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Debatte um Spahns Rücktritt: Laschet geht Brosius-Gersdorf wegen Aussage zu Leihmutterschaft an

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 21, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Debatte um Spahns RücktrittLaschet geht Brosius-Gersdorf wegen Aussage zu Leihmutterschaft an

Im Juli 2025 sollte Frauke Brosius-Gersdorf eigentlich auf Vorschlag der SPD zur Richterin in Karlsruhe gewählt werden. (Foto: picture alliance / SvenSimon)

Das Thema Leihmutterschaft erhitzt die Gemüter. Eine Verfassungsrechtlerin kritisiert die Haltung der Union, was Ex-Kanzlerkandidat Laschet nicht auf sich sitzen lässt. Bei seiner Replik holt er die Kandidatur von Brosius-Gersdorf für das Verfassungsgericht hervor – die wegen CDU und CSU scheiterte.

Nach dem Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn wird die Debatte um das Thema Leihmutterschaft weiter emotional geführt. So ging etwa der frühere CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet auf X die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf an, die sich in einem Interview mit „Die Zeit“ für ein Umdenken der Union bei dem Thema ausgesprochen hatte: „Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht“, schrieb Laschet.

Brosius-Gersdorf, die im vergangenen Jahr als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht am Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag gescheitert war, hatte den Christdemokraten im Interview vorgeworfen, für einen „paternalistischen Staat“ zu stehen, „der am besten weiß, was für Frauen und auch für potentielle Leihmütter gut ist“. Das Grundgesetz sei eine freiheitliche Verfassung, die auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruhe. „Die Union spricht mit dem Verbot der Leihmutterschaft und übrigens auch der Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab.“

Die Behauptung, dass die Position der Union zur „Miet-Mutterschaft“, wie Laschet sie nannte, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, erregte den CDU-Politiker offensichtlich. Laschet nannte die Einlassung der Juristin „plump“ – auch weil es parteiübergreifend differenzierte Stellungnahmen zu dem schwierigen Thema gebe.

Der bisherige Unions-Fraktionschef Spahn und sein Mann hatten vergangene Woche öffentlich gemacht, dass sie Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Dieses Verfahren ist in Deutschland verboten. Außerdem hatte die CDU erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird. Spahn hatte sich auch zuvor negativ dazu geäußert. Als Konsequenz aus der Debatte um die Geburt seines Sohnes mittels Leihmutter trat Spahn am Wochenende als Fraktionschef zurück.

„Nicht Wasser predigen und Wein trinken“

Die scharfe Kritik von einem Mitglied der Unionsfraktion an Brosius-Gersdorf ist auch mit Hinblick auf die Art und Weise des Scheiterns ihrer Kandidatur für das Verfassungsgericht bemerkenswert.  Im Juli 2025 sollte sie auf Vorschlag der SPD zur Richterin in Karlsruhe gewählt werden. Auch die Union stimmte der Kandidatin zunächst zu.

Doch eine vor allem im Internet verbreitete Kampagne in Bezug auf die Positionen der Juristin zum Abtreibungsrecht übte massiven Druck auf die Abgeordneten der Unionsfraktion aus, Brosius-Gersdorf nicht zu wählen. Nach dem Scheitern erklärte sie, dass ihr in der Debatte nicht die Gelegenheit gegeben worden sei, sich selbst in der Unionsfraktion auf der Sachebene zu den Vorwürfen zu äußern. „Sie hat mich nicht eingeladen“, sagte Brosius-Gersdorf damals.

Den Rücktritt von Spahn nannte die Verfassungsrechtlerin nun „konsequent“, weil sich der CDU-Politiker in den vergangenen Jahren gegen eine Legalisierung ausgesprochen habe. „Man kann nicht Wasser predigen und Wein trinken.“ In dem „Zeit“-Gespräch sagte die Juristin aber auch, dass sie sich für Spahn und seinen Ehemann freue. „Mich hat es auch nicht überrascht, dass die beiden dafür eine Leihmutter im Ausland in Anspruch genommen haben.“

Brosius-Gersdorf argumentiert für eine Legalisierung von Leihmutterschaft auch in Deutschland – unter bestimmten Bedingungen. Frauen seien selbstbestimmt und könnten für sich selbst entscheiden, ob sie ein Kind für jemand anderen austragen möchten: „Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen. Der Staat muss natürlich Regelungen schaffen, die sicherstellen, dass Frauen über die medizinischen und psychosozialen Risiken einer Leihmutterschaft aufgeklärt werden. Wenn sie sich dann aber trotzdem freiwillig dafür entscheiden, darf der Gesetzgeber ihnen das nicht verbieten.“

„Ausbeutung unter Deckmantel des Altruismus“

Bei kommerzieller Leihmutterschaft, die gegen Bezahlung erfolgt und bei der Kritiker vor der Ausbeutung von Frauen warnen, müsse der Gesetzgeber sorgfältig prüfen und abwägen. „Es gibt in anderen Ländern das Modell der kommerziellen und das der altruistischen Leihmutterschaft“, sagte Brosius-Gersdorf der „Zeit“. „Letzteres bedeutet, die Leihmütter bekommen nur eine angemessene Aufwandsentschädigung, die ihre tatsächlichen Ausgaben abdeckt, etwa Erwerbseinbußen, aber auch ihre körperlichen und psychischen Belastungen berücksichtigen kann.“

Die Kommission zur Reproduktionsmedizin empfahl 2024, dass die Zulassung einer „altruistischen“ Leihmutterschaft – ohne Bezahlung – erwogen werden könnte. Bedingung seien Schutz der Leihmutter und des Kindeswohls. Der Gesetzgeber könnte zum Beispiel vorgeben, dass zwischen Leihmutter und Wunscheltern schon vor der Schwangerschaft ein enges Verhältnis bestehen muss.

Die Juristin sieht aber auch Nachteile bei der altruistischen Variante: „Praxen, Kliniken und Agenturen würden mit Leihmutterschaften Geld verdienen, während ausgerechnet die Leihmutter, die erhebliche Belastungen und auch Risiken auf sich nimmt, leer ausginge? Das könnte man auch als Ausbeutung unter dem Deckmantel des Altruismus ansehen“, so Brosius-Gersdorf im Gespräch mit der „Zeit“. In den USA und anderen Ländern gebe es für die Leihmutterschaft strenge Voraussetzungen, zum Beispiel die Bedingung, dass die betroffenen Frauen keine Schulden haben dürfen und dass sie berufstätig sind. „Diese und weitere Vorkehrungen schützen vor Zwang und Ausbeutung. Warum sollte das nicht auch in Deutschland möglich sein?“

Quelle: ntv.de, dsc/dpa

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