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Startseite»Nachrichten»Berufung für Mette-Marits Sohn?: Staatsanwaltschaft will höhere Strafe für Høiby
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Berufung für Mette-Marits Sohn?: Staatsanwaltschaft will höhere Strafe für Høiby

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 27, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Berufung für Mette-Marits Sohn?Staatsanwaltschaft will höhere Strafe für Høiby

Høiby wurde in zwei von vier Vergewaltigungsfällen schuldig gesprochen. (Foto: picture alliance / NTB)

Mitte Juni wird Marius Borg Høiby in Oslo wegen zwei Vergewaltigungen zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin will das Urteil anfechten. Die Staatsanwaltschaft dringt im Falle einer Berufung auf eine höhere Strafe.

In einem möglichen Berufungsverfahren im Fall Marius Borg Høiby will die Osloer Staatsanwaltschaft eine höhere Gefängnisstrafe für den ältesten Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit anstreben. Staatsanwalt Sturla Henriksbø will nach Angaben der Nachrichtenagentur NTB und weiterer norwegischer Medien das Strafmaß anfechten, nicht aber Høibys Freispruch in zwei Punkten, die gemäß norwegischem Recht als Vergewaltigungen gelten.

Ein Gericht in Oslo hatte Høiby am 15. Juni für 34 Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt. Der 29-Jährige war unter anderem wegen vier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht angeklagt, jedoch nur in zwei Fällen verurteilt worden. Bei beiden Taten soll er mit dem Finger in eine Frau eingedrungen sein, während diese schlief. Von den anderen beiden Vorwürfen wurde Høiby vom Gericht freigesprochen.

Der 29-Jährige hatte in dieser Woche offiziell Berufung gegen das Urteil eingelegt. Wehren will er sich gerade gegen die Verurteilung wegen der zwei Vergewaltigungen, aber auch gegen jene wegen des Missbrauchs in seiner Beziehung zu einer Ex-Freundin. Es wird damit gerechnet, dass der Berufungsprozess im kommenden Jahr stattfinden wird. 

Henriksbø will den Angaben zufolge keine eigenständige Berufung zu den Freisprüchen einlegen. Diese Entscheidung sei in Absprache mit den Rechtsbeiständen der betroffenen Frauen getroffen worden. Man wünsche sich jedoch, dass das Berufungsgericht das von der Vorinstanz verhängte Strafmaß noch einmal überprüfe, sofern Høibys Berufung zugelassen werde, erklärte der Staatsanwalt. In dem wochenlangen Mammutprozess gegen Høiby hatte Henriksbø sieben Jahre und sieben Monate Gefängnis gefordert.

Quelle: ntv.de, gri/dpa

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