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Irakisches Ehepaar in München: Lange Haftstrafen für Versklavung jesidischer Mädchen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 13, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Irakisches Ehepaar in MünchenLange Haftstrafen für Versklavung jesidischer Mädchen

Die Angeklagte vor einem Jahr. (Foto: picture alliance/dpa)

Ein Iraker radikalisiert sich in einer Münchner Moschee und reist zurück in seine Heimat. Gemeinsam mit seiner Frau kauft er zwei Kinder und missbraucht diese aufs Schwerste. In Deutschland müssen die Täter nun ins Gefängnis.

Ein irakisches Ehepaar, das zuletzt in Deutschland lebte, ist wegen der Versklavung jesidischer Mädchen und Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mann und eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren gegen die Frau – unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kauften, ausbeuteten und dass der Mann die Kinder sexuell missbrauchte. „Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint“, hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts erklärt. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten.

Die heute 30-jährige Ehefrau hatte sich im Prozess entschuldigt und in ihrem letzten Wort gesagt: „Es tut mir leid“. Ihr Ehemann hatte sich vor Gericht nicht äußern wollen. Eines der Opfer verfolgte als Nebenklägerin den Prozess vor Ort, während der Urteilsbegründung brach die junge Frau immer wieder in Tränen aus. Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden, was die Bundesrepublik Deutschland als Völkermord einstuft. 

Der Täter wurde 1981 im Irak geboren. Er kam 2002 nach Deutschland, arbeitete als Friseur und wurde Vater. Ab 2013 soll er sich in einer salafistisch geprägten Münchner Moschee radikalisiert haben und 2015 in den Irak ausgereist sein. Dort soll er kurz darauf auf Druck von deren Familie seine 1996 geborene Frau geheiratet haben.

Fünfjähriges Mädchen auf Basar gekauft

Auf Wunsch der Frau kaufte der Mann 2015 laut Gericht auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Im Jahr 2017 kam noch ein zwölfjähriges Mädchen dazu. Beide Kinder vergewaltigte der Mann nach Überzeugung des Gerichts. Dies sieht das Gericht unter anderem durch Gutachten von Sachverständigen als belegt. Die Vergewaltigungen wurden demnach von der Frau unterstützt.

In einem der Fälle legte diese der Zwölfjährigen Kleider bereit und behauptete, sie solle sich für eine Hochzeit schön machen – danach sei dann der Mann in das Zimmer gekommen und habe das Kind vergewaltigt. Die Frau selbst verbrühte laut Gericht in einem Fall die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser – ein Fall von wiederholter Folter der Kinder. Das junge Mädchen sei immer wieder auch bewusst überfordert worden und habe nie kindgerecht leben dürfen – beide Opfer seien bis heute schwer traumatisiert und als Folgen der Versklavung erkrankt.

Ihre eigene Religion hätten die Kinder nicht ausüben dürfen und stattdessen islamische Glaubensregeln befolgen müssen. Wie der Vorsitzende Richter Philipp Stoll sagte, ist es damit die erste Verurteilung in Deutschland wegen der Überführung von Opfern in eine andere Volksgruppe, also die Umerziehung der Jesidinnen zum Islam. So habe die jüngere der Sklavinnen ihre Muttersprache verloren und benötige einen Dolmetscher für Telefonate mit ihrer Mutter, sie habe auch ihre Religion verloren.

Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten.

Quelle: ntv.de, chl/dpa

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