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Startseite»Politik»Fall Abdul B.: Kamen Deradikalisierungsgespräche zu spät?
Politik

Fall Abdul B.: Kamen Deradikalisierungsgespräche zu spät?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 31, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 31.07.2026 • 16:27 Uhr

Der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul B. sollte nach einem Urteil in ein Deradikalisierungsprogramm. Doch Vorgespräche liefen ins Leere. Sein Anwalt sagt Report Mainz, Gespräche müssten in solchen Fällen schon in Untersuchungshaft beginnen.

Von Florian Barth, Eric Beres, Judith Brosel, Kai Laufen, Joseph Roehmel, SWR

„Nach außen hin wirkte er auf mich ruhig. Während meines Kontaktes mit ihm ergaben sich für mich keinerlei Anhaltspunkte, die auf die spätere Tat hindeuteten.“ Yalcin Geyhan, Strafverteidiger in Berlin, berichtet von seinen Begegnungen mit dem mutmaßlichen CSD-Attentäter Abdul B. während der Untersuchungshaft im Frühjahr.

Sehr kurzfristig habe er das Mandat als Pflichtverteidiger übernommen, sagt er im Gespräch mit dem ARD-Politikmagazin Report Mainz. Abdul B. habe sich zuvor von einem anderen Anwalt getrennt, weil dieser ihn kaum besucht habe. Durchschauen habe er Abdul B. nicht können, sagt der Anwalt: „Eine fachpsychologische Bewertung steht mir als Anwalt nicht zu.“

Deradikalisierungsstelle spricht von Zweckantworten

Die Deradikalisierungsstelle „Violence Prevention Network“ (VPN) kam später zu einem ähnlichen Ergebnis. Nachdem Abdul B. wegen seines Ausreiseversuchs zum „Islamischen Staat“ (IS) am 12. Mai zu einer Jugendstrafe mit sogenannter Vorbewährung verurteilt worden war, sollte sie herausfinden, ob der 21-Jährige für ein entsprechendes Programm infrage kommt.

Deren Geschäftsführer Thomas Mücke sagte dazu in Report Mainz: „Die Person war sehr zurückhaltend, sehr ausweichend, sehr kontrolliert in den Antwortgebungen.“ Es seien auch Zweckantworten dabei gewesen. Im Urteil des Berliner Amtsgerichts Tiergarten, das den Fall verhandelt hatte, steht zwar einerseits, man könne bei ihm künftige Straftaten nicht ausschließen, aber auch dass er sich in der Hauptverhandlung vom IS distanziert habe. Das Gericht gab ihm jedenfalls noch eine Chance und setzte ihn vorerst auf freien Fuß.

Erstgespräche schon in Untersuchungshaft

Die Innenpolitikerin Lamya Kaddor (B‘90/Die Grünen) plädiert dafür, in Fällen wie dem von Abdul B. mit Maßnahmen zur Deradikalisierung schon in der Untersuchungshaft zu beginnen: „Bei vorbestraften jugendlichen Straftätern, die auch noch unter Jugendstrafe und Jugendstrafrecht laufen, ist es unbedingt angezeigt, noch in der U-Haft solche Maßnahmen durchzuführen. Also gerade dann, wenn es schon den Versuch der Ausreise gab, um sich dem IS anzuschließen,“ so Kaddor. Sie sieht allgemein die Gefahr der weiteren Radikalisierung von Islamisten, die sich in Haft befinden.

Wie gehen die Bundesländer damit um? Report Mainz hat bei den einzelnen Justizministerien nachgefragt. Neun der 16 Ministerien haben mitgeteilt, dass in ihren Bundesländern mindestens Erstgespräche für solche Deradikalisierungsprogramme schon in der Untersuchungshaft möglich seien. In der Regel aber nur nach gründlicher Prüfung des Einzelfalls, nur unter Zustimmung von Gericht und zuständiger Staatsanwaltschaft und nur auf ausdrücklichen Wunsch der Untersuchungsgefangenen.

