Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

    September 4, 2026

    Tausende Euro für Lootboxen: Das manipulative Geschäftsmodell der Gaming-Industrie

    August 26, 2026

    Sammelklage: Letzte Chance für E.ON-Fernwärmekunden

    August 25, 2026

    Energiesperren: Hohe Kosten belasten Verbraucher:innen

    August 4, 2026

    Bahnpreise: Werbung günstig, Realität teurer?

    August 3, 2026
  • Nachrichten

    „Du spielst wie ein Arsch“: Einer der streitbarsten „Selbstdarsteller“ des deutschen Fußballs

    September 5, 2026

    Wachstum nicht abgeschlossen: Henkel will sich weiter vergrößern

    September 5, 2026

    Fünf rollende Lounges: Wie Elektro-Vans den Familienbus neu erfinden

    September 5, 2026

    Publikumspreis nach Comeback: Goldene Henne wird Triumphzug für den Grafen

    September 5, 2026

    „Grundfunk“ statt MDR?: AfD zielt in Sachsen-Anhalt auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

    September 5, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Faktencheck: Teer-Angriff auf AfD-Politiker ist neun Jahre alt

    September 5, 2026

    Faktencheck: Verfassungsschutz und Wahllokale – Was stimmt wirklich?

    September 4, 2026

    Vorsicht: Neuer Telefonbetrug mit gefälschtem 17.000 Euro Kredit!

    September 4, 2026

    Sven Schulze: Kann er die Wahl in Sachsen-Anhalt wirklich verhindern?

    September 4, 2026

    Delfin in Ceuta: Tötungsvorwurf bislang unbelegt

    September 4, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Polizei fahndet nach Sabotage an Umspannwerken nach Verdächtigem

    September 5, 2026

    Warum Schweden seine Gefangenen in Estland unterbringt

    September 5, 2026

    So ist die Stimmung vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

    September 5, 2026

    Ist Sachsen-Anhalt wirtschaftlich abgehängt? | tagesschau.de

    September 5, 2026

    Friedensbemühungen – Trump-Gesandte reisen nach Moskau und Kiew

    September 5, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»„Grundfunk“ statt MDR?: AfD zielt in Sachsen-Anhalt auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Nachrichten

„Grundfunk“ statt MDR?: AfD zielt in Sachsen-Anhalt auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 5, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

„Grundfunk“ statt MDR?AfD zielt in Sachsen-Anhalt auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Die Kündigung eines Rundfunkstaatsvertrags gab es schon einmal – aber sie wurde später zurückgenommen, deshalb sind die Folgen nicht vollständig klar. (Foto: IMAGO/Hanno Bode)

Die AfD will den Rundfunkstaatsvertrag kündigen und die Rundfunkbeiträge abschaffen. Ersteres wäre durchaus möglich, wenn auch mit unklaren Folgen. Kaum zulässig wäre allerdings ein steuerlich finanzierter „Grundfunk“.

Im Falle eines Wahlsiegs am Sonntag will die AfD in Sachsen-Anhalt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundlegend ändern. Als „erste Amtshandlung“ als Ministerpräsident will AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund die Rundfunkstaatsverträge kündigen. Solch ein Schritt wirkt wie ein Öffnen der Büchse der Pandora – viele Folgen sind unklar und dürften Gerichte lange beschäftigen. Ein Überblick.

Lassen sich Rundfunkstaatsverträge einfach kündigen?

Die Kündigung der Verträge ist möglich, dies stellt für eine von der AfD geführte Landesregierung keine Hürde dar. Es gelten dann die Kündigungsfristen – für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) in Sachsen-Anhalt sind das zum Jahresende zwei Jahre. Wenn also zum Ende dieses Jahres gekündigt würde, würde der Vertrag zum 31. Dezember 2028 enden. Ab dem 1. Januar 2029 gäbe es das Landesprogramm Sachsen-Anhalt des MDR nicht mehr.

Was würde nach einer Kündigung aus dem betroffenen MDR?

