisch, teilweise auch tätigkeitsspezifisch im beiderseitigen Interesse eine Lösung ausgehandelt werden kann. Allerdings setzt das voraus, dass der Gesetzgeber von den Mindeststandards ein Stück weit zurücktritt und diesen Freiraum auch eröffnet.
Das IW hat vorgeschlagen, die tägliche Höchstarbeitszeit zunächst nur für Bürobeschäftigte abzuschaffen. Wäre das eine Art Einfallstor, um den Achtstundentag komplett aufzuweichen?
Wir haben uns die Bürobeschäftigten näher angeschaut, um eine homogene Gruppe zu haben, die von den verkürzten Ruhezeiten ausgenommen ist, obwohl gerade sie beim Thema Unfallschutz am wenigsten gefährdet sind. Zugleich sind das Beschäftigte, die faktisch eine sehr hohe Arbeitszeitsouveränität haben: Bürobeschäftigte gehen heute schon recht flexibel mit ihren Arbeitszeiten um, teilweise umgehen sie dabei auch die gesetzlichen Regelungen. Wir wollten prüfen, ob in dieser Gruppe negative Effekte zu sehen sind. Das war nicht der Fall. Die Ergebnisse mögen anders ausfallen, wenn wir andere Beschäftigtengruppen betrachten. Insofern wäre es sicherlich eine gute Idee, das Für und Wider für unterschiedliche Beschäftigtengruppen jeweils abzuwägen.
Haben Sie eine Erklärung, warum die Gewerkschaften die Flexibilisierung so vehement ablehnen?
Arbeitszeiten sind wichtig: Sie sind nicht nur eine Form der Arbeitsbelastung, sondern auch eine wichtige Ressource zur Arbeitsbewältigung. Der Achtstundentag war seinerzeit eine zentrale Errungenschaft der Gewerkschaft. Damit kann man Mitglieder sicher auch heute noch ansprechen. Zugleich würde eine Flexibilisierung Gewerkschaften und Arbeitgeber stärker in die Verantwortung nehmen, die Tarifpartnerschaft würde damit auch an Gewicht gewinnen.
Glauben Sie, dass viele Unternehmen eine Flexibilisierung der Arbeitszeit nutzen würden?
Ich gehe nicht davon aus, dass wir erleben werden, dass ganz viele Beschäftigte dann an ihren Arbeitstagen zwölf Stunden arbeiten. Die Regelung würde die Rechtssicherheit erhöhen, wenn diese paar Minuten mehr gearbeitet werden können, die heute den gesetzlichen Verstoß bedeuten. Letztendlich wäre es nur die logische Konsequenz aus einem Flexibilisierungstrend, der ohnehin anhalten wird.
Mit Andrea Hammermann sprach Hubertus Volmer
