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Erhöhung von Sonntagszuschlägen: CDU und SPD sind sich bei letzten Steuergesetz-Details einig

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 1, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Erhöhung von SonntagszuschlägenCDU und SPD sind sich bei letzten Steuergesetz-Details einig

Finanzminister Lars Klingbeil und Bundeskanzler Friedrich Merz. (Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

Die Bundesregierung möchte niedrige und mittlere Einkommen entlasten und dafür Reiche und Superreiche etwas stärker zur Kasse bitten. Die Pläne könnten es bald in den Bundestag schaffen. Beim Knackpunkt kalte Progression sind nach wie vor keine Änderungen vorgesehen.

Die schwarz-rote Bundesregierung will noch in dieser Woche die umstrittene Reform der Einkommensteuer auf den Weg bringen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einigte man sich auf letzte Details zur Erhöhung der steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschläge. Damit könne das Paket am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, hieß es aus dem Finanzministerium. Das ist der erste formelle Schritt im Gesetzgebungsprozess, danach befasst sich der Bundestag mit den Plänen.

Die Reform soll besonders Familien mit Kindern und Steuerpflichtige mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten. Ab 2028 sollen sich die Entlastungen auf jährlich zehn Milliarden Euro summieren. Sie kommen zustande unter anderem durch einen höheren Grundfreibetrag, ab dem überhaupt erst Einkommensteuer gezahlt werden muss, und einen später greifenden Spitzensteuersatz.

Auch der Pauschbetrag für die sogenannten Werbungskosten steigt, ebenso das Kindergeld. Der maximal zulässige Stundenlohn bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen wird von 50 auf 75 Euro angehoben. Damit können Beschäftigte mehr von ihren Zuschlägen behalten.

Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die Reichensteuer etwas früher greifen, zudem wird eine zweite, etwas höhere Stufe, die sogenannte Superreichensteuer eingeführt.

Kritik hatte es zuletzt gegeben, weil Finanzminister Lars Klingbeil keinen generellen Ausgleich der inflationsbedingten kalten Progression plant. Von einer echten Entlastung könne deshalb nicht gesprochen werden, hieß es. Bei dieser Entscheidung soll es laut Entwurf auch bleiben. „Es findet ein teilweiser Ausgleich der kalten Progression statt, nämlich für diejenigen mit kleineren und mittleren Einkommen“, heißt es im Finanzministerium.

Quelle: ntv.de, rog/dpa

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