Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Deutschlandticket: Verbraucherzentrale kritisiert erneute Preiserhöhung

    Oktober 8, 2026

    Hersteller, Handel und Verbraucherschützer fordern schärfere EU-Regeln für Produkte aus Drittstaaten

    Oktober 8, 2026

    „Tankrabatt darf nicht wieder zum Konzernrabatt werden“

    September 30, 2026

    Volksbank-Phishing: Gefälschte Mail droht mit Kontosperre

    September 29, 2026

    Alkoholfreier Wein: Wirklich ohne Alkohol?

    September 28, 2026
  • Nachrichten

    Verfechter des Angriffskriegs: Chef des russischen Militärblogs Rybar in Montenegro festgenommen

    Oktober 9, 2026

    „Nicht die geringste Absicht“: Catherine Zeta-Jones will Michael Douglas‘ Memoiren nicht lesen

    Oktober 9, 2026

    Besondere Umstände: FC Bayern ändert Reiseroutine für Trip ins Unbekannte

    Oktober 9, 2026

    Spektakulärer Kunstskandal: Fälscher will „Rotes Bild mit Pferden“ zurück

    Oktober 9, 2026

    „Nur verschoben“: Bahn saniert bis 2031 deutlich weniger wichtige Strecken

    Oktober 9, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    328 Pestfälle in Tatarstan? Faktencheck

    Oktober 9, 2026

    Hape Kerkelings Großvater: KZ-Haft ist belegt

    Oktober 9, 2026

    Kiew: Video zeigt keine Zwangsrekrutierung von Frauen

    Oktober 9, 2026

    Gefälschte Volksbank-Mail soll betrügerischen Anrufer legitimieren

    Oktober 9, 2026

    Merz und Ukraine-Hilfe: Bellingcat-Video ist gefälscht

    Oktober 9, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    „Andere Familiensprache als Deutsch“: Was bedeutet mehrsprachig aufzuwachsen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Wie können Lehrkräfte und Schulen mit Mehrsprachigkeit umgehen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Welche Rolle spielt Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026
  • Politik

    Bahn will bis 2031 weniger wichtige Strecken sanieren bisher geplant

    Oktober 9, 2026

    Große Empörung über Putin-Besuch von Altkanzler Schröder

    Oktober 9, 2026

    Marktbericht: Elon Musk kauft US-Mobilfunklizenzen

    Oktober 9, 2026

    Umsätze von Shein, Temu und AliExpress brechen in Deutschland ein

    Oktober 9, 2026

    Baupreise steigen besonders stark | tagesschau.de

    Oktober 9, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Zugang nur unter Aufsicht: EU-Experten empfehlen Social-Media-Schranken bis 13 Jahre
Nachrichten

Zugang nur unter Aufsicht: EU-Experten empfehlen Social-Media-Schranken bis 13 Jahre

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 13, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Zugang nur unter AufsichtEU-Experten empfehlen Social-Media-Schranken bis 13 Jahre

Von der Leyen möchte Jugendliche schrittweise an Social Media heranführen. (Foto: picture alliance / NurPhoto)

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen denkt über eine Regelung für die Social-Media-Nutzung Minderjähriger nach. Während einzelne EU-Staaten schon handeln, holt sich die CDU-Politikerin Rat. Die Experten geben nun eine Empfehlung für eine EU-weite Regulierung ab.

Von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beauftragte Experten empfehlen, den Zugang zu Social Media für Kinder unter 13 Jahren in allen Mitgliedsländern zu beschränken. Die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Dienste sollte bis zu dieser Altersgrenze nur unter Aufsicht der Eltern oder in einem pädagogischen Kontext sowie zeitlich begrenzt erfolgen, heißt es in einem in Brüssel vorgestellten Bericht. Die Experten sprechen sich dafür aus, dass Mitgliedsländer über die EU-weite Basisregelung hinaus auch höhere Altersgrenzen festlegen können. 

Ab 13 sollten Jugendliche zunehmend selbstständig Zugang zu altersentsprechenden Social-Media-Angeboten haben, sagte der Co-Autor des Berichts Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm. Solche Zugänge müssten aber standardmäßige Sicherheitsvorkehrungen haben, fügte der deutsche Forscher hinzu. Für Kleinkinder raten die Fachleute bis zu einem Alter von zwei Jahren gänzlich von der Nutzung ab.

Von der Leyen sagte, man müsse einen schrittweisen Zugang für verschiedene Altersgruppen in Betracht ziehen. Die deutsche Politikerin kündigte bei der Vorstellung des Berichts einen Vorschlag der Brüsseler Behörde nach dem Sommer an. Der Vorschlag ist auch für die deutsche Debatte entscheidend, da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat. Details nannte von der Leyen nicht. Man werde den Bericht nun sorgfältig lesen. 

Die CDU-Politikerin ist Verfechterin strengerer Regeln für die Nutzung von sozialen Medien durch Minderjährige. Der Bericht gibt ihr nun weitere Argumente dafür. Die Kommissionspräsidentin sagte, es werde immer deutlicher, dass die Einführung strengerer Vorgaben nötig sei. 

Bestehende Regeln konsequenter durchsetzen

Deutschland darf zwar seiner Bevölkerung vorschreiben, ab welchem Alter Social Media erlaubt sind – dann müssten Eltern kontrollieren, ob sich ihre Kinder an die Regeln halten. Wer die großen Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram und Co. in die Verantwortung nehmen und ihnen die Rolle der Türsteher geben will, ist aber auf Rückendeckung aus Brüssel angewiesen. Primär ist die EU-Kommission für die Regulierung der großen Plattformen zuständig. 

Die Brüsseler Behörde kann aktuell von den Online-Riesen verlangen, dass sie bestimmte Altersgrenzen auch technisch durchsetzen. Einzelne Mitgliedsländer können keine neuen Regeln erlassen, die mit EU-Recht konkurrieren. Frankreich muss seinen Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren deshalb nach Ansicht der EU-Kommission nun ändern. 

Ganz neu wären Altersgrenzen und Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz nicht. Beliebte Plattformen wie YouTube, Instagram, Tiktok, Snapchat und Co. fallen unter das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA). Artikel 28 zum „Online-Schutz Minderjähriger“ des DSA verpflichtet die Online-Riesen, „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zu ergreifen, um Minderjährige zu schützen. 

Zudem verlangt die EU-Kommission von den Online-Diensten, dass sie ihre eigenen Nutzungsbedingungen einhalten. Die sehen aus Datenschutzgründen oft erst einen Zugang zu den Plattformen ab 13 Jahren vor. Zwar läuft deshalb bereits ein Verfahren der Brüsseler Behörde gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta. Die Experten sprechen sich in ihrem Bericht aber dafür aus, die bestehenden Regeln konsequenter durchzusetzen.

Quelle: ntv.de, jog/dpa

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Verfechter des Angriffskriegs: Chef des russischen Militärblogs Rybar in Montenegro festgenommen

Oktober 9, 2026

„Nicht die geringste Absicht“: Catherine Zeta-Jones will Michael Douglas‘ Memoiren nicht lesen

Oktober 9, 2026

Besondere Umstände: FC Bayern ändert Reiseroutine für Trip ins Unbekannte

Oktober 9, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 2026153 Aufrufe

Gefälschte Doctolib-Mails fluten Postfächer: Erste-Hilfe-Set ist Fake

August 13, 202613 Aufrufe

Bücherexperiment in sozialen Medien und Messengern

September 9, 202612 Aufrufe

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.