Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026

    DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

    September 4, 2026

    Tausende Euro für Lootboxen: Das manipulative Geschäftsmodell der Gaming-Industrie

    August 26, 2026
  • Nachrichten

    Weißes Haus sperrt Medien aus: Trump: Würde mich „wahrscheinlich“ an Richterspruch zu CNN halten

    September 22, 2026

    Um heimische Preise zu senken: USA erwägen Stopp von Diesel-Exporten

    September 22, 2026

    Vision von Groß-Israel: Israelische Siedlungs-Aktivisten dringen in Syrien ein

    September 22, 2026

    Menschen mit Abschiebebescheid: ICE vertuscht Aufenthaltsort von Tausenden inhaftierten Migranten

    September 22, 2026

    Gefährlicher Paket-Fund: DHL-Zentrum nach Quecksilber-Verdacht evakuiert

    September 22, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Freiburg: Jugendliche als Paketkuriere angeworben

    September 22, 2026

    Zyxel-Lücke: 996 Switches angegriffen

    September 22, 2026

    Ceuta: Nicht fremdgesteuert, aber von vielen Seiten ausgeschlachtet

    September 22, 2026

    Chosen Brick tarnt sich als MRT-Befund

    September 22, 2026

    Fake-Jobinterviews infizieren 30.000 Geräte

    September 22, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Frei sichert Merz Rückhalt der Unionsfraktion zu

    September 22, 2026

    Merz und die Krankenkassen – was meinte der Kanzler?

    September 22, 2026

    Kommentar zum Grönland-Abkommen: Ein alter Deal in neuer Verpackung

    September 22, 2026

    EU streicht zwei russische Oligarchen von Sanktionsliste

    September 22, 2026

    Union und SPD wollen noch mal über Reformen verhandeln

    September 22, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Klagen gegen Preiserhöhungen bei Streaming-Anbietern
Politik

Klagen gegen Preiserhöhungen bei Streaming-Anbietern

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 15, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 15.09.2026 • 17:30 Uhr

Waren Preiserhöhungen der führenden deutschen Streaming-Anbietern rechtmäßig? Verbraucherschützer bezweifeln das und ziehen daher vor Gericht. Sie wollen Hunderte von Euro Rückzahlungen erstreiten.

Verbraucherschützer gehen mit drei Verbandsklagen gegen Preiserhöhungen der Streaming-Anbieter Netflix, Apple TV und Wow vor. Sie wollen für Kunden in Deutschland Rückzahlungen in Höhe von 200 bis 700 Euro durchsetzen, abhängig vom jeweiligen Vertrag.

Die Anbieter hätten die Preise laufender Abonnements wiederholt angehoben, ohne die gesonderte Zustimmung ihrer Kunden einzuholen, teilte der Verbraucherschutzverein (VSV) in Berlin mit. Dabei hätten sie sich auf Preisanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestützt.

Verbraucherschutzverein: Klauseln sind unangemessen

Aus Sicht des Vereins benachteiligen derartige Klauseln Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen und sind unwirksam. Die Erhöhungsbeträge seien damit ohne Rechtsgrund gezahlt worden und könnten zurückgefordert werden, argumentiert der in Wien ansässige Verein, der sich für die Klagen mit einer Berliner Kanzlei und einem Prozessfinanzierer zusammengetan hat. Die Klagen sind am Kammergericht Berlin (Az. 11 VKI 1/26, 21 VKI 1/26) und am Bayerischen Oberlandesgericht (Az. 102 VKI 1/26 e) anhängig. Betroffene können sich der Klage kostenlos anschließen.

Rechtsstreite dieser Art sind nicht ungewöhnlich. Ob Handgepäck im Flugzeug, oder Unzufriedenheit mit einer App eines Anbieters: die Justiz wird des Öfteren bemüht.

OLG Hamm hält DAZN-Preiserhöhungen für rechtswidrig

Einen ersten Hinweis, wohin die Reise bei den Streaming-Anbietern gehen könnte, bietet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm gegen den Sport-Streaminganbieter DAZN. Es geht um starke Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022. Nach vorläufiger Bewertung des Gerichts waren sie rechtswidrig.

Einen entsprechenden Hinweis gab das OLG Anfang September zu einer Verbandsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) in einer mündlichen Verhandlung. Ein Urteil will das Gericht am 18. November verkünden.

Klauseln zu intransparent

Rund 5.700 DAZN-Kunden hatten sich der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands angeschlossen. DAZN hatte im August 2021 seinen Abo-Preis für Bestandskunden von 11,99 Euro auf 14,99 Euro pro Monat angehoben. Im August 2022 verdoppelte sich der Abo-Preis dann auf 29,99 Euro.

DAZN begründet die Erhöhung mit der Ausweitung und damit Verbesserung des Programms und berief sich auf seine AGBs. Diese sehen vor, dass Preiserhöhungen bei sich veränderten Marktbedingungen angepasst werden können. Die Verbraucherzentrale hält sie hingegen für intransparent und benachteiligend.

Das OLG Hamm schloss sich dieser Auffassung im Wesentlichen an: „Die Klauseln enthalten viele unbestimmte Begriffe, sodass der einzelne Verbraucher letztlich gar nicht weiß, wann und unter welchen genauen Voraussetzungen DAZN seine Preise anpassen kann“, sagte Gerichtssprecher Daniel Große-Kreul.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Frei sichert Merz Rückhalt der Unionsfraktion zu

September 22, 2026

Merz und die Krankenkassen – was meinte der Kanzler?

September 22, 2026

Kommentar zum Grönland-Abkommen: Ein alter Deal in neuer Verpackung

September 22, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Settelmayer & Kollegen: Hilfe bei Online-Betrug und Fake Shops

September 15, 20266 Aufrufe

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 20265 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20264 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.