Wenig löst so zuverlässig Empörung aus wie die Vorstellung, jemand mische einem heimlich etwas ins Essen. Genau darauf setzt ein Facebook-Beitrag auf der Seite „David Avocado Wolfe“, der derzeit geteilt wird. Er unterstellt fünf bekannten Lebensmittelkonzernen, in ihren Produkten unbemerkt Insekten zu verarbeiten: Barilla-Pasta enthalte Grillenmehl, Lay’s Chips „Heuschreckenextrakt unter der Bezeichnung ‚natürliche Aromen‘“, Nutella Larven der Schwarzen Soldatenfliege, Red Bull „zerstoßene Käfer“ in Form von Karmin, und bei Beyond Meat steckten Mehlwurm-Larven drin. Die Botschaft dahinter: Das alles werde bewusst verschleiert.
Keine dieser Behauptungen ist neu, und keine war beim ersten Auftauchen besser belegt als heute. Dieselben fünf Vorwürfe kursierten Ende August auch auf Instagram; der dpa-Faktencheck hat sie dort noch einmal geprüft – Zutatenlisten, Herstellerangaben, frühere Stellungnahmen – und bei keiner einzigen etwas gefunden, das sie stützt. Wir fassen die Ergebnisse hier zusammen. Interessanter als der Befund ist ohnehin eine andere Frage: Warum lebt eine Geschichte so hartnäckig weiter, obwohl das, was sie behauptet, in der EU ein Rechtsverstoß wäre?
Fünf Marken, fünf Vorwürfe
Was der Beitrag behauptet – und was sich bei der Prüfung finden ließ.
Barilla
Pasta enthalte Grillenmehl
Kein Beleg
Vorwurf kursiert seit 2022. Barilla wies ihn damals zurück; aktuelle Zutatenlisten enthalten keinen Hinweis.
Lay’s
Heuschreckenextrakt, versteckt als „natürliche Aromen“
Kein Beleg
Keine Quelle, wonach Insekten oder daraus gewonnene Stoffe enthalten wären.
Nutella
Larven der Schwarzen Soldatenfliege
Kein Beleg
Zutatenliste ohne Hinweis. Die Soldatenfliege ist in der EU als Lebensmittel bislang nicht zugelassen.
Red Bull
Karmin aus zerstoßenen Käfern
Kein Beleg
Hersteller: keine Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs. Zutatenliste ohne Karmin oder E120.
Beyond Meat
Mehlwurm-Larven
Kein Beleg
Insektenmehl steht auf der firmeneigenen Liste verbotener Zutaten; die Produkte tragen das V-Label.
Was „heimlich“ in der EU bedeuten würde
Bevor es um die einzelnen Produkte geht, lohnt ein Blick auf den Rahmen, in dem sie verkauft werden. In der Europäischen Union gelten für die Kennzeichnung von Lebensmitteln strenge Vorschriften. Zutaten und Zusatzstoffe müssen lesbar und verständlich angegeben werden, Allergene ebenfalls. Lebensmittel, die Insekten enthalten, unterliegen genau diesen Regeln – es gibt für sie keine Ausnahme und keine Hintertür. Verstöße können geahndet werden.
Dazu kommt, dass in der EU längst nicht jedes Insekt in den Handel darf. Insekten gelten als neuartige Lebensmittel und brauchen eine eigene Zulassung. Laut Europäischer Kommission sind derzeit vier Insektenarten zugelassen, jeweils in bestimmten Darreichungsformen: Mehlkäfer beziehungsweise Mehlwurm, Wanderheuschrecke, Hausgrille und Getreideschimmelkäfer, auch Buffalowurm genannt. Und wer eine davon verarbeitet, muss sie in der Zutatenliste mit deutschem und lateinischem Namen nennen, samt Darreichungsform und Allergiehinweis. Ein Konzern, der Insekten unbemerkt verarbeiten würde, verstieße also gegen geltendes Recht. Das macht die Vorwürfe nicht automatisch falsch – ein Gesetz verhindert keinen Verstoß. Es macht sie aber zu einer Behauptung, die ohne Belege ziemlich viel voraussetzt.
