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Startseite»Nachrichten»Wunderheilung für nur 7000 Euro?: Deutscher Unternehmer wegen Betrugs an Krebspatienten auf Mallorca vor Gericht
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Wunderheilung für nur 7000 Euro?: Deutscher Unternehmer wegen Betrugs an Krebspatienten auf Mallorca vor Gericht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 21, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Wunderheilung für nur 7000 Euro?Deutscher Unternehmer wegen Betrugs an Krebspatienten auf Mallorca vor Gericht

Kann Wasser nur aufbereiten, nicht „energetisieren“: eine Filteranlage. (Foto: IMAGO/Panthermedia)

Aus Angst vor dem Tod klammern sich Krebspatienten an jeden Hoffnungsfunken, der sich ihnen bietet. Mindestens ein Betroffener fällt jedoch einem mutmaßlichen Betrüger zum Opfer. Die erhoffte Schnäppchen-Heilung bezahlt er mit einem hohen Preis.

Ein deutscher Unternehmer muss sich auf Mallorca wegen angeblichen Betrugs verantworten. Der nicht näher identifizierte Mann soll einem Bericht des „Mallorca Magazins“ zufolge Geräte vertrieben haben, die seinen Angaben nach Krebs heilen können. Der Angeklagte habe ein Buch geschrieben, das die Wirkung der Wundergeräte belegen soll, und wohl mehrere Webseiten betrieben, auf denen die Geräte zum Kauf angeboten wurden.

Interessierte zahlten dem Bericht zufolge 7000 Euro und erhielten daraufhin einen solchen Apparat, der angeblich eine Hochfrequenztherapie ermöglicht. Die Geräte würden Wasser mithilfe eines elektrischen Verfahrens „energetisieren“. Dies steigere die Abwehrkräfte des körpereigenen Immunsystems, hieß es. Der Krebs würde daraufhin nicht nur besiegt, sondern auch dessen neuer Ausbruch verhindert werden.

Darauf hereingefallen ist mindestens ein Krebspatient, der eine bereits vereinbarte Operation in einer Klinik abgesagt und voll auf das Gerät vertraut hatte. Doch die Heilung blieb aus. Aufgrund des Aussetzens der üblichen Krebsbehandlung breitete sich die Erkrankung des Klägers sogar noch weiter aus und verschlimmerte sich. In der Zivilklage fordert der Mann deshalb die 7000 Euro Kaufpreis zurück plus 10.000 Euro Schmerzensgeld. Der angeklagte Deutsch-Georgier soll zudem nach Vorstellung des Patienten insgesamt neun Jahre inhaftiert werden.

Der an Krebs Erkrankte erklärt in seiner Klage, dass der Verkauf des angeblichen Wasseraufbereiters in den USA verboten sei. Lediglich in Deutschland war das Gerät erhältlich, heißt es weiter.

Das Verhältnis zwischen Angeklagtem und Kläger ist doppelt belastet: Der Krebskranke lernte den Gerätevertriebler im Rahmen eines Immobiliengeschäfts auf der Urlaubsinsel kennen. Er vermittelte ein Haus, das renoviert werden sollte. Insgesamt 114.000 Euro Provision fielen dafür an, die wohl nie gezahlt worden sind. Auch diese Summe soll nun beglichen werden.

Die spanische Staatsanwaltschaft brachte den Fall nicht vor Gericht, weshalb jetzt eine Zivilklage verhandelt wird. In dieser Woche muss sich der Deutsche zu einer vorbereitenden Anhörung im Provinzgericht von Palma de Mallorca einfinden. Dass sich beide Seiten außergerichtlich einigen, sei unwahrscheinlich, schreibt das „Mallorca Magazin“.

Quelle: ntv.de, mpa

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