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Nach der Wahl: Wie geht es weiter?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 7, 2026Keine Kommentare7 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 07.09.2026 • 04:55 Uhr

Die Wahl in Sachsen-Anhalt ist gelaufen, doch die Regierungsbildung dürfte kompliziert werden. Was sind die nächsten Schritte? Bis wann muss ein Ministerpräsident gewählt werden? Ein Überblick.

Von Frank Bräutigam, Alexandra Tadey und Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion.

Das vorläufige Ergebnis der Wahl steht fest. Die AfD hat mit 43,8 % mit Abstand die meisten Stimmen in Sachsen-Anhalt bekommen. Für die absolute Mehrheit der Sitze im Landtag reicht es allerdings nicht. 39 der 83 Sitze gehen an die AfD.

CDU (17,2 %), SPD (9,3 %) und Grüne (8,9 %), die sich eine Koalition miteinander gut vorstellen könnten, kommen nur auf 31 Sitze. Die Linke (8,6 %) hat acht Sitze im neuen Landtag. Das BSW (5,3 %) kommt auf fünf Sitze.

Die Frage der kommenden Tage und Wochen ist nun, wie eine neue Regierung gebildet werden kann.

Wer regiert Sachsen-Anhalt in der Übergangszeit?

Eine Übergangszeit ohne Regierung gibt es nicht. Bis zur Wahl eines neuen Regierungschefs bleiben CDU-Ministerpräsident Sven Schulze und seine Ministerinnen und Minister geschäftsführend im Amt.

Bis wann muss der neue Landtag zum ersten Mal zusammenkommen?

Der neu gewählte Landtag muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten, also am 6. Oktober 2026. So steht es in der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt. Der Präsident des alten Landtags, Gunnar Schellenberger (CDU), beruft den neu gewählten Landtag ein.

Die erste Sitzung wird vom dienstältesten Abgeordneten geleitet; also von der Person, die am längsten Mitglied des Landtags ist. In der ersten Sitzung wird zum Beispiel über die Geschäftsordnung abgestimmt und ein neuer Landtagspräsident gewählt.

Wann findet die Wahl des Ministerpräsidenten statt?

Es gibt in Sachsen-Anhalt keine gesetzliche Frist, bis wann der neue Landtag einen neuen Ministerpräsidenten gewählt haben muss. Der Gedanke dahinter ist, dass Regierungsbildungen schwierig sein können.

Folgender Ablauf ist üblich: Nach Abschluss von Gesprächen über eine Koalition oder eine Zusammenarbeit mehrerer Parteien – in welcher Form auch immer – wird die Wahl auf die Tagesordnung gesetzt. Möglich wäre aber auch: Eine Gruppe von Abgeordneten beantragt vor Abschluss von Gesprächen über eine Regierungsbildung, die Wahl auf die Tagesordnung zu setzen.

Wie wird der neue Ministerpräsident gewählt?

Die Wahl des Ministerpräsidenten ist eine geheime Abstimmung. Überraschungen sind also möglich und können gerade bei diesem knappen Ergebnis die Wahl maßgeblich prägen. Bei der Wahl können mehrere Kandidaten gegeneinander antreten. Es kann insgesamt drei Wahlgänge geben.

Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten bekommt. Man braucht also eine „absolute Mehrheit“. Dies bedeutet: Mindestens 42 der 83 Abgeordneten müssen für einen Kandidaten stimmen.

Erhält kein Kandidat diese Mehrheit, muss innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang stattfinden. Auch hier ist gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten bekommt.

Klappt das nicht, folgt ein Zwischenschritt. Der Landtag muss innerhalb von 14 Tagen darüber abstimmen, ob er sich auflöst. Auch dafür braucht es die Mehrheit aller Mitglieder des Landtages. Die Folge wären Neuwahlen.

Löst der Landtag sich nicht auf, findet sofort ein dritter Wahlgang statt. Hier genügt eine „einfache Mehrheit“. Das bedeutet: Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Enthaltungen werden dabei nicht gezählt. Deshalb kann am Ende auch ein Kandidat gewählt werden, für den nicht die Mehrheit aller Abgeordneten gestimmt hat.

Was ist eine Minderheitsregierung?

Die klassische Situation ist: Ein Ministerpräsident kann sich nach seiner Wahl auf eine Mehrheit im Landtag stützen. Mit dieser Mehrheit setzt er in aller Regel die Gesetzesvorhaben durch, die seine Regierung anstößt.

Wenn der Ministerpräsident sich nach seiner Wahl nicht auf eine Mehrheit im Landtag stützen kann, spricht man von einer Minderheitsregierung. Dabei haben die Regierungsfraktionen zusammen keine absolute Mehrheit im Landtag. Bei einzelnen Vorhaben ist eine Regierung dann auf die Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen. Von 1994 bis 2002 wurde Sachsen-Anhalt von einer Minderheitsregierung aus SPD und Grünen regiert.

Welche Szenarien sind jetzt möglich?

Szenario 1: AfD-geführte Regierung:

Die AfD hat die meisten Stimmen bekommen, aber sie hat keine absolute Mehrheit der Sitze im Landtag. Eine klassische Koalition mit der AfD schließen alle anderen Parteien aus. Die AfD hat das vor der Wahl auch getan. Am Wahlabend revidierte Spitzenkandidat Ulrich Siegmund dies jedoch und kündigte an, allen Parteien die Hand auszustrecken, die bereit seien, die Politik der AfD umzusetzen.

