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Startseite»Nachrichten»Tausende Euro weniger Zuschuss: Reiche kürzt Fördermittel für den Heizungswechsel
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Tausende Euro weniger Zuschuss: Reiche kürzt Fördermittel für den Heizungswechsel

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 7, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Tausende Euro weniger ZuschussReiche kürzt Fördermittel für den Heizungswechsel

07.07.2026, 11:07 Uhr Von Sebastian Huld
Katherina-Reiche-bei-der-Ministerpraesidentenkonferenz-mit-den-Regierungschefinnen-und-chefs-der-Bundeslaender-im-Bundeskanzleramt-Berlin-25-06
Katherina Reiche hat ein sehr großes Handy und einen noch größeren Sparzwang. Der trifft jetzt das BEG. (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Die Koalition wollte die Fördersummen für den Wechsel weg von fossilen Heizungen beibehalten, doch jetzt schlägt der Sparhammer zu: Insbesondere Normal und Gutverdiener verlieren binnen weniger Jahre viele tausend Euro Förderanspruch. Die Grünen zeigen sich empört.

Der Sparzwang im Bundeshaushalt macht vor dem Etat des Bundeswirtschaftsministeriums nicht halt, weshalb CDU-Ministerin Katherina Reiche nun auch bei den Fördermitteln für die Heizungsumrüstung sparen will. Ein ntv vorliegender Richtlinien-Entwurf sieht Kürzungen über 2,1 Milliarden Euro vor, die vor allem Normal- und Gutverdiener treffen. Zudem soll die Fördersumme schneller abschmelzen und so mehr zeitnahe Umrüstungen belohnen. Geringverdiener und insbesondere solche mit mindestens einem Kind werden zumindest bis 2028 leicht besser gestellt im Vergleich zur geltenden Ausgestaltung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die Grünen zeigen sich entsetzt.

Der Änderungsvorschlag sieht vor, sowohl die Gesamthöhe der förderfähigen Kosten schrittweise abzuschmelzen als auch den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus binnen zweieinhalb stufenweise auf Null zu senken. Wer die eigengenutzte Immobilie auf eine förderfähige Heizungsanlage umrüstet – worunter fast alle Geräte außer Öl- und Gasheizungen fallen -, bekommt bisher, abhängig vom Einkommen, auf Umbaukosten bis zu 30.000 Euro mindestens 55 Prozent, höchstens 70 Prozent der Ausgaben erstattet. Die vorgeschlagene Änderung der BEG-Richtlinie sieht vor, dass Normal- und Gutverdiener im zweiten Quartal 2030 nur noch höchstens 30 Prozent Förderung erhalten. In einer Beispielrechnung des Wirtschaftsministeriums (BMWE) sinkt die Fördersumme für Gutverdiener von höchstens 16.500 Euro binnen vier Jahren auf maximal 6.600 Euro. Der Haushaltsausschuss muss der Änderung der Förderrichtlinie noch zustimmen, SPD und Union haben dort wie überall im Bundestag die Mehrheit..

Widerspruch zum Heizungsgesetz-Deal

Weil ab dem ersten Geltungstag die förderfähige Summe von bisher 30.000 auf 28.000 Euro fällt und diese Summe danach mit jedem weiteren Halbjahr um 750 Euro sinkt, werden ab dem dritten Quartal 2030 nur noch höchstens 22.000 Euro der Umrüstungskosten anteilig gefördert. Das rapide Absinken steht im Widerspruch zur Vereinbarung zwischen den Koalitionsfraktionen, das Heizungsgesetz von Reiche-Vorgänger Robert Habeck zwar grundlegend zu verändern, die geltende Förderkulisse aber beizubehalten. Das als Nachfolger geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das auch wieder den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen erlaubt, sollte spätestens in dieser Woche durch den Bundestag kommen. Die Abstimmung steht aber weiter nicht auf der Tagesordnung, weil offenbar Uneinigkeit zwischen Unionsfraktion und SPD über wichtige Detailfragen herrscht.