Oft nicht mehr als „Kennenlerngespräche“

Solche Deradikalisierungsprogramme schon in der Untersuchungshaft anzubieten, ist nicht unumstritten. Ein Problem dabei ist nach Aussage einiger Justizministerien und angefragter Deradikalisierungsstellen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung „die Unschuldsvermutung“ gelte. Einige Ministerien schreiben, dass im Rahmen der Gespräche „keine Straftataufarbeitung“ stattfinden dürfe. Ein weiteres Problem sei, dass bei angeordneter Besuchsüberwachung, „die Verschwiegenheitspflicht der Fachberatenden“ nicht gewährleistet werden könne.

Mehrere der angefragten Deradikalisierungsstellen weisen neben einer dadurch erschwerten vertrauensvollen Beratung auch auf das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht ihrer in der Untersuchungshaft gegebenenfalls beratenden Personen hin – was für viele von ihnen ein solches Angebot ausschließt. „Da Ermittlungen in der U-Haft noch laufen, müssten Berater befürchten, vom Gericht als Zeugen geladen zu werden. Dies würde die für diese Projekte essenzielle pädagogische Vertrauensbasis und Neutralität zerstören“, schreibt beispielsweise das bundesweit tätige „Beratungsnetzwerk Grenzgänger“.

Den Antworten der Justizministerien und Beratungsstellen zufolge werden aus diesen Gründen in Untersuchungshaft – wenn überhaupt – oft nur sogenannte Erst-, Sondierungs- oder Kennenlerngespräche angeboten, die vor allem dazu dienten, „die eigentliche Beratung in Strafhaft dann zügig beginnen zu können“, heißt es in einer der Antworten.

Erfahrung zeigt: Inhaftierte für Gespräche „dankbar“

Eine vertane Chance? Einige Deradikalisierungsstellen betonen, grundsätzlich böten solche Gespräche gerade in dieser Phase große Chancen im Umgang mit Extremisten. So schreibt die in Rheinland-Pfalz tätige Beratungsstelle „Salam“ beispielsweise: „Lebenskrisen, wie die Untersuchungshaft, bieten erfahrungsgemäß gute Anknüpfungspunkte für die Ausstiegs- bzw. Distanzierungsberatung.“

Ulf Brennecke, der für die Beratungsstelle „Legato“ in Hamburg und Bremen mit Extremisten in Haft arbeitet, schreibt Report Mainz, er habe die Erfahrung gemacht, dass gerade Inhaftierte, die sehr lange, „teils weit über ein Jahr“, in Untersuchungshaft waren und in dieser Zeit auch „nicht arbeiten oder Freizeitangebote wahrnehmen durften“, sich sehr dankbar und offen für Gespräche mit seiner Beratungsstelle gezeigt hätten.

Er glaubt: „Wenn wir erst nach der Verurteilung zu denen gekommen wären, hätten die abgewunken, weil sie uns in der schwersten Zeit davor schon gebraucht hätten.“

Anwalt: Fall Abdul B. hätte vertiefter aufgeklärt werden können

Anwalt Yalcin Geyhan könnte sich vorstellen, dass nach drei Monaten Untersuchungshaft ein erstes Gespräch mit einem Psychologen stattfindet. „Dies könnte etwa bei Haftprüfungen angeordnet werden und das Ergebnis dann dem Gericht mitgeteilt werden.“ Verteidigung und Staatsanwaltschaft könnten vor Prozessbeginn die wesentlichen Ergebnisse bekommen. „Der Richter hätte dann mehr Möglichkeiten, Aussagen des Angeklagten zu hinterfragen,“ sagt Geyhan.

Insgesamt findet er, dass sich die Justiz nicht intensiv genug mit dem Fall Abdul B. befasst hat. Dafür spreche auch, dass es am Amtsgericht Tiergarten nur einen Verhandlungstag gegeben hat. „Aus meiner Sicht hätte der Sachverhalt noch vertiefter aufgeklärt werden können“, sagte er.

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Dr. Heinrich Krämer
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