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Startseite»Politik»Urteil des OLG München: Freiheitsstrafen wegen Versklavung jesidischer Mädchen
Politik

Urteil des OLG München: Freiheitsstrafen wegen Versklavung jesidischer Mädchen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 13, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 13.07.2026 • 11:55 Uhr

Sie sollen im Irak zwei jesidische Mädchen als Sklavinnen gehalten und missbraucht haben: Nach mehr als einem Jahr Prozess hat das Oberlandesgericht München ein irakisches Ehepaar zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt – unter anderem wegen Völkermords.

Ein irakisches Ehepaar ist wegen der Versklavung jesidischer Mädchen und der Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung „Islamischer Staat“ (IS) verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mann.

Seine zu Beginn der Taten strafrechtlich noch nicht erwachsene Frau erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren – unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Zwei Mädchen als Sklavinnen gehalten

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zuletzt in Deutschland lebenden Angeklagten als Mitglieder der Dschihadistenmiliz IS zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kauften, ausbeuteten und vergewaltigten.

Eine der damaligen Sklavinnen verfolgte als Nebenklägerin den Prozess vor Ort, während der Urteilsbegründung brach die junge Frau immer wieder in Tränen aus. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll zitierte aus der Zeugenaussage der Nebenklägerin: „Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen – selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir.“ Ihre ganze Kindheit sei nur Leid gewesen.

Über das zweite von den Angeklagten versklavte Mädchen lagen nur Zeugenaussagen per Video vor. Sie beschrieb darin den Umgang als „sehr grausam“. Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden, was von der Bundesrepublik Deutschland als Völkermord eingestuft wird.

Richter Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten.

Der Mann und die Frau waren IS-Mitglieder, der Mann wurde dafür bereits in einem früheren Prozess rechtskräftig verurteilt. Twana H. S. und Asia R. A. waren im April 2024 in Bayern festgenommen worden.

Anklägerin sprach von „monströser Gewalt“

H. S. wurde 1981 im Irak geboren. Er kam 2002 nach Deutschland, arbeitete als Friseur und wurde Vater. Ab 2013 soll er sich in einer salafistisch geprägten Münchner Moschee radikalisiert haben und 2015 in den Irak ausgereist sein. Dort soll er kurz darauf auf Druck von deren Familie seine Frau geheiratet haben.

Auf Wunsch der Frau kaufte der Mann 2015 laut Gericht auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Im Jahr 2017 kam noch ein zwölfjähriges Mädchen dazu. Beide Kinder vergewaltigte der Mann. Dies sieht das Gericht unter anderem durch Gutachten von Sachverständigen als belegt. Die Vergewaltigungen wurden demnach dabei von der Frau unterstützt.

„Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint“, hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts erklärt. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten.

Die heute 30-jährige Ehefrau hatte sich im Prozess entschuldigt und in ihrem letzten Wort gesagt: „Es tut mir leid“. Ihr Ehemann hatte sich vor Gericht nicht äußern wollen.

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