Was ein Faktencheck kann – und was nicht · Teil 2 von 5
Teil 1 hat die prüfbare Frage freigelegt. Jetzt öffnen wir die Werkbank und zeigen an einem echten Mimikama-Fall, wie aus einem Screenshot ein belastbares Urteil wird.
Ein Faktencheck beginnt selten mit einer genialen Suchanfrage. Meist beginnt er mit etwas viel Banalerem: einem Screenshot, einer Leserfrage oder einem Satz, der gerade tausendfach geteilt wird. Der schwierige Teil ist nicht, möglichst schnell „Fake“ darunterzuschreiben. Der schwierige Teil ist, aus einem chaotischen Stück Internet eine Frage zu bauen, die sich mit Belegen beantworten lässt.
Am 20. August 2026 erreichte Mimikama genau so ein Fall. Auf Facebook existierte eine Seite namens „Antifa Germany GmbH“. Mehr als 16.500 Menschen folgten ihr. Es gab eine Firmenkategorie, eine Hamburger Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten, Bewertungen und sogar eine angebliche .onion-Adresse im Tor-Netzwerk. Wer nur diesen Ausschnitt sah, konnte daraus eine ziemlich konkrete Geschichte machen: Hinter „der Antifa“ stehe offenbar eine echte Firma. Wir nehmen diesen Fall für etwas, das Redaktionen erstaunlich selten zeigen: Wir öffnen die Werkstatt und gehen die Recherche so durch, wie sie tatsächlich passiert – inklusive Sackgassen, Aktualitätschecks und der Frage, wann ein Urteil kleiner bleiben muss als die Geschichte, die im Netz erzählt wird.
Schritt 1: Nicht die Geschichte prüfen – die Behauptung
Die große Erzählung lautete ungefähr: „Antifa ist eine organisierte Firma, die politische Aktionen und Gewalt steuert.“ Das ist zu breit. Darin stecken mehrere Behauptungen, Wertungen und politische Annahmen. Also schneiden wir die Frage kleiner:
Ist die Facebook-Seite „Antifa Germany GmbH“ der öffentliche Auftritt einer realen, eingetragenen GmbH mit den dort dargestellten Dienstleistungen?
Prüffrage des Mimikama-Faktenchecks vom 20. August 2026
Diese Formulierung ist kein rhetorischer Trick. Sie verhindert, dass ein Faktencheck plötzlich Dinge behauptet, die er gar nicht untersucht hat. Ob einzelne antifaschistische Gruppen Straftaten begehen, ob es linksextreme Netzwerke gibt oder wie man politische Gewalt bewertet, sind andere Fragen. Für die Behauptung „Diese Firma existiert“ braucht es etwas viel Konkreteres: eine juristische Person, einen Registereintrag, eine nachvollziehbare Unternehmensgeschichte.
Schritt 2: Den Fund sichern, bevor er sich verändert
Social Media ist kein Archiv. Posts werden bearbeitet, Profile umbenannt, Videos gelöscht, Kommentarspalten geschlossen. Deshalb wird der Ausgangspunkt dokumentiert: URL, Datum, Screenshot, sichtbare Reichweitenzahlen, Seitentransparenz und – wenn möglich – eine Archivkopie.
Bei der „Antifa Germany GmbH“ war gerade die Seitentransparenz interessant. Sie zeigte, dass der Account bereits 2015 als „Antifa UG – haftungsbeschränkt“ angelegt und 2023 umbenannt worden war. Das ist noch kein Beweis für Satire. Aber es ist eine Spur. Faktenchecking ist an diesem Punkt weniger Urteil als kriminalistisch langweilige Buchhaltung: Was war wann wo sichtbar?
Werkstattregel
Ein Screenshot ist ein Ausgangspunkt, kein Beleg
Ein Screenshot kann zeigen, dass etwas auf einem Bildschirm zu sehen war. Er beweist nicht automatisch, wer es erstellt hat, wann es erstmals erschien, ob der Ausschnitt vollständig ist oder ob die Behauptung darin stimmt. Genau deshalb behandelt Mimikama Screenshots ohne Ursprung selbst als Prüffall.
Schritt 3: Zum Ursprung zurückgehen
Die Facebook-Seite war nicht neu. Bereits 2015 wurde über ihren damaligen Namen „Antifa UG – haftungsbeschränkt“ berichtet. Der Verantwortliche beschrieb das Projekt damals als Satire. In den folgenden Jahren tauchten immer wieder angebliche Vergütungslisten, „Demogeld“-Dokumente und ähnliche Stücke aus diesem Umfeld auf.