Die AfD könnte auch versuchen, eine Minderheitsregierung zu führen. Für Gesetzesvorhaben bräuchte sie dann Stimmen aus anderen Fraktionen. Auch für die Wahl Siegmunds zum Ministerpräsidenten bräuchte es Stimmen aus anderen Fraktionen. Nach den Beschlüssen der CDU kommt eine Zusammenarbeit mit der AfD nicht in Betracht, auch SPD, Grüne und Linke haben das ausgeschlossen. Im dritten Wahlgang könnte jedoch schon ein einziger Abweichler aus einer anderen Fraktion ausreichen, damit Ulrich Siegmund mehr Stimmen bekommt als Sven Schulze und Ministerpräsident wird.

Szenario 2: CDU-geführte Regierung:

CDU, SPD und Grüne haben zusammen nur 31 der 83 Sitze im Landtag. Sie sind von einer Mehrheit also weit entfernt. Mit der Linken schließt die CDU eine Koalition aus. Wenn CDU, SPD und Grüne eine Minderheitskoalition bilden wollen und die Linke von der Duldung und Wahl von Sven Schulze oder einem anderen CDU-Kandidaten überzeugen können, hätten sie 39 Stimmen. Die Linke hat vor und nach der Wahl angekündigt, sich das unter bestimmten Voraussetzungen vorstellen zu können. Allerdings würde so immer noch keine einfache Mehrheit zustande kommen, die für die Wahl im dritten Wahlgang reichen würde. Denn auch die AfD hat ja 39 Stimmen. Es würde dann, wenn kein Abgeordneter abweicht, zu einer Pattsituation kommen.

BSW: Zünglein an der Waage

Das BSW ist mit seinen fünf Abgeordneten also das Zünglein an der Waage. Wenn sich diese bei der Wahl des Ministerpräsidenten enthalten, könnte es zu der Pattsituation im dritten Wahlgang kommen. Claudia Wittig, die Spitzenkandidatin des BSW, hat am Wahlabend wiederholt, weder Ulrich Siegmund noch Sven Schulze wählen zu wollen. Man sei aber bei bestimmten Themen bereit, auch mit der AfD zusammenzuarbeiten. Entscheidend könnte dann sein, ob sich das BSW von der AfD oder von CDU, SPD und Grünen doch zur Wahl überzeugen lässt. Schon ein einzelner Abgeordneter des BSW könnte im dritten Wahlgang reichen, den einen oder den anderen zum Ministerpräsidenten zu wählen.

Was meint der Begriff „Regierungsauftrag“?

Nach einer Wahl heißt es oft: Wer die meisten Stimmen hat, der hat den Auftrag, die Regierung zu bilden. Dabei handelt es sich um einen rein politischen Begriff. Es liegt zwar auf der Hand, dass die Partei mit den meisten Stimmen versucht, die Regierung zu bilden. Rechtlich ist das aber nicht zwingend. Niemand erteilt dieser Partei einen formalen Auftrag, eine Regierung zu bilden. Entscheidend ist, dass eine Regierung in einem der Wahlgänge die Mehrheit bekommt. Auch Parteien, die nicht die meisten Stimmen haben, können sich um eine Regierungsmehrheit bemühen. Ob sie das machen, ist wieder eine politische Frage.

Wie läuft das in anderen Bundesländern?

In zwei Bundesländern gibt es eine Minderheitsregierung. In Thüringen regiert Ministerpräsident Mario Voigt von der CDU in einer Koalition mit BSW und SPD, die im Landtag keine Mehrheit hat. Dort hat es allerdings aktuell Austritte aus der BSW-Fraktion gegeben.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer von der CDU regiert gemeinsam mit der SPD ohne eigene Mehrheit. Um Gesetze zu verabschieden, muss die Regierung in diesen beiden Bundesländern immer wieder Mehrheiten für konkrete Gesetzesvorhaben organisieren – zum Beispiel mit dem BSW oder der Linken.

Wie könnte es zu Neuwahlen kommen?

Sollte die Ministerpräsidentenwahl zu einer langen Hängepartie werden, würde sich auch die Frage nach Neuwahlen stellen. Die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt sieht drei Möglichkeiten für Neuwahlen vor:

  1. Wenn der Landtag in einem zweiten Wahlgang keinen Ministerpräsidenten gewählt hat. Dann kann der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder entscheiden, sich aufzulösen.
  2. Wenn der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschließt, sich aufzulösen. Ohne Stimmen der AfD wäre das nicht möglich. Dieser Antrag kann aber laut Landesverfassung frühestens nach einem halben Jahr gestellt werden.
  3. Wenn ein neu gewählter Ministerpräsident die Vertrauensfrage stellen würde und sie verliert. Ein geschäftsführender Ministerpräsident kann keine Vertrauensfrage stellen, weil sein Amt nicht vom Vertrauen des Landtags abhängt.

Ulrich Siegmund hat am Wahlabend bereits von Neuwahlen gesprochen. Möglicherweise setzt die AfD auch genau darauf.

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Dr. Heinrich Krämer
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