Der MDR ist eine Drei-Länder-Anstalt – Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind für den Sender verantwortlich. Ohne Sachsen-Anhalt würde aus dem MDR eine Zwei-Länder-Anstalt. Grundlegend ändern würde sich die Lage, wenn auch noch eines der beiden anderen Länder kündigt. Innerhalb von drei Monaten nach einer Kündigung aus Magdeburg hätten Sachsen und Thüringen dazu die Möglichkeit – nach Auffassung von Juristen würde der Ausstieg eines weiteren Bundeslands das Ende des MDR bedeuten.

Wie würde in Sachsen-Anhalt das öffentlich-rechtliche Programm weitergehen?

Im Fall einer Kündigung zum 31. Dezember 2028 müsste zum 1. Januar 2029 die MDR-Fernsehsendung „Sachsen-Anhalt heute“ eingestellt werden, auch das Radioprogramm des MDR in Sachsen-Anhalt und die Onlineberichterstattung durch den Sender müssten dann aufhören.

Gab es solch eine Kündigung schon einmal?

Im Jahr 1980 verhandelte das Bundesverwaltungsgericht zum Fall der – später zurückgenommenen – Kündigung des Staatsvertrags für den Norddeutschen Rundfunk (NDR) durch das Land Schleswig-Holstein. Die obersten Verwaltungsrichter stellten damals fest, dass der NDR als Folge der Kündigung nicht mehr zur Berichterstattung aus Schleswig-Holstein berechtigt sei. Dieser Leitsatz dürfte auch für den MDR in Sachsen-Anhalt gelten.

Sind die Rechtsfolgen eindeutig?

Nein, es gibt unterschiedliche Meinungen zu den Folgen. Das betrifft die konkrete Umsetzung der Kündigung, das Schaffen einer vorgeschriebenen Nachfolgelösung oder die Gebührenfrage. Es dürften sich also eine Reihe von Gerichtsverfahren anschließen, um konkrete Probleme klären zu lassen.

Kann die AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einfach stummschalten?

Das ist nicht möglich. Aus Artikel fünf des Grundgesetzes ergibt sich ein Rundfunkauftrag, der durch zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert wurde. Das bedeutet, dass auch nach einem möglichen Ausstieg Sachsen-Anhalts aus dem MDR eine Alternative her müsste. Diese muss nach den Vorgaben staatsfern, redaktionell unabhängig und inhaltlich umfassend informierend sein. Die AfD spricht von einem „Grundfunk“, der schlanker sein und nur ein Zehntel des bestehenden Angebots umfassen solle. Experten halten das für unrealistisch. Denn zur umfassenden Information gehört etwa auch kostenintensive regionale Berichterstattung. Auch Sport und Unterhaltung sind Teil eines umfassenden Angebots, das die AfD nicht einfach beenden kann.

Was würden mit den Rundfunkbeiträgen geschehen?

Ein Wahlziel der AfD ist die Abschaffung der Rundfunkbeiträge. Stattdessen soll das Ersatzprogramm für das bisherige öffentlich-rechtliche Angebot aus Steuern finanziert werden. Damit gibt die AfD zu, dass auch unter einer von ihr geführten Regierung Geld in die Sender fließen würde – nur soll es dann Steuergeld sein, statt der 18,36 Euro Rundfunkbeitrag pro Monat. Allerdings geht die bisherige Rechtsprechung davon aus, dass eine Finanzierung aus Steuermitteln nicht zulässig ist, weil dies die Staatsferne gefährden würde.

Quelle: ntv.de, hvo/AFP

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

„Du spielst wie ein Arsch“: Einer der streitbarsten „Selbstdarsteller“ des deutschen Fußballs

September 5, 2026

Wachstum nicht abgeschlossen: Henkel will sich weiter vergrößern

September 5, 2026

Fünf rollende Lounges: Wie Elektro-Vans den Familienbus neu erfinden

September 5, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

„Moby Dick“: Vor 60 Jahren: Belugawal im Rhein gesichtet

April 29, 20264 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20264 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20263 Aufrufe

Kommentar zur Gesundheitsreform: Gerecht sieht anders aus

April 29, 20263 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.