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Startseite»Politik»BGH bestätigt Urteil wegen Kriegsverbrechen in Syrien
Politik

BGH bestätigt Urteil wegen Kriegsverbrechen in Syrien

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 6, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 06.08.2026 • 16:09 Uhr

2020 fand vor dem Oberlandesgericht Koblenz weltweit der erste Strafprozess wegen syrischer Staatsfolter statt. Nun hat der Bundesgerichtshof ein weiteres Urteil wegen Kriegsverbrechen in Syrien bestätigt.

Max Bauer

Der Frieden in Syrien – er hängt auch davon ab, wie die Verbrechen des Assad-Regimes juristisch aufgearbeitet werden. Das betont der syrische Rechtsanwalt Anwar al-Bunni: „Ohne Gerechtigkeit kein Frieden. Gerechtigkeit ist die Grundlage, um Syrien wieder aufzubauen. Das ist klar.“

Al-Bunni, der selbst Gefängnis und Folter in Syrien überlebt hat, leitet in Berlin das „Syrische Zentrum für Rechtswissenschaft und Forschung“. Die Organisation sammelt Informationen, um die Strafverfolgung gegen die Verantwortlichen des syrischen Terrorstaates zu unterstützen. Und Prozesse wegen syrischer Staatsverbrechen gibt es auch in Deutschland.

Weltrechtsprinzip ermöglicht Prozesse in Deutschland

2020 begann vor dem Oberlandesgericht Koblenz weltweit der erste Prozess wegen syrischer Staatsfolter. Es folgten weitere Prozesse.

Im Sommer 2025 wurde vor dem OLG Stuttgart Ammar A. verurteilt. Die Bundesanwaltschaft, die nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip in Syrien begangene Menschheitsverbrechen auch in Deutschland anklagen kann, hatte wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit lebenslange Haft beantragt. Und das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ammar A. habe als Mitglied und Anführer einer schiitischen Miliz auf Seiten des Assad-Regimes schwere Verbrechen begangen, so das Gericht.

In dem Stuttgarter Prozess ging es vor allem um Taten in der syrischen Stadt Busra Al Sham. Die Miliz von Ammar A. habe dort Menschen sunnitischen Glaubens terrorisiert, um sie aus der Stadt zu vertreiben.

Systematische Folter und Vertreibungen

Eines der damaligen Opfer ist Mohamad Alissa. Er sagt, dass der nun verurteilte Ammar A. in Busra Al Sham sehr bekannt gewesen sei. Er habe eine Miliz geleitet, die das Assad-Regime unterstützt hat. Viele Menschen hätten ihn wegen seiner Gewalt und seiner vielen Verbrechen gefürchtet. 2013 sei die Miliz von Ammar A. in das Haus von Mohamad Alissa gekommen. „Sie haben meinen Vater, meinen Bruder und mich geschlagen und beleidigt“, erzählt er.

Die Bundesanwaltschaft hat ermittelt, dass die bewaffnete Gruppe von Ammar A. Alissa dann verschleppt und dem syrischen Militärgeheimdienst übergeben hat. Mohamad Alissa sagt: „In Syrien war das sehr gefährlich. Und viele Menschen sind unter solchen Umständen nie wieder aus dem Gefängnis herausgekommen. Ich hatte große Angst, dass auch ich das Gefängnis nicht lebend verlassen würde.“

Mohamad Alissa überlebte, doch er wurde im Gefängnis gefoltert und trägt bis heute die Spuren brutaler Gewalttaten.

Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigt. Die lebenslange Freiheitsstrafe gegen Ammar A., den Peiniger von Mohamad Alissa, ist damit rechtskräftig. Verurteilt wurde er wegen mehrerer Taten, bei denen in Busra Al Sham Menschen misshandelt, getötet und vertrieben wurden.

Die deutsche Justiz setzt wichtige Zeichen

Für Mohamad Alissa ist die Verurteilung ein wichtiges Zeichen der deutschen Justiz: „Deutschland hat mich aufgenommen. Ich habe hier studiert, habe hier promoviert, arbeite hier schon lange und lebe hier. Dass ich hier Gerechtigkeit bekommen habe, bedeutet mir sehr viel. Deshalb fühle ich mich heute nicht nur mit Syrien, sondern auch mit Deutschland verbunden.“

Mohammad Alissa meint, dass die Verurteilung von Ammar A. auch über Deutschland hinaus wirkt: „Ich glaube, Gerechtigkeit hat keine Grenzen. Es ist egal, wo ein Verbrechen passiert, oder aus welchem Land Täter oder Opfer kommen. Dieses Urteil bedeutet nicht nur mir viel, sondern auch vielen anderen Opfern aus Syrien und aus anderen Ländern. Es hat mir gezeigt, dass wir nicht alleine sind.“

Deutschland habe gezeigt, dass Kriegsverbrechen auch noch nach Jahren verfolgt werden können, betont Mohamad Alissa gegenüber der ARD-Rechtsredaktion. Er hoffe, dass auch in Syrien die juristische Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes in Zukunft einen festen Platz bekommt.

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