2020 überprüfte die dpa ein vermeintlich vertrauliches Schreiben. Die Betreiber sagten damals über ihr eigenes Projekt: „Wir machen den gleichen Unsinn jetzt seit fünf Jahren.“ Die dpa stellte zusätzlich fest, dass die verwendete Handelsregisternummer zu einem anderen Unternehmen gehörte und angebliche Geschäftsadressen zu US-Vertretungen führten. 2025 prüfte Correctiv eine weitere Variante derselben Vergütungsliste – wieder ohne reale „Antifa UG“.
Jetzt beginnt ein Bild zu entstehen. Aber ein Faktencheck sollte nicht bei „andere Medien sagen das auch“ stehen bleiben.
Schritt 4: Die Primärquelle suchen
Die wichtigste Frage lautet: Wo müsste die Information stehen, wenn sie wahr wäre? Bei einer GmbH ist die Antwort ziemlich naheliegend – im zuständigen Register, nicht in der Selbstdarstellung auf Facebook.
Nicht Facebook, nicht Telegram und nicht ein Screenshot sind dafür entscheidend. Relevant sind öffentliche Unternehmens- und Handelsregister. Für eine Behauptung über ein Gesetz wäre es der Gesetzestext. Für ein Gerichtsurteil das Urteil. Für ein Zitat die Originalaufnahme oder ein authentisches Transkript. Für eine wissenschaftliche Behauptung das Paper – nicht die Presseaussendung darüber.
Mimikamas Quellenseite beschreibt genau diese Hierarchie: Primärquelle zuerst, Berichte anderer Medien ergänzend. Ein „Bericht über einen Bericht“ ist leichter zu lesen, aber mit jeder Zwischenstufe kann Kontext verloren gehen.
Die Primärquelle ist der Anfang, nicht das Ende
„Primärquelle“ klingt gern wie das Zauberwort, nach dem die Recherche beendet ist. Ist sie aber nicht. Eine Behörde kann Fehler machen. Ein Unternehmen beschreibt sich selbst naturgemäß anders als ein Kritiker. Eine Studie kann methodische Grenzen haben. Ein Gerichtsdokument belegt, was in einem Verfahren festgestellt oder vorgebracht wurde – nicht automatisch jede Geschichte, die später darüber erzählt wird.
Im Antifa-Fall war das Unternehmensregister für die Frage nach einer realen GmbH wesentlich stärker als die Selbstdarstellung einer Facebook-Seite. Für die Geschichte der Seite brauchten wir dagegen andere Quellen: ihre Seitentransparenz, ältere Berichte, frühere Faktenchecks und Aussagen der Betreiber. Die beste Quelle hängt von der Frage ab.
Genau deshalb bedeutet Quellenarbeit nicht, möglichst viele Links anzuhäufen. Sie bedeutet, für jede Teilbehauptung die Quelle zu finden, die dafür tatsächlich zuständig ist – und sie dort zu ergänzen, wo eine zweite Perspektive nötig ist.
Schritt 5: Gegencheck – gilt das noch?
Die Adresse auf der Facebook-Seite war Alsterufer 27 in Hamburg. Genau diese Adresse war über Jahre auffällig, weil dort das US-Generalkonsulat saß. Doch hier zeigte sich ein typischer Recherchefehler: Ein alter Faktencheck kann selbst veralten. Das Konsulat war 2022 umgezogen. 2026 musste also nicht nur die ursprüngliche Behauptung geprüft werden, sondern auch die eigene historische Einordnung aktualisiert werden.
Das klingt nebensächlich. Ist es aber nicht. Wer andere korrigiert, kann sich nicht darauf berufen, dass die eigene Quelle vor sechs Jahren einmal richtig war. Ein sauberer Faktencheck fragt bei jeder wiederverwendeten Information: Gilt das noch?
Sogar die angebliche .onion-Adresse der Facebook-Seite ließ sich technisch prüfen. Die Zeichenlänge passte nicht zum aktuellen v3-Format von Tor-Onion-Diensten. Auch das allein beweist keine Satire. Zusammen mit Registerlage, dokumentierter Seitenhistorie, früheren Aussagen der Betreiber und jahrelang kursierenden Fälschungen wird daraus aber ein konsistentes Belegbild.
Schritt 6: Gegenbelege suchen – und Grenzen notieren
Recherche ist keine Schnitzeljagd nach Material, das zur ersten Vermutung passt. Die unangenehmste Frage muss immer sein: Was würde unsere bisherige Einschätzung widerlegen?

