Trotz Gefährdung auf freiem FußDobrindt kritisiert Bewährungsstrafe für Abdul B.
Bundesinnenminister Dobrindt kritisiert die Bewährungsstrafe für den mutmaßlichen CSD-Attentäter scharf. Dass der radikalisierte Täter trotz erheblicher Gefährdung auf freiem Fuß war, sei „sicherlich nicht nachvollziehbar“.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kritisiert im Gespräch mit RTL und ntv, dass der mutmaßliche Täter trotz seines Strafregisters und dem Maß an Radikalisierung nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. „Dass man bei diesem Maß einer Gefährdung, die hier vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“, sagte der CSU-Politiker.
Dobrindt wolle nicht in Gerichtsschelte verfallen, sagte er. Aber jetzt müsse in der Aufarbeitung im Detail genau geschaut werden, „warum es zu so einer Situation kommen musste und nicht das Nachvollziehbare passiert ist, nämlich dass diese Person schlichtweg sich in Haft befindet.“
Abdul B. war im Mai 2026 wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren gefordert. Sie legte Beschwerde gegen das Urteil ein, das noch nicht rechtskräftig ist.
Das Gericht begründete laut Generalstaatsanwaltschaft seine Entscheidung, dass B. sich in seinem Verfahren in Deutschland fast sechs Monate in Untersuchungshaft befand sowie drei Monate in Haft im Libanon gewesen war. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht demnach, B. habe sich in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und vom IS distanziert.
Darüber hinaus veruteilte das Amtsgericht Tiergarten B. im Februar 2022 wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung. B. wurde schuldig gesprochen im September 2019 auf dem Schulhof jemanden geschlagen zu haben. Außerdem hat er im Oktober 2020 gemeinsam mit einem Mittäter einer Person ein paar Kopfhörer gestohlen.