Bei den Grünen stoßen Reiches Pläne für die neue Förderkulisse auf scharfe Kritik: „Weniger Mittel bedeuten weniger Förderung, weniger Investitionen und weniger Klimaschutz – mit fatalen Folgen für die Wärmewende“, erklärte Katrin Uhlig, die für die Grünen sowohl im Wirtschafts- wie im Haushaltsausschuss sitzt. Sie rügte insbesondere eine entstehende Unsicherheit: „Über Jahre wurde kommuniziert, dass die Finanzierung bis 2029 gesichert ist. Dieses Vertrauen wird nun gebrochen.“ Ihr Fraktionskollege, der Energiepolitiker Alaa Alhamwi, bezeichnete die Kürzungen als „verantwortunglos“, denn, so Alhamwi: „Die Bundesregierung hat den Menschen eine verlässliche Heizungsförderung bis 2029 versprochen. Wer dieses Versprechen jetzt aufweicht und Kürzungen in den Raum stellt, sorgt für massive Verunsicherung“.

Kinderzuschlag macht Unterschied

Das BMWE begründet sein Vorgehen mit einem objektiven Sparzwang: Die Nachfrage nach den Fördermitteln habe die bisherige Etatplanung überschritten: Es fehlten demnach sogar 2,2 Milliarden Euro. Die geplanten Änderungen brächten in Summe Einsparungen über 4,3 Milliarden Euro, beziehungsweise 2,1 Milliarden Euro weniger Ausgaben als bislang vorgesehen. Die so genannte Degression der Fördersummen solle zudem einen Marktanreiz schaffen, die Anschaffungs- und Einbaukosten für Wärmepumpen zu senken.

Es ist unter Ökonomen umstritten, ob der Heizungsumbau faktisch teurer wird, weil Handel und Installateure die staatlichen Fördersummen einpreisen – ähnlich wie die Autoindustrie die Zuschüsse für Elektrofahrzeuge. Grünen-Politiker Alhamwi sieht das nicht so: „Jeder Fördereuro löst rund vier Euro an Investitionen aus und stärkt Handwerk und Wärmepumpenindustrie.“ Energieanbieter Octupus Energy, der ebenfalls Wärmepumpenlösungen anbietet, reagiert positiver und lobt den „verlässlichen Fahrplan bei der Absenkung der förderfähigen Kosten“, kritisiert aber, „die vielen neuen Detailregelungen“ als „unnötig komplex und undurchsichtig“.

Wichtig zu verstehen ist, dass die Fördersummen sich nicht nach dem Bruttoeinkommen der Immobilieneigentümer richten, sondern nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen – jene Summe an Einkommen, auf das nach Abzügen wie etwa Ausbildungs- und Werbungskosten die Einkommenssteuer fällig wird. Wer 30.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hat, bekommt bis einschließlich der zweiten Jahreshälfte etwas mehr Förderung als bislang. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, gilt der Vorteil sogar für Einkommen bis 40.000 Euro. Für alle Einkommensgruppen gilt, dass ein Kind im Haushalt die Fördersumme deutlich anhebt.

Die Förderung ist mehrteilig angelegt: Wer eine mindestens 20 Jahre alte Öl- oder Gasheizung umrüstet, bekommt zusätzlich zur allen zustehenden Grundförderung von 30 Prozent bislang einen 20 Prozent Zuschlag, der ab 2028 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte sinken sollte. Dieser „Klimageschwindigkeitsbonus“ soll nun schneller absinken: ab 2027 im Halbjahrestakt um 4 Prozentpunkte, sodass er Mitte 2030 bei Null liegt. Der weitere 5-Prozentpunkte Zuschlag für besonders effiziente Wärmepumpen soll ganz wegfallen, dafür werden die technologischen Standardanforderungen an förderfähige Wärmepumpen höher gelegt, etwa mit Blick auf die verwendeten Kältemittel.

So werden aus bislang 55 Prozent Förderung nur noch 30 Prozent. Der bleibende Einkommensbonus plus neuem Kinderzuschlag besorgt, dass die Fördersumme für die niedrigsten Einkommensgruppen auch 2030 noch bei 70 Prozent liegt. Allerdings wirkt sich die für alle Einkommensgruppen sinkende förderfähige Summe auch auf Geringverdiener aus, die in vier Jahren nur 70 Prozent von 22.000 Euro bezuschusst bekommen statt wie bisher 30.000 Euro. Im Gegenzug will das BMWE einen neuen Förderansatz verfolgen: Besonders ineffizient beheizte Gebäude werden mit zusätzlichen 5 Prozentpunkten gefördert. Die Förderung für den Wechsel von Fernwärme auf eine Wärmepumpe entfällt ganz.

Quelle: ntv.de

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