Im Antifa-Fall wäre das etwa ein belastbarer Registereintrag, eine nachvollziehbare Unternehmensnummer, eine offizielle Vertretung, echte Geschäftsunterlagen oder eine überprüfbare juristische Spur. Genau solche Gegenbelege wären stärker als zehn weitere Artikel, die unsere Vermutung bestätigen.
Das ist auch der Grund, warum gute Faktenchecks nicht ausschließlich aus Suchmaschinen-Treffern bestehen. Eine Suchmaschine sortiert Relevanz, Popularität und andere Signale. Sie entscheidet nicht für uns, welche Quelle beweiskräftiger ist.
Schritt 7: Urteil, Transparenz und Korrektur
Am Ende stand bei Mimikama nicht: „Antifa gibt es nicht.“ Auch nicht: „Linksextremismus ist erfunden.“ Das wäre Unsinn und durch die Recherche nicht gedeckt.
Das Ergebnis lautete sinngemäß: Die Facebook-Seite existiert. Eine reale „Antifa Germany GmbH“ mit den dargestellten Dienstleistungen wird dadurch nicht belegt; die dokumentierte Vorgeschichte spricht für ein Satire- und Trollprojekt.
Das klingt weniger spektakulär als die große Verschwörungserzählung. Genau das ist der Punkt. Ein Faktencheck darf nur so groß werden wie seine Belege.
Der häufigste Fehler
Aus „dafür gibt es keinen Beleg“ wird zu schnell „das kann niemals existieren“
Fehlende Evidenz ist nicht automatisch Evidenz für das Gegenteil. Manchmal reicht die Quellenlage nur für: nicht belegt, nicht nachvollziehbar oder derzeit offen. Präzision ist keine Schwäche. Sie ist das, was einen Faktencheck von einer Gegenbehauptung unterscheidet.
Der EFCSN-Code nennt als externen Branchenstandard nicht nur Quellen, sondern auch Transparenz über Auswahl und Prüfung von Behauptungen. Mimikamas eigene Quellenseite formuliert unseren Anspruch einfacher: Die Belege sollen so offengelegt werden, dass Leser die entscheidenden Schritte selbst nachvollziehen können.
Das ist eine wichtige Verschiebung. Die Botschaft lautet nicht: „Glaubt Mimikama.“ Sie lautet: Hier ist unsere Beweiskette. Prüft sie.
Deshalb gehören Links zur Primärquelle, Veröffentlichungsdaten, klare Zitate, sichtbare Aktualisierungen und Korrekturen nicht ans Ende als Dekoration. Sie sind Teil des Ergebnisses.
Neue Dokumente können auftauchen. Eine Behörde kann ihre Angaben korrigieren. Eine Studie wird zurückgezogen. Ein Gericht hebt eine Entscheidung auf. Oder wir übersehen schlicht etwas.
Der EFCSN-Code verlangt deshalb sichtbare, zeitnahe Korrekturen. Mimikama dokumentiert sachliche Korrekturen und wesentliche Änderungen mit Datum. Das ist kein peinlicher Anhang zur eigentlichen Arbeit. Es ist ein Qualitätsmerkmal. Wer behauptet, Fakten zu prüfen, muss prinzipiell auch sich selbst prüfen lassen.
Die sieben Schritte
Die sieben Schritte auf einen Blick
Behauptung präzisieren → Fund sichern → Ursprung rekonstruieren → Primärquelle prüfen → Gegencheck machen → Gegenbelege und Grenzen suchen → Urteil veröffentlichen und korrigierbar halten.
Die Methode ist absichtlich langweilig
Der Antifa-Fall zeigt etwas, das für fast jeden Faktencheck gilt. Die sichtbare Behauptung ist oft der kleinste Teil der Arbeit. Der Rest besteht aus unspektakulären Dingen: alte Seitenzustände suchen, Register prüfen, Jahreszahlen vergleichen, Originale lesen, technische Details nachsehen und sich immer wieder fragen, ob man gerade die Behauptung prüft – oder nur Material sammelt, das zum gewünschten Ergebnis passt.
Und selbst wenn all das sauber gemacht ist, bleibt eine unangenehme Erfahrung: Manche Menschen lesen den Faktencheck, verstehen die Belege – und bleiben trotzdem bei ihrer Haltung. Warum Korrekturen Fakten verändern können, aber nicht automatisch Weltbilder, ist das Thema des nächsten Teils.
