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Startseite»Betrugsmaschen»Recovery Scam: Fake-Kanzleien betrügen Opfer erneut
Betrugsmaschen

Recovery Scam: Fake-Kanzleien betrügen Opfer erneut

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 17, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Wer bei einer Online-Geldanlage viel Geld verloren hat, will es zurück. Das ist nachvollziehbar – und genau dort setzt eine zweite Betrugsstufe an, die zwei aktuelle Polizeimeldungen aus Deutschland beschreiben. Angebliche Anwaltskanzleien versprechen Hilfe beim Zurückholen und kassieren dafür noch einmal. Unter dem Namen „Recovery Scam“ ist das Prinzip seit Längerem bekannt. Einer der beiden neuen Fälle zeigt aber, wie weit die Betrüger dabei gehen können.

Kurz gesagt

Das Wichtigste in drei Punkten

  • Wer nach einem Anlagebetrug online nach rechtlicher Hilfe sucht, kann an vermeintliche Anwaltskanzleien geraten, die erneut Geld verlangen. Die Polizei in Zwickau und Offenburg meldet aktuell je einen solchen Fall.
  • Im Landkreis Zwickau holte eine angebliche Kanzlei einen Mann in eine Messenger-Gruppe mit angeblich weiteren Geschädigten. Um sein Geld zurückzubekommen, sollte er mehrfach in eine „asiatische Spielbank“ einzahlen. Insgesamt überwies er laut Polizei rund 100.000 Euro ins Ausland.
  • Das stärkste Warnsignal: Wer verlangt, dass Sie Geld einzahlen, um verlorenes Geld zurückzubekommen, hilft Ihnen nicht.

Ein Kontaktportal, eine Steuerforderung, eine Chatgruppe

Die Polizeidirektion Zwickau hat den Fall am 15. September 2026 veröffentlicht. Ein Mann Ende 40 lernte über ein Kontaktportal eine Frau kennen. Auf ihren Rat hin investierte er online Geld. Stutzig wurde er erst, als er eine Steuer auf Gewinne zahlen sollte, die noch gar nicht ausgezahlt worden waren. Er erkannte den Betrug und tat, was viele in dieser Lage tun würden: Er suchte sich rechtlichen Beistand – erneut im Internet.

Dort landete er bei einer vermeintlichen Anwaltskanzlei. Die nahm ihn in eine Messenger-Gruppe auf, der laut Polizei angeblich auch andere Geschädigte angehörten. In der Gruppe hieß es, sein Geld sei auf einer asiatischen Spielbank angelegt. Um es zurückzubekommen, wurde er mehrfach angewiesen, dort Geld einzuzahlen. Den Betrug bemerkte er erst, als jeder finanzielle Spielraum aufgebraucht war.

Zweimal betrogen: der Ablauf im Zwickauer Fall

Wie aus einem Anlagebetrug ein zweiter Betrug wurde.

Stufe 1

Kontakt über ein Kontaktportal

Eine Frau rät ihm, online Geld anzulegen.

Stufe 1

Steuer auf nie ausgezahlte Gewinne

Die Forderung macht ihn misstrauisch, er erkennt den Betrug.

Stufe 2

Online-Suche nach rechtlicher Hilfe

Er gerät an eine vermeintliche Anwaltskanzlei.

Stufe 2

Messenger-Gruppe mit angeblich weiteren Geschädigten

Dort heißt es, sein Geld liege auf einer asiatischen Spielbank.

Stufe 2

Einzahlen, um Geld zurückzubekommen

Mehrfach, bis kein finanzieller Spielraum mehr bleibt. Gesamtschaden: rund 100.000 Euro an ausländische Konten.

Warum eine Gruppe mehr überzeugt als ein einzelner „Anwalt“

Wie die Chatgruppe genau aufgebaut war und ob darin echte Menschen saßen, schreibt die Polizei nicht. Die Konstruktion selbst ist aber aufschlussreich. Wer frisch betrogen wurde, fühlt sich oft allein und schämt sich. Eine Gruppe mit anderen angeblich Betroffenen nimmt genau dieses Gefühl weg. Wenn dort mehrere Leute schreiben, dass sie ebenfalls einzahlen, wirkt die nächste Zahlung plötzlich normal statt verdächtig.

Dazu kommt der Absender. Eine Anwaltskanzlei steht für das Gegenteil von Betrug – sie soll ja gerade gegen die Täter vorgehen. Wer glaubt, auf der richtigen Seite zu stehen, prüft weniger genau. Das ist unsere Einordnung, nicht die der Polizei. Sie erklärt aber, warum sich ein Mann, der den ersten Betrug selbst erkannt hatte, bei der zweiten Stufe nicht mehr rechtzeitig lösen konnte.

Ein zweiter Fall aus Offenburg

Eine Woche zuvor, am 8. September 2026, hatte das Polizeipräsidium Offenburg einen ähnlichen Ablauf gemeldet – ohne Chatgruppe und mit deutlich kleinerer zweiter Summe. Ein inzwischen 59-Jähriger war zwischen Oktober 2023 und Oktober 2024 über eine Internet-Plattform auf eine vermeintlich lukrative Krypto-Anlage gestoßen und hatte 35.000 bis 40.000 Euro investiert. Eine Auszahlung blieb aus.

