FAQ
Union und SPD wollen ein zentrales Finanzvorhaben auf den Weg bringen – Entlastungen bei der Steuer vor allem für kleinere Einkommen. Wie die konkreten Maßnahmen aussehen und was die Steuerreform bringen soll.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für eine Einkommensteuerreform von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) beschlossen – ohne den Finanzminister selbst, der wegen einer Flugzeugpanne in den USA feststeckte.
Um die Reform hatte es ein langes Gezerre gegeben. Die schwarz-rote Koalition will mit der Reform ein Signal der Unterstützung setzen. Sie soll Entlastungen von jährlich rund zehn Milliarden Euro bringen. Erreicht werden soll das volle Entlastungsvolumen in zwei Stufen bis 2028. Profitieren sollen vor allem Millionen Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern. Gegenfinanziert werden soll die Entlastung unter anderem durch eine höhere Steuerbelastung sehr hoher Einkommen.
Welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Generell gilt: Steuerzahlungen werden nicht direkt vom Bruttolohn ermittelt, sondern vom „zu versteuernden Einkommen“ nach Abzug etwa von Freibeträgen und absetzbaren Ausgaben. Hier ein Überblick über wichtige Elemente der Reform:
- Grundfreibetrag: Der Einkommensteil, der zur Sicherung des Existenzminimums für alle steuerfrei bleibt, soll schrittweise ausgeweitet werden: von 12.348 Euro in diesem Jahr auf 12.564 Euro im kommenden Jahr und dann auf 12.900 Euro im Jahr 2028.
- Spitzensteuersatz: Für die Einkommensteile über dem Grundfreibetrag gibt es Tarifzonen, in denen die Besteuerung mit steigendem zu versteuernden Einkommen ebenfalls steigt. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig etwas später greifen – ab 70.600 Euro statt ab 69.879 Euro. Dadurch werde der Anstieg des Steuertarifs für die Einkommenszone zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas flacher, heißt es aus dem Ministerium. Davon profitieren mittlere Einkommen am stärksten.
- „Reichensteuer“: Die „Reichensteuer“ soll aufgesplittet werden. Zum einen soll der Steuersatz von 45 Prozent künftig schon für ein zu versteuerndes Einkommen ab 250.000 Euro gelten statt wie bisher ab 277.826 Euro. Zum anderen soll ab der Schwelle von 280.000 Euro eine neue „Superreichensteuer“ von 47 Prozent kommen.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Für Beschäftigte soll die Pauschale, mit der man Ausgaben in Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit wie Fahrtkosten oder Büromaterial geltend machen kann, von 1.230 Euro auf 1.430 Euro erhöht werden.
- Kinder: Das Kindergeld von derzeit monatlich 259 Euro je Kind soll im kommenden Jahr auf 267 Euro und dann auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Der Kinderfreibetrag soll von 9.756 Euro zunächst auf 10.056 Euro und dann auf 10.236 Euro steigen.
- Sonntagszuschläge: Der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohn für steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit soll von 50 auf 75 Euro steigen. Beschäftigte sollen so mehr von ihren Zuschlägen behalten können. Bei Handwerkerleistungen soll die Möglichkeit, sie von der Steuer absetzen zu können, etwas reduziert werden.
Wie viel Geld sparen Steuerpflichtige?
In der Summe wird die Steuerminderung unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierung für das Kassenjahr 2027 mit etwa 4,5 Milliarden Euro angegeben, für 2028 mit 6,0 Milliarden Euro und für das Folgejahr mit etwa 5,7 Milliarden Euro.
Von der Reform profitieren sollen laut Finanzministerium vor allem Familien und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Demnach würde bei voller Wirkung der Reform ab 2028 eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro im Vergleich zum jetzigen Stand um gut 600 Euro jährlich entlastet werden.
Zum Beispiel könne ein Paar aus einer Pflegekraft und einem Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto im Monat und zwei Kindern 2028 mit einer Entlastung von 632 Euro im Jahr rechnen. Für eine Einzelperson wie einen Ingenieur oder eine Ingenieurin mit 5.000 Euro brutto liege die Entlastung 2028 im Vergleich zu diesem Jahr bei etwa 192 Euro.
Die Opposition hatte die konkreten Angaben zur Entlastung bezweifelt. Auch von Ökonomen kam bereits Kritik.
Wie sieht die Kritik an dem Vorhaben aus?
Konkreter Kritikpunkt: Der Gesetzentwurf enthält keinen zusätzlichen Ausgleich für die sogenannte kalte Progression. Diese beschreibt den Effekt, dass nominale Gehaltserhöhungen durch Inflation und die Wirkung der Steuerprogression teilweise aufgezehrt werden. Gleiches gilt durch Mehrbelastungen etwa durch höhere Sozialbeiträge oder Kürzungen bei anderen staatlichen Leistungen.
Das Finanzministerium argumentiert, dass die vorgesehenen Entlastungen die Auswirkungen der kalten Progression weitgehend ausgleichen und in den meisten Fällen zu einer Netto-Entlastung führen würden. Klingbeil wies im Deutschlandfunk darauf hin, dass die Reform ein wichtiger Schritt sei. „Aber dass ich mir hätte mehr vorstellen können, ist auch kein Geheimnis.“
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium hatte es Kritik an der Reform gegeben. Klingbeil reagiert darauf seinerseits mit Kritik: „Eine Opposition in der Regierung wird am Ende allen schaden“, sagte der Vizekanzler am Rande eines G20-Ministertreffens in den USA.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Gesetzentwurf wird nun in Bundestag und Bundesrat weiter beraten. Dabei sind Änderungen möglich und zumindest in Einzelpunkten auch wahrscheinlich. Die Reform der Einkommensteuer soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Ein Teil der Neuregelungen gilt ab 2028.
