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    Einkommensteuer: Klingbeil verteidigt Entwurf für Steuerreform

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Politik

Einkommensteuer: Klingbeil verteidigt Entwurf für Steuerreform

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 8, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 08.10.2026 • 12:07 Uhr

Viel Kritik wurde im Bundestag an Klingbeils Entwurf der Einkommensteuerreform geübt. Grünen und Linken gehen die Pläne nicht weit genug. Der Finanzminister selbst sprach von richtigen Schwerpunkten „im Rahmen des Möglichen“.

Die geplanten Änderungen bei der Einkommensteuer sind im Bundestag auf breite Kritik von der Opposition und auch aus den Reihen des Koalitionspartners Union gestoßen. Finanzminister Lars Klingbeil verteidigte die Pläne in der ersten Beratung hingegen als fairen Ausgleich.

Der SPD-Chef verwies auf eine Bruttoentlastung von zehn Milliarden Euro für Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen in den Jahren 2027 und 2028. Er habe sich zudem dafür eingesetzt, dass Entlastungen bei Familien mit Kindern ankämen und bei den „Menschen in der Mitte der Gesellschaft“, also Erzieherinnen, Polizisten, Krankenpflegern.

Klingbeil hätte sich „mehr vorstellen können“

Eine Familie mit zwei mittleren Einkommen und zwei Kindern werde 2028 in Summe „über 600 Euro im Jahr mehr Geld in der Tasche“ haben, sagte Klingbeil. „Das ist für eine Familie eine Menge Geld.“ Erneut betonte der Minister, dass er sich „persönlich hätte mehr vorstellen können“. Dafür sei er weiter offen, wenn mehr Spielraum geschaffen werde und das werde sein Ministerium „gerne wohlwollend begleiten“, so Klingbeil.

Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler, plädierte ebenfalls dafür, den Umfang der Reform zu erhöhen. „Das sind Milliardensummen, aber bezogen auf den Gesamthaushalt ist das überschaubar“, sagte er und forderte Nachbesserungen, um schleichende Steuererhöhungen durch die Inflation zu vermeiden. „Das sollten wir gemeinsam angehen“, sagte der CDU-Politiker.

Linken und Grünen geht es nicht weit genug

Scharfe Kritik kam aus der Opposition. Grüne und Linke kritisierten die Pläne als sozial unausgewogen. Sascha Müller von den Grünen bemängelte, dass die Schere zwischen dem Kindergeld und den steuerlichen Vorteilen aus Kinderfreibeträgen für Spitzenverdiener nicht wie versprochen verkleinert, sondern vergrößert werde. „Das steuerliche Existenzminimum von Kindern muss selbstverständlich steuerfrei bleiben“, ergänzte er. „Aber wo wir politischen Spielraum haben, sollten wir ihn für mehr Gerechtigkeit nutzen.“

Auch Doris Achelwilm von der Linkspartei forