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Politik

Prozess um WM-Katar 2022: Whistleblower an Ausreise gehindert

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 13, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 13.08.2026 • 20:16 Uhr

Der Ex-Mediendirektor des Organisationskomitees der WM 2022 in Katar ist ein wichtiger Zeuge, wenn es um den Vorwurf der Zwangsarbeit und des Menschenhandels geht. Doch Abdullah Ibhais darf nicht von Jordanien in die USA reisen, um dort in einem Prozess auszusagen.

Von Benjamin Best, ARD New York

Eigentlich wollte Abdullah Ibhais am vergangenen Montag von der jordanischen Hauptstadt Amman nach New York fliegen. Dort soll der frühere Mitarbeiter des katarischen WM-Organisationskomitees am 20. August im Zuge der Beweisaufnahme als Zeuge in einem Verfahren aussagen. Es geht um schwere Vorwürfe, um Menschenhandel und Zwangsarbeit beim Bau der Infrastruktur für die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar.

Doch Ibhais wurde am Flughafen von den jordanischen Behörden an der Ausreise gehindert, wie sein New Yorker Anwalt Aaron Halegua der ARD bestätigt. Wenige Tage zuvor war Ibhais bereits vom Geheimdienst festgehalten und am folgenden Tag wieder freigelassen worden. Nach Angaben seines Anwalts sei ihm dabei gesagt worden, dass er sich nicht mehr zur Fußball-WM, zur Situation der Gastarbeiter und zu seinem eigenen Fall äußern solle. Die jordanischen Behörden äußerten sich auf ARD-Anfrage zum Vorgang nicht.

Abdullah Ibhais saß bereits mehrere Jahre in Katar in Haft. Dennoch will der frühere Mediendirektor weiter über die Umstände der Baumaßnahmen für die Fußball-WM 2022 aussagen.

Auf Kritik folgt Verhaftung

Die Geschichte von Abdullah Ibhais ist eng mit den Vorwürfen über die Behandlung von Gastarbeitern bei der WM in Katar verbunden. Der Jordanier arbeitete als Kommunikationsdirektor für das Supreme Committee for Delivery and Legacy, das katarische Organisationskomitee der WM 2022.

2019 kritisierte Ibhais intern den Umgang des WM-Organisationskomitees mit streikenden Gastarbeitern und machte später öffentlich, dass aus seiner Sicht deren Verbindung zu WM-Projekten heruntergespielt werden sollte. Wenig später wurde er wegen Bestechung und Veruntreuung in Katar verurteilt – Vorwürfe, die er bis heute bestreitet. Seine Verurteilung bezeichnete Ibhais stets als Vergeltungsmaßnahme des WM-Organisationskomitees. Dieses wies den Vorwurf zurück.

Eine UN-Arbeitsgruppe stufte seine Inhaftierung 2024 als willkürlich ein. Mehr als drei Jahre verbrachte Ibhais in Katar im Gefängnis. 2025 kam er frei und kehrte nach Jordanien zurück. Nun soll sein Wissen in einem amerikanischen US-Gerichtsverfahren eine Rolle spielen.

Die internationale Kritik an den Arbeitsbedingungen rund um die WM in Katar war groß. Katar reagierte nach einiger Zeit darauf und führte gewisse Erleichterungen für die Arbeiter ein.

Appell an Rubio

Die verhinderte Ausreise beschäftigt inzwischen auch die Politik in Washington. Der demokratische US-Kongressabgeordnete James McGovern aus Massachusetts, Co-Vorsitzender der Menschenrechtskommission im Repräsentantenhaus, hatte Ibhais ebenfalls nach Washington eingeladen. Auch dieses Treffen konnte bislang nicht stattfinden.

McGovern kündigte gegenüber der ARD an, sich an das US-Außenministerium zu wenden. Seine Forderung richtet er ausdrücklich an Außenminister Marco Rubio: „Nutzen Sie Ihren Einfluss auf die jordanischen Behörden, damit Abdullah Ibhais in die USA reisen kann.“

Für McGovern geht es dabei um mehr als die Reisefreiheit eines einzelnen Mannes. „Die Vereinigten Staaten sollten ein Interesse an der Wahrheit darüber haben, was 2022 passiert ist. Die ganze Welt sollte daran interessiert sein“, sagt McGovern. Es müsse Rechenschaft und Transparenz geben.

Katar unter Verdacht

McGovern äußert zugleich einen weitreichenden Verdacht. Er könne sich das Verhalten der jordanischen Behörden nur damit erklären, dass die Regierung Druck aus Katar ausgesetzt sei. Ziel könne sein, Ibhais daran zu hindern, über die Ereignisse rund um die WM im Verfahren zu sprechen.

Belege für eine konkrete Einflussnahme Katars nennt McGovern nicht. Das Vorgehen gegen Ibhais sei „inakzeptabel“, sagt McGovern. Auch Human Rights Watch sieht einen Zusammenhang mit Katar. Adam Coogle von der Menschenrechtsorganisation sagte der ARD, es sei aus seiner Sicht klar, dass Jordanien diplomatischem Druck aus Katar ausgesetzt sei, die Aktivitäten von Ibhais einzuschränken.

Verfahren wegen Zwangsarbeit und Menschenhandel

Besonders brisant ist die verhinderte Reise wegen der Rolle, die Ibhais in einem Verfahren vor einem Bundesgericht im US-Bundesstaat Colorado spielen könnte. Dort klagt eine Gruppe philippinischer Gastarbeiter, die vor der WM nach Katar gekommen war, um Stadien und andere Infrastruktur zu bauen.

Die Kläger geben an, Opfer von Zwangsarbeit geworden zu sein. Ihre Pässe seien eingezogen worden, sie hätten unter menschenunwürdigen Bedingungen leben und arbeiten müssen. Verklagt wird ein in Colorado ansässiges US-Unternehmen, das am Bau der WM-Infrastruktur beteiligt war.

Das Unternehmen argumentiert, alles Mögliche für eine angemessene Behandlung der Arbeiter getan und möglicherweise keine Kenntnis von deren tatsächlichen Arbeitsbedingungen gehabt zu haben.

„Informationen aus erster Hand“

Ibhais könnte dabei zu einem wichtigen Zeugen werden. 2019 sprach er selbst mit streikenden Gastarbeitern und erlebte aus nächster Nähe, wie das WM-Organisationskomitee auf deren Beschwerden reagierte. „Abdullah verfügt über Informationen aus erster Hand“, sagt Anwalt Halegua. Eine Jury müsse die Möglichkeit bekommen, diese Aussagen zu bewerten.

Dass ein Zeuge daran gehindert werde, für ein US-Verfahren einzureisen, bezeichnet der Anwalt als äußerst ungewöhnlich. Es lege nahe, dass es ein erhebliches Interesse daran gebe, nicht zu hören, was Ibhais über die Ereignisse in Katar zu sagen habe.

Ob Ibhais am 20. August tatsächlich in New York aussagen kann, ist offen. Sein Anwalt Halegua hofft weiterhin, dass Jordanien die Ausreise ermöglicht. Der Kongressabgeordnete McGovern will unterdessen den politischen Druck erhöhen. „Die Wahrheit muss erzählt werden“, sagt der Kongressabgeordnete.

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