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Politik

Klagen gegen Preiserhöhungen bei Streaming-Anbietern

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 15, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 15.09.2026 • 17:30 Uhr

Waren Preiserhöhungen der führenden deutschen Streaming-Anbietern rechtmäßig? Verbraucherschützer bezweifeln das und ziehen daher vor Gericht. Sie wollen Hunderte von Euro Rückzahlungen erstreiten.

Verbraucherschützer gehen mit drei Verbandsklagen gegen Preiserhöhungen der Streaming-Anbieter Netflix, Apple TV und Wow vor. Sie wollen für Kunden in Deutschland Rückzahlungen in Höhe von 200 bis 700 Euro durchsetzen, abhängig vom jeweiligen Vertrag.

Die Anbieter hätten die Preise laufender Abonnements wiederholt angehoben, ohne die gesonderte Zustimmung ihrer Kunden einzuholen, teilte der Verbraucherschutzverein (VSV) in Berlin mit. Dabei hätten sie sich auf Preisanpassungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestützt.

Verbraucherschutzverein: Klauseln sind unangemessen

Aus Sicht des Vereins benachteiligen derartige Klauseln Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen und sind unwirksam. Die Erhöhungsbeträge seien damit ohne Rechtsgrund gezahlt worden und könnten zurückgefordert werden, argumentiert der in Wien ansässige Verein, der sich für die Klagen mit einer Berliner Kanzlei und einem Prozessfinanzierer zusammengetan hat. Die Klagen sind am Kammergericht Berlin (Az. 11 VKI 1/26, 21 VKI 1/26) und am Bayerischen Oberlandesgericht (Az. 102 VKI 1/26 e) anhängig. Betroffene können sich der Klage kostenlos anschließen.

Rechtsstreite dieser Art sind nicht ungewöhnlich. Ob Handgepäck im Flugzeug, oder Unzufriedenheit mit einer App eines Anbieters: die Justiz wird des Öfteren bemüht.

OLG Hamm hält DAZN-Preiserhöhungen für rechtswidrig

Einen ersten Hinweis, wohin die Reise bei den Streaming-Anbietern gehen könnte, bietet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm gegen den Sport-Streaminganbieter DAZN. Es geht um starke Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022. Nach vorläufiger Bewertung des Gerichts waren sie rechtswidrig.

Einen entsprechenden Hinweis gab das OLG Anfang September zu einer Verbandsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) in einer mündlichen Verhandlung. Ein Urteil will das Gericht am 18. November verkünden.

Klauseln zu intransparent

Rund 5.700 DAZN-Kunden hatten sich der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands angeschlossen. DAZN hatte im August 2021 seinen Abo-Preis für Bestandskunden von 11,99 Euro auf 14,99 Euro pro Monat angehoben. Im August 2022 verdoppelte sich der Abo-Preis dann auf 29,99 Euro.

DAZN begründet die Erhöhung mit der Ausweitung und damit Verbesserung des Programms und berief sich auf seine AGBs. Diese sehen vor, dass Preiserhöhungen bei sich veränderten Marktbedingungen angepasst werden können. Die Verbraucherzentrale hält sie hingegen für intransparent und benachteiligend.

Das OLG Hamm schloss sich dieser Auffassung im Wesentlichen an: „Die Klauseln enthalten viele unbestimmte Begriffe, sodass der einzelne Verbraucher letztlich gar nicht weiß, wann und unter welchen genauen Voraussetzungen DAZN seine Preise anpassen kann“, sagte Gerichtssprecher Daniel Große-Kreul.

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