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Politik

Warum die Linke wegen eines Insta-Posts bis vor das Verfassungsgericht zieht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 5, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 05.10.2026 • 19:10 Uhr

Wirtschaftsministerin Reiche greift die Linke in einer Rede scharf an. Ihr Ministerium macht daraus einen Instagram-Post. Nun zieht die Partei vor das Bundesverfassungsgericht: Das Ministerium sei zur Neutralität verpflichtet.

Frank Aischmann

Die Wahl in Berlin ist drei Tage vorbei, da hält die Bundeswirtschaftsministerin eine Rede, von der kurz danach ein Teil auf Instagram gepostet wird – veröffentlicht vom Bundeswirtschaftsministerium. Darin sagt Katherina Reiche:

Und dass sich jetzt eine Partei anschickt, hier in Berlin, sich nicht schämt, über Enteignung nicht nur zu sprechen, sondern ins Programm zu schreiben, die Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht, jüdisches Leben bekämpft, die die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt, ist nicht nur gefährlich für die Hauptstadt, ist gefährlich für den Investitionsstandort Deutschland.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche

Umgehend verlangt die Linkspartei vom Bundeswirtschaftsministerium die Löschung, aber nichts passiert. Auch heute noch ist die „Breitseite“ der Ministerin gegen die Linkspartei abrufbar.

Deshalb kommt jetzt die Klage in Karlsruhe, obwohl Linken-Parteichef Luigi Pantisano die Kritik der CDU-Politikerin im Prinzip in Ordnung findet. „Das kann sie auf den CDU-Kanälen machen, auf ihren privaten Kanälen, einverstanden“, sagt Pantisano. „Das gehört zur politischen Auseinandersetzung dazu. Aber wenn sie ihre Rolle als Ministerin missbraucht, muss so agiert werden.“

Linke sieht Missbrauch vom Kanal des Ministeriums

Wenn das Bundeswirtschaftsministerium solche Erklärungen verbreitet, dann sei das ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Oder wie es die Linke in ihrem Eilantrag formuliert: Da werde „der im Grundgesetz gesicherte Grundsatz der gleichberechtigten Teilnahme am politischen Wettbewerb“ verletzt.

„Es kann nicht sein, dass Ministerinnen und Minister ihre eigenen Kommunikationskanäle dafür missbrauchen – oder nutzen -, um gegen andere politische Akteure vorzugehen“, sagt der Parteichef der Linken. „Oder gegen eine mögliche Regierung unter linker Führung.“

Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommt heute nur eine Art „Eingangsbestätigung“ der Klage. „Ich kann für das Wirtschaftsministerium bestätigen, dass uns der Eilantrag über das Bundesverfassungsgericht erreicht hat“, sagt Sprecher Tim-Niklas Wentzel. „Ich würde aber um Verständnis bitten, dass wir zu dem laufenden Verfahren keine weiteren Auskünfte geben können.“

Linke blickt auch auf Beiträge von CDU-Innenministern

Die Linke dagegen hat Munition gesammelt. Sie sieht sich seit der Berlin-Wahl einer „parteipolitischen Kampagne“ der CDU ausgesetzt. Neben Bundesministerin Reiche hätten auch mehrere CDU-Innenminister ähnliche Beiträge über ihre amtlichen Kanäle verbreitet.

Die seien – nach Abmahnungen – bereits gelöscht: in Schleswig-Holstein und Sachsen. Weitere seien noch abrufbar: in Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen. Dort aber müssten Landesgerichte entscheiden.

Merkel verlor in Karlsruhe – Reiche auch?

Über das Neutralitätsgebot auf Bundesebene haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe im Laufe der Jahrzehnte immer wieder geurteilt. Zuletzt gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie hatte 2020 öffentlich die Wahl eines FDP-Politikers zum Thüringer Ministerpräsidenten „unverzeihlich“ genannt, weil er mit AfD-Stimmen ins Amt kam. Merkel unterlag in Karlsruhe.

Und was will die Linke jetzt erreichen mit ihrer Klage? „Wichtig ist, dieses Zeichen zu setzen, dass wir das nicht mit uns machen lassen, dass man alles Mögliche über die Linke behaupten kann, ohne Konsequenzen zu erhalten“, sagt Parteichef Pantisano.

Hat Ministerin Reiche ihre Neutralitätspflicht verletzt? Es dürfte Jahre dauern, bis Karlsruhe darüber entscheidet. Die Linke hat deshalb Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt – und so könnten die Verfassungsrichter schon in den kommenden Tagen das Bundeswirtschaftsministerium dazu verdonnern, das umstrittene Video vorerst zu löschen.

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Dr. Heinrich Krämer
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