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Startseite»Nachrichten»„Reifeverzögerung“ für Radikale?: JU-Chef Winkel fordert Rechtsreform nach Jugendstrafe für Abdul B.
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„Reifeverzögerung“ für Radikale?: JU-Chef Winkel fordert Rechtsreform nach Jugendstrafe für Abdul B.

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 26, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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„Reifeverzögerung“ für Radikale?JU-Chef Winkel fordert Rechtsreform nach Jugendstrafe für Abdul B.

Johannes Winkel will die „Reifeverzögerung“ verhindern, wenn sich Täter radikalisiert haben. (Foto: picture alliance/dpa)

Der mutmaßliche Berliner Attentäter ist im Mai einer längeren Haftstrafe entgangen. In der Politik sorgt dieses Urteil für Kritik. Unionspolitiker Winkel schlägt direkt eine Neuregelung vor.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hat sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit dem Tatverdächtigen für den Terroranschlag vom Samstag geäußert. „Er wurde verurteilt (…) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker in der RBB-„Abendschau“. „Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“

Der Chef der Jungen Union, Johannes Winkel, sagt, die Politik dürfe „nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“. Winkel fordert im „Stern“ konkret eine Anpassung des Strafrechts. „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Die dafür notwendige ‚Reifeverzögerung‘ darf künftig nicht mehr angenommen werden, wenn Täter sich radikalisiert haben“, schlägt der JU-Chef vor.

Hintergrund ist, dass der mutmaßliche Attentäter Abdul B. wegen der Vorbereitung eines Terroraktes angeklagt worden war und im Mai von einem Berliner Gericht auch dafür verurteilt wurde. Die Richter sprachen allerdings nur eine milde Jugendstrafe gegen den späteren Todesfahrer aus und ließen ihn frei, weil er zuvor sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte und sich von Terror distanziert haben soll.

Das Gericht ging bei dem 21-Jährigen offenbar von Reifeverzögerungen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes aus, wonach auch ein Heranwachsender (18 bis 20 Jahre) in seiner geistigen und sittlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) gleichstehen kann.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sagte, man werde an diesem Punkt „genau hinschauen“ müssen. „Dass man bei diesem Maß einer Gefährdung, die hier vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“, so der CSU-Politiker im Gespräch mit ntv. Dobrindt wolle nicht in Gerichtsschelte verfallen, sagte er. Aber jetzt müsse in der Aufarbeitung im Detail genau geschaut werden, „warum es zu so einer Situation kommen musste und nicht das Nachvollziehbare passiert ist, nämlich dass sich diese Person schlichtweg in Haft befindet“.

Abdul B. wurde am Abend von der Berliner Polizei erschossen. Am Samstagabend war der Deutsch-Libanese mutmaßlich mit einem Transporter in den Großen Tiergarten nahe den Feierlichkeiten des Christopher Street Days gerast. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen verletzt.

Quelle: ntv.de, mpa/dpa

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