Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Energiesperren: Hohe Kosten belasten Verbraucher:innen

    August 4, 2026

    Bahnpreise: Werbung günstig, Realität teurer?

    August 3, 2026

    „Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ist ein klarer Rückschritt“

    Juli 7, 2026

    Flug nicht angetreten, Geld komplett weg?

    Juli 7, 2026

    Trotz Filter: Doctolib zeigt Kassenpatient:innen kostenpflichtige Termine an

    Juli 2, 2026
  • Nachrichten

    Autistin verschwand am Mittwoch: Polizei findet vermisste Dreijährige tot im Pool der Eltern

    August 6, 2026

    Bei Treffen mit Spendern: Bericht: Trump legt sich auf Vance als Nachfolger für 2028 fest

    August 6, 2026

    Huch, was ist da passiert?: MacBook Air M5 bei Warentest nur auf Platz 18

    August 6, 2026

    Bilger kündigt Sofortmaßnahmen gegen Niedrigwasser an

    August 6, 2026

    „Zeit historischer Veränderung“: Herrscht in Europa mittlerweile ein neues Klima?

    August 6, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    6G, Herzschlag, Blick durch Wände: Forschung oder Überwachungsnetz?

    August 6, 2026

    Faktencheck: Falschinformationen über Ceuta und die Grenzlage

    August 6, 2026

    Widerspruch im Netz: Antwortet man dem Troll oder nicht?

    August 5, 2026

    Rettungsgeschichten entpuppen sich als Verkaufsmasche für Kühlmatten

    August 5, 2026

    „Ceuta-Video“: Untertitel erfinden Deutschland-Aussage

    August 5, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Zwei Straßenbahnen kollidiert – viele Verletzte in Gelsenkirchen

    August 6, 2026

    ARD-DeutschlandTrend: AfD legt zu, Union verliert weiter

    August 6, 2026

    Keine Infos zum Netzwerk des Abdul B.: Das Schweigen des BND 

    August 6, 2026

    Reform des Gewaltschutzgesetzes: Was können Fußfesseln leisten?

    August 6, 2026

    Extrem-Niedrigwasser: Bilger will Sonntagsfahrverbot für Lkw lockern

    August 6, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»BGH bestätigt Urteil wegen Kriegsverbrechen in Syrien
Politik

BGH bestätigt Urteil wegen Kriegsverbrechen in Syrien

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 6, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 06.08.2026 • 16:09 Uhr

2020 fand vor dem Oberlandesgericht Koblenz weltweit der erste Strafprozess wegen syrischer Staatsfolter statt. Nun hat der Bundesgerichtshof ein weiteres Urteil wegen Kriegsverbrechen in Syrien bestätigt.

Max Bauer

Der Frieden in Syrien – er hängt auch davon ab, wie die Verbrechen des Assad-Regimes juristisch aufgearbeitet werden. Das betont der syrische Rechtsanwalt Anwar al-Bunni: „Ohne Gerechtigkeit kein Frieden. Gerechtigkeit ist die Grundlage, um Syrien wieder aufzubauen. Das ist klar.“

Al-Bunni, der selbst Gefängnis und Folter in Syrien überlebt hat, leitet in Berlin das „Syrische Zentrum für Rechtswissenschaft und Forschung“. Die Organisation sammelt Informationen, um die Strafverfolgung gegen die Verantwortlichen des syrischen Terrorstaates zu unterstützen. Und Prozesse wegen syrischer Staatsverbrechen gibt es auch in Deutschland.

Weltrechtsprinzip ermöglicht Prozesse in Deutschland

2020 begann vor dem Oberlandesgericht Koblenz weltweit der erste Prozess wegen syrischer Staatsfolter. Es folgten weitere Prozesse.

Im Sommer 2025 wurde vor dem OLG Stuttgart Ammar A. verurteilt. Die Bundesanwaltschaft, die nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip in Syrien begangene Menschheitsverbrechen auch in Deutschland anklagen kann, hatte wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit lebenslange Haft beantragt. Und das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ammar A. habe als Mitglied und Anführer einer schiitischen Miliz auf Seiten des Assad-Regimes schwere Verbrechen begangen, so das Gericht.

In dem Stuttgarter Prozess ging es vor allem um Taten in der syrischen Stadt Busra Al Sham. Die Miliz von Ammar A. habe dort Menschen sunnitischen Glaubens terrorisiert, um sie aus der Stadt zu vertreiben.

Systematische Folter und Vertreibungen

Eines der damaligen Opfer ist Mohamad Alissa. Er sagt, dass der nun verurteilte Ammar A. in Busra Al Sham sehr bekannt gewesen sei. Er habe eine Miliz geleitet, die das Assad-Regime unterstützt hat. Viele Menschen hätten ihn wegen seiner Gewalt und seiner vielen Verbrechen gefürchtet. 2013 sei die Miliz von Ammar A. in das Haus von Mohamad Alissa gekommen. „Sie haben meinen Vater, meinen Bruder und mich geschlagen und beleidigt“, erzählt er.

Die Bundesanwaltschaft hat ermittelt, dass die bewaffnete Gruppe von Ammar A. Alissa dann verschleppt und dem syrischen Militärgeheimdienst übergeben hat. Mohamad Alissa sagt: „In Syrien war das sehr gefährlich. Und viele Menschen sind unter solchen Umständen nie wieder aus dem Gefängnis herausgekommen. Ich hatte große Angst, dass auch ich das Gefängnis nicht lebend verlassen würde.“

Mohamad Alissa überlebte, doch er wurde im Gefängnis gefoltert und trägt bis heute die Spuren brutaler Gewalttaten.

Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigt. Die lebenslange Freiheitsstrafe gegen Ammar A., den Peiniger von Mohamad Alissa, ist damit rechtskräftig. Verurteilt wurde er wegen mehrerer Taten, bei denen in Busra Al Sham Menschen misshandelt, getötet und vertrieben wurden.

Die deutsche Justiz setzt wichtige Zeichen

Für Mohamad Alissa ist die Verurteilung ein wichtiges Zeichen der deutschen Justiz: „Deutschland hat mich aufgenommen. Ich habe hier studiert, habe hier promoviert, arbeite hier schon lange und lebe hier. Dass ich hier Gerechtigkeit bekommen habe, bedeutet mir sehr viel. Deshalb fühle ich mich heute nicht nur mit Syrien, sondern auch mit Deutschland verbunden.“

Mohammad Alissa meint, dass die Verurteilung von Ammar A. auch über Deutschland hinaus wirkt: „Ich glaube, Gerechtigkeit hat keine Grenzen. Es ist egal, wo ein Verbrechen passiert, oder aus welchem Land Täter oder Opfer kommen. Dieses Urteil bedeutet nicht nur mir viel, sondern auch vielen anderen Opfern aus Syrien und aus anderen Ländern. Es hat mir gezeigt, dass wir nicht alleine sind.“

Deutschland habe gezeigt, dass Kriegsverbrechen auch noch nach Jahren verfolgt werden können, betont Mohamad Alissa gegenüber der ARD-Rechtsredaktion. Er hoffe, dass auch in Syrien die juristische Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes in Zukunft einen festen Platz bekommt.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Zwei Straßenbahnen kollidiert – viele Verletzte in Gelsenkirchen

August 6, 2026

ARD-DeutschlandTrend: AfD legt zu, Union verliert weiter

August 6, 2026

Keine Infos zum Netzwerk des Abdul B.: Das Schweigen des BND 

August 6, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.