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Startseite»Politik»Sparpläne der Regierung: Warum beim Wohngeld gekürzt werden soll
Politik

Sparpläne der Regierung: Warum beim Wohngeld gekürzt werden soll

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 20, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 20.06.2026 • 18:36 Uhr

Beim Wohngeld könnte massiv gekürzt werden. Laut einem Medienbericht will die Regierung Milliarden sparen. Wer hat eigentlich Anspruch darauf? Was ist nun geplant? Und was sagt die Opposition?

Was hat die Regierung vor?

Statt bisher jährlich fünf Milliarden Euro sollen künftig nur noch drei Milliarden für Wohngeld ausgegeben werden. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) kündigte in der Rheinischen Post an, dass Bund und Länder jeweils eine Milliarde Euro einsparen müssten.

„Die Kürzungen beim Wohngeld werden leider alle bisherigen Empfänger betreffen“, so Hubertz. Ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte werde komplett rausfallen. Ein Teil davon seien Menschen, die aufgrund ihres Einkommens bislang gerade so noch antragsberechtigt seien.

In bestehende Bescheide soll aber nicht eingegriffen werden.

Wer hat bisher Anspruch auf Wohngeld?

In Deutschland bezogen 2024 laut dem Statistischen Bundesamt gut 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld.

Berechtigt sind Menschen, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Einen Antrag stellen können sowohl Mieter und Untermieter, als auch Eigentümer einer Immobilie, wenn sie diese selbst nutzen. Auch Menschen, die in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen, gehören dazu – sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld.

Nach Angaben der Bundesregierung sind 44 Prozent der Wohngeldempfänger Familien. In 52 Prozent der Wohngeldhaushalte leben Rentnerinnen und Rentner.

Und wie viel wird bisher bezahlt?

Im Schnitt liegt die Leistung laut Statistischem Bundesamt bei 240 bis rund 290 Euro im Monat. Die Höhe des Wohngeldes wird allerdings individuell berechnet. Mit entscheidend ist zum Beispiel die Größe des Haushalts, die monatliche Miete, das Einkommen und das Mietniveau vor Ort. Eventuelle Abzüge und Freibeträge fließen ebenfalls in die Berechnung ein.

Kindergeld wird nicht als Einkommen berechnet, ebenso wie Pflegegeld zur finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige. Elterngeld gilt grundsätzlich wie ein reguläres Einkommen, es gibt jedoch einen Freibetrag von 300 Euro pro Monat.

Unterhalt und Zahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hingegen sind als Einkommen anzugeben und werden angerechnet.

Wer hat keinen Anspruch?

Ausgeschlossen sind Personen, die Bürgergeld, Grundsicherung oder andere Arten der Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe bei Unterbringung außerhalb der Familie erhalten. Deren Unterkunftskosten übernehmen Jobcenter oder Sozialamt. Wenn in einem Haushalt nur eine Person Transferleistungen erhält, können die restlichen Mitglieder aber Wohngeld beantragen.

Wer BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhält, hat dagegen keinen Anspruch. Ebenso nicht, wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist. Hier gilt eine Freigrenze von 60.000 Euro für die erste Person im Haushalt, und 30.000 für jede weitere.

War nicht zuletzt eine Anhebung des Wohngeldes beschlossen worden?

Ja, mit dem „Wohngeld Plus“-Gesetz wurden am 1. Januar 2023 die Sätze angehoben und auch der Kreis der Berechtigten vergrößert. Der Betrag erhöhte sich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat.

Das Wohngeld wurde zudem bisher alle zwei Jahre an die Entwicklung der Wohnkosten angepasst. Im vergangenen Jahr stiegen sie um 15 Prozent. Für Empfangsberechtigte bedeutete das durchschnittlich 30 Euro mehr pro Monat.

Warum sind jetzt so drastische Kürzungen geplant?

Hubertz nennt in der Rheinischen Post „eine schwierige Haushaltslage wegen der vielen Krisen, kaum Wachstum und einen großen Reformstau“ als Gründe. Der Etat des Bauministeriums gebe keine andere Möglichkeit her. Jedes Ressort müsse sparen, „damit wir in Zukunft wieder größere Handlungsspielräume haben“.

„Es ist sehr bitter, aber nicht anders machbar“, so die Ministerin. Die Wohngeldreform solle „so sozial schonend wie nur möglich“ ablaufen.

In bestehende Bescheide solle nicht eingegriffen werden – sie behalten laut Hubertz bis zu ihrem Auslaufen die Gültigkeit.

Wie fallen die Reaktionen aus?

Deutliche Kritik an den Sparplänen kam unter anderem vom SPD-Kollegen und rheinland-pfälzischen Bauminister Sven Teuber. „Das ist das völlig falsche Signal“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

„Der Druck auf dem Wohnungsmarkt wächst“ – so Teuber – „und ausgerechnet jetzt kürzt der Bund die Unterstützung für zehntausende Haushalte, die trotz täglicher Arbeit kaum noch bezahlbare Wohnungen finden.“ Zugleich räumte der Minister ein, es müsste mehr sozialen Wohnungsbau geben. „Daran arbeiten wir, aber das braucht Zeit“. Wohngeld allein werde hier nicht reichen.

Auch die Linke übte scharfe Kritik an Hubertz‘ Plänen. Linken-Chefin Ines Schwerdtner warf der Bundesbauministerin vor, mit der Kürzung beim Wohngeld die Notlage am Wohnungsmarkt zu verschärfen. „Wir sehen hier die Merz-Kettensäge in Action“, so Schwerdtner wörtlich. „Lösungen für die dramatische Lage am Wohnungsmarkt hat die Regierung nicht zu bieten.“

Die Union dagegen verteidigte die Wohngeld-Pläne. Der haushaltspolitische Sprecher Christian Haase erklärte gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio, „wir leben seit Jahren in unserem Sozialstaat etwas über unsere Verhältnisse“. Der Sozialstaat werde nun nicht aufgegeben, sondern „wieder zurückgeschraubt“.

Wann sollen die Kürzungen kommen?

Laut der Rheinischen Post hat Verena Hubertz den Entwurf des Gesetzes in die Ressortabstimmung gegeben. Hier können nun andere Ministerien zunächst ihre Einschätzung abgeben. Danach könnte das Kabinett den Entwurf beschließen und im Anschluss der Bundestag über das Gesetz debattieren.

Mit Informationen von Nicole Kohnert, ARD-Hauptstadtstudio

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Dr. Heinrich Krämer
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