Im Juli 2026 beauftragte er eine vermeintliche Anwaltskanzlei aus Großbritannien, die er laut Polizei über das Internet recherchiert hatte. Sie versprach Hilfe und verlangte insgesamt 1.500 Euro. Nach der Überweisung brach auch zu diesen angeblichen Anwälten der Kontakt ab.

Ein Detail haben beide Fälle gemeinsam, und es ist für die Warnung wichtig: In beiden Fällen haben die Geschädigten die angebliche Kanzlei laut Polizei selbst im Internet gefunden. Recovery Scams werden oft als unaufgeforderte Kontaktaufnahme beschrieben – per Anruf oder E-Mail. Die beiden Meldungen zeigen den anderen Weg. Watchlist Internet hat ihn bereits im Februar 2026 beschrieben: Betroffene suchen nach Anwälten oder Agenturen, die ihnen helfen sollen, und stoßen auf Websites, deren zentrales Versprechen genau diese Rückholung ist. Bei der damals untersuchten Seite fand Watchlist Internet an der angegebenen Adresse keine Kanzlei dieses Namens, das Team auf der Website wirkte laut der Analyse KI-generiert.

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Zwei Fälle sind noch keine Welle

Ob Recovery Scams mit falschen Kanzleien gerade zunehmen, lässt sich aus zwei Polizeimeldungen nicht ablesen. Dafür bräuchte es Fallzahlen, und die nennen weder Zwickau noch Offenburg. Sicher ist nur: Das Muster taucht aktuell in zwei deutschen Bundesländern in offiziellen Meldungen auf, und einer der Fälle zeigt eine aufwendigere Variante mit Gruppenchat und erfundener Spielbank.

Wie groß das Problem Anlagebetrug insgesamt ist, zeigt dieselbe Zwickauer Medieninformation. Ein Senior investierte zwischen Juli und September über 70.000 Euro, schloss dafür mehrere Kredite ab und gewährte einer unbekannten Person Zugang zu seinem Computer. Ein älterer Herr fiel laut Polizei auf ein KI-erstelltes Video herein und überwies rund 193.000 Euro an litauische und bulgarische Konten. Jeder dieser Menschen ist danach ein möglicher Kandidat für die zweite Stufe.

Woran man echte Hilfe erkennt

Nicht jede Kanzlei, die im Internet wirbt, ist unseriös. Es gibt Anwältinnen und Anwälte, die sich tatsächlich auf Anlagebetrug spezialisiert haben. Der Unterschied liegt nicht in der Werbung, sondern darin, was von Ihnen verlangt wird und ob sich die Angaben unabhängig überprüfen lassen.

Echte Hilfe oder zweiter Betrug?

Spricht für seriöse Hilfe

  • Die Kanzlei ist im offiziellen Anwaltsverzeichnis zu finden – selbst nachgeschaut, nicht über einen Link der Kanzlei
  • Niemand garantiert, dass das Geld sicher zurückkommt
  • Anzeige bei der Polizei wird empfohlen, nicht ersetzt
  • Kontakt über eine überprüfbare Kanzleiadresse und Telefonnummer

Warnsignale aus den aktuellen Fällen

  • Sie sollen erneut einzahlen, damit das verlorene Geld „freigegeben“ wird – etwa auf eine Plattform oder eine „Spielbank“
  • Die Betreuung läuft über eine Messenger-Gruppe mit angeblich anderen Opfern
  • Die Kanzlei ist nur online greifbar, oft angeblich im Ausland
  • Nach der Zahlung bricht der Kontakt ab

Wer bereits Geld verloren hat, sollte zuerst Anzeige bei der Polizei erstatten und alles sichern: Chatverläufe, Überweisungsbelege, Namen und Adressen der Plattform. Die Polizei in Offenburg rät außerdem, Angebote von einer Verbraucherzentrale oder einer unabhängigen Finanzberatung prüfen zu lassen, und warnt ausdrücklich davor, fremden Personen Fernzugriff auf den eigenen Computer zu geben. Ob eine Kanzlei tatsächlich existiert, lässt sich in Deutschland im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer und in Österreich im Rechtsanwaltsverzeichnis des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags nachprüfen. Wer unsicher ist, was als Nächstes zu tun ist, findet im Mimikama-Notfall-Check Schritt für Schritt passende Anlaufstellen für Österreich, Deutschland und die Schweiz.

Zum Mitnehmen

Drei Fragen, bevor Sie für „Hilfe“ bezahlen

  • Kann ich die Kanzlei selbst überprüfen?Nicht über ihre eigene Website, sondern im offiziellen Anwaltsverzeichnis.
  • Soll ich zahlen, um Geld zurückzubekommen?Einzahlungen auf Plattformen oder „Spielbanken“ sind keine Anwaltskosten.
  • Wer sitzt eigentlich in der Chatgruppe?Angebliche Mitbetroffene lassen sich von außen nicht überprüfen.
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Dr. Heinrich Krämer
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