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Startseite»Politik»Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug: Wenn der Zoll den Porsche beschlagnahmt
Politik

Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug: Wenn der Zoll den Porsche beschlagnahmt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 10, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 10.08.2026 • 05:00 Uhr

„Dann sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“: Im Kampf gegen Geldwäsche und dubiose Finanzstrukturen soll der Zoll Vermögenswerte von unklarer Herkunft künftig beschlagnahmen können. Das sieht ein neues Gesetz vor.

Nicole Kohnert

Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, „dann sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärt Finanzminister Klingbeil gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio die neuen geplanten Befugnisse für den Zoll. Der Zoll werde moderner, digitaler und schlagkräftiger. „Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart“, sagt der SPD-Politiker.

Im Visier hat Klingbeil bedeutsame Vermögensgegenstände von unklarer Herkunft, die sich Verdächtige bei ihrem Einkommen vielleicht nicht leisten können. Der Zoll soll diese Vermögenswerte dann erstmal einziehen dürfen, bis die Herkunft geklärt ist. Dass der Zoll diese Befugnisse bekommt, ist neu und ein Bestandteil des „Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes“, das am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden soll. Der Entwurf liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor.

„Wo es am meisten weh tut“

Der Leiter des Zollkriminalamtes, Tino Igelmann, hat schon lange auf diese Maßnahme gewartet. „Oftmals ist es so, dass gerade im Bereich der Organisierten Kriminalität Barmittel oder auch andere Vermögenswerte generiert werden, hin- und hergeschoben werden und dann auch wieder herangezogen werden, um weitere Straftaten zu finanzieren“, erklärt Igelmann. Da sei es bisher schwierig gewesen, nachzuweisen, dass diese Vermögen rechtswidrig erworben wurden oder auch aus Straftaten stammen.

„Jetzt haben wir die Möglichkeit, bereits im Vorfeld diese Vermögenswerte vorläufig einzuziehen, und die Gegenseite kann dadurch nicht mehr agieren“, sagt der Leiter des Zollkriminalamtes. „Wir setzen also wirklich dort an, wo es der Gegenseite am meisten weh tut, denn letztendlich treffen wir die Organisierte Kriminalität auch nur erfolgreich, wenn wir ans Vermögen gehen.“

Der Verdächtige müsse dann der Zollverwaltung einen Nachweis zum Vermögensgegenstand vorlegen und sie überzeugen, dass er rechtmäßig erstanden wurde. Sei die Zollverwaltung davon überzeugt, würde der Vermögensgegenstand wieder freigegeben. Das alles würde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens des Zolls stattfinden, außerhalb eines Strafverfahrens, heißt es auch aus dem Finanzministerium.

Neuland für den Zoll

Privatpersonen seien dabei nicht unbedingt im Fokus, sagt Zollkriminalamtsleiter Igelmann. Im Blick habe der Zoll sehr hohe Vermögenswerte ab 100.000 Euro, die durch kriminelle Gruppierungen generiert werden. „Da werden hohe Summen generiert, die Gelder müssen gewaschen werden, sie müssen legal in die Vermögenskreisläufe eingebracht werden. Insbesondere in diesen Fallkonstellationen versprechen wir uns durch dieses Instrument eine noch sehr viel effektivere Kriminalitätsbekämpfung.“

Mit diesen neuen Befugnissen betrete der Zoll Neuland. Darum könne man auch noch nicht beziffern, wie viele Vermögenswerte der Zoll damit in Zukunft beschlagnahmen werde. Klar sei jedoch, wenn der Nachweis für den Vermögensgegenstand nicht erbracht werde, käme das Geld oder der Wert der Staatskasse zugute.

Der deutsche Zoll stellt im Kampf gegen den internationalen Rauschgiftschmuggel immer wieder Kokain sicher, so wie hier in Köln.

Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität

Hinter dem geplanten „Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz“ verbergen sich noch weitreichendere Kompetenzen für den Zoll, die vor allem ein Ziel haben: die Bekämpfung von Geldwäsche auszuweiten und ein größeres Netzwerk gegen Finanzkriminalität zu etablieren.

So soll der Zoll zum Beispiel in Zukunft am Flughafen stärker Bargeld und auch Vermögensgegenstände wie Luxusgüter kontrollieren können. „In der Vergangenheit fiel zwar der Diamant unter die Kontrollbefugnis des Zolls, nicht aber der Ring, in dem dieser Diamant eingearbeitet wurde, weil es immer ein Luxusgut war“, erklärt Igelmann. Diese Lücke würde mit dem Gesetz geschlossen werden, sodass der Zoll nun auch die Luxusgüter kontrollieren dürfte.

Es soll die größte Strukturreform des Zolls seit Jahren sein, heißt es zudem aus dem Finanzministerium. Mit der Strategie „Zoll 2030“ sollen vorhandene Ressourcen nun zielgerichteter eingesetzt, Doppelstrukturen abgebaut werden. Bestehende Fachdirektionen sollen durch zwei Fachstränge „Zölle und Steuern“ sowie „Sicherheit und Vollzug“ ersetzt werden. Bisher waren es sechs Fachdirektionen. „Wir setzen zum Beispiel auf KI bei der Datenanalyse oder die administrative Vermögensabschöpfung“, erklärt Finanzminister Klingbeil. Ab dem kommenden Jahr soll das Gesetz gelten.

Wie gerecht ist das sogenannte Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz?

Nicht ohne Zufall ist das Wort „Gerechtigkeit“ in dem Gesetz mit seinen 30 Buchstaben eingearbeitet. Finanzminister Klingbeil betonte im Vorfeld häufig, dass die „Ehrlichen nicht die Dummen“ sein dürften. Gemeint ist damit jeder Steuerzahlende, der ehrlich seine Steuern zahlt, während gleichzeitig Milliardenbeträge durch Steuerhinterziehung am Fiskus vorbeigehen. Der SPD-Politiker möchte ein Zeichen setzen gegen Finanzkriminalität – ein Vorhaben, an dem sich schon seine Vorgänger abgearbeitet haben.

Ob viele bedeutsame Fälle damit tatsächlich ermittelt werden, daran zweifelt die Bürgerbewegung Finanzwende – und stellt die Frage, was mit vermögenden Tätern oder Unternehmen und Banken der Fall sei, die juristisch gut beraten seien. Denn Geldwäsche sei auch auf dem Kapitalmarkt und in großem Ausmaß gut organisiert, das hätten die Cum-Ex-Ermittlungen gezeigt.

Die Grünen-Finanzpolitikerin Katharina Beck hält das Gesetz zwar für wichtig und die neuen Befugnisse für den Zoll einen ersten richtigen Schritt. Ihr fehle aber ein entscheidender Schritt beim Thema Steuerbetrug. Mehr Maßnahmen im Kampf gegen Steuerbetrug wurden Mitte Juli beim neuen Aktionsplan gegen Finanzkriminalität von Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig angekündigt, davon sei jetzt aber nichts im Gesetzentwurf zu erkennen.

Die Grünen-Politikerin zeigte sich daher enttäuscht. „Das jetzt ist kein großer Wurf, denn nur die Geldwäsche, nicht das Thema Steuerbetrug wird jetzt angegangen“, sagt Beck. Sie erkenne nicht, wie der Zoll jetzt verstärkt mit Steuerfahndern zusammenarbeiten werde, um gegen Steuerbetrug zu ermitteln. „Am Ende werden nur die kleinen Fische gefangen, nicht die ganz große Finanzkriminalität bekämpft“, kritisiert Beck.

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