Die Behauptung und der Rahmen

Was der Beitrag nahelegt, gegenüber dem, was in der EU gilt.
Was der Beitrag suggeriert
Insekten landen unbemerkt im Essen.
- Fünf Konzerne verarbeiteten Insekten, ohne es anzugeben
- Die Zutaten würden hinter Begriffen wie „natürliche Aromen“ versteckt
- Auch eine Art wie die Soldatenfliege könne einfach so verwendet werden
- Belege für all das nennt der Beitrag nicht
Was in der EU gilt
Insekten müssen zugelassen und gekennzeichnet sein.
- Zutaten und Zusatzstoffe sind lesbar und verständlich anzugeben
- Für Lebensmittel mit Insekten gelten dieselben Regeln, ohne Ausnahme
- Nur vier Insektenarten sind derzeit als Lebensmittel zugelassen
- Sie müssen mit deutschem und lateinischem Namen in der Zutatenliste stehen
- Die Schwarze Soldatenfliege gehört nicht dazu
Eine heimliche Beimischung wäre nicht nur unbelegt. Sie wäre ein Rechtsverstoß.
Die älteste der fünf Geschichten
Der Vorwurf gegen Barilla ist der mit der längsten Vorgeschichte. Er kursiert seit 2022, und schon damals hat das Unternehmen reagiert: In einer Stellungnahme erklärte Barilla, weder die Einführung insektenbasierter Produkte geplant noch angekündigt zu haben. Vier Jahre später hat sich daran nichts geändert – laut dpa findet sich in den Zutatenlisten auf der Barilla-Website kein Hinweis auf Grillenmehl oder andere Insektenzutaten, und auch eine archivierte Websuche fördert nichts zutage.
Dass eine vier Jahre alte, damals schon dementierte Behauptung 2026 wieder als Neuigkeit geteilt wird, ist kein Zufall, sondern das übliche Muster solcher Beiträge: Ein Gerücht wird nicht widerlegt und dann vergessen, sondern widerlegt und dann recycelt. Beim nächsten Mal fehlt meist nur das Datum.
Chips, Nuss-Nougat-Creme und eine Fliege, die gar nicht auf den Teller dürfte
Bei Lay’s fand dpa keine Belege, wonach die Chips Heuschrecken oder daraus gewonnenen Extrakt enthalten – auch eine archivierte Websuche bleibt leer. Die im Beitrag behauptete Verbindung zwischen „natürlichen Aromen“ und einem Heuschreckenextrakt stützt keine Quelle. Ein Punkt verdient trotzdem eine Einschränkung: Die Bezeichnung „natürliches Aroma“ verrät für sich allein nicht zwingend, aus welchem Ausgangsmaterial ein Aroma stammt. Aus dem Begriff lässt sich daher weder ein Heuschreckenextrakt herauslesen noch sein Fehlen beweisen. Was bleibt, ist eine Behauptung ohne jeden Beleg.
Bei Nutella verhält es sich gleich. Auf der Produktseite von Ferrero taucht in der Zutatenliste nichts auf, was auf Insekten oder Larven hindeutet. Dazu kommt ein Detail, das den Vorwurf schon rechtlich ins Leere laufen lässt: Die Schwarze Soldatenfliege ist in Europa als Lebensmittel bisher nicht zugelassen. Ihre Larven dürften in der EU derzeit nicht legal als Lebensmittelzutat in einem solchen Brotaufstrich eingesetzt werden.
Zerstoßene Käfer im Energydrink?
Der Vorwurf gegen Red Bull klingt zunächst am plausibelsten, weil er an etwas Reales anknüpft. Karmin gibt es tatsächlich: Es ist ein roter Farbstoff, der aus Schildlausarten gewonnen und unter der Bezeichnung E120 geführt wird. Schildläuse sind Insekten, aber keine Käfer – schon die Formulierung „zerstoßene Käfer“ ist also schief. Er steckt in manchen Lebensmitteln und Getränken, und wer die Zutatenliste liest, findet ihn dort auch – denn genau dafür gibt es die Kennzeichnung.
Nur hilft das dem Vorwurf nicht weiter. Red Bull erklärt auf seiner Website ausdrücklich, der Drink enthalte keine Inhaltsstoffe oder Substanzen tierischen Ursprungs. Die Zutatenliste nennt weder Karmin noch E120. Dass ein Farbstoff grundsätzlich existiert, sagt eben nichts darüber aus, ob er in einem bestimmten Produkt enthalten ist.
Der Vorwurf, der sich selbst widerspricht
Am seltsamsten ist die Behauptung zu Beyond Meat. Das Unternehmen stellt pflanzliche Fleischersatzprodukte her – sein gesamtes Geschäftsmodell beruht darauf, dass nichts Tierisches enthalten ist. Insektenmehl steht denn auch auf der firmeneigenen Liste „verbotener Zutaten“ vom 1. August 2023. Die Produkte tragen zudem das V-Label, das europaweit nur dann vergeben wird, wenn auf keiner Stufe der Produktion tierische Inhaltsstoffe eingesetzt werden. Mehlwurm-Larven fallen darunter.
Ein Hersteller, der Insekten verstecken würde, riskierte damit nicht nur rechtliche Folgen, sondern das eine Versprechen, für das seine Kundschaft ihn überhaupt kauft. Das ist kein Beweis, dass es nicht so ist. Es ist aber ein weiterer Grund, warum der Beitrag Belege bräuchte, die er nicht hat.
Warum das Gerücht trotzdem nicht stirbt
Ein Teil der Erklärung liegt in einer echten Entwicklung. Seit 2021 hat die EU-Kommission schrittweise Insekten als Lebensmittel zugelassen – zuerst den getrockneten Mehlkäfer, im Jänner 2023 unter anderem teilweise entfettetes Hausgrillenpulver und den Buffalowurm in mehreren Formen. Diese Zutaten dürfen in bestimmten Lebensmitteln eingesetzt werden, allerdings nur unter den jeweils vorgeschriebenen Bedingungen und gekennzeichnet. Daraus ist im Netz eine Erzählung geworden, nach der Insekten nun überall drinstecken könnten. Übersehen wird dabei, dass die Kennzeichnungspflicht genau das verhindern soll, was der Beitrag unterstellt: dass jemand unwissentlich zu einem Produkt mit Insekten greift.
Der zweite Teil der Erklärung ist das angebliche Motiv. Behauptungen, Lebensmittelkonzerne würden Insekten einschleusen, um Kosten zu sparen, tauchen immer wieder auf. Nur trägt die Rechnung nicht: Insekten sind in der EU neuartige Lebensmittel und oft noch teurer als herkömmliche Zutaten. Wer Geld sparen will, greift nicht zu einem Rohstoff, der mehr kostet und dessen Einsatz er obendrein angeben müsste. Der Deutsche Lebensmittelverband hält fest, dass viele der kursierenden Behauptungen nicht haltbar sind.
Was bleibt, ist eine Geschichte, die funktioniert, obwohl ihr alles fehlt, was sie tragen müsste – kein Laborbefund, keine Zutatenliste, kein Dokument, nicht einmal eine benannte Quelle. Sie braucht das auch nicht. Sie braucht nur Ekel, fünf bekannte Logos und den Satz, dass man einem etwas verschweige. Das reicht für die Reichweite. Für einen Beleg reicht es nicht.
Zum Mitnehmen
Drei Fragen, wenn jemand „heimlich“ sagt
- Wo ist der Beleg?Ein Vorwurf ohne Quelle bleibt ein Vorwurf – egal, wie viele Logos daneben stehen.
- Was steht auf der Packung?Zugelassene Insekten müssen als Zutat klar gekennzeichnet sein. Begriffe wie „natürliche Aromen“ sind für sich aber kein Beleg für Insekten.
- Ergibt das Motiv Sinn?Teurere Zutaten heimlich einzusetzen, spart kein Geld. Eine Erzählung braucht auch eine plausible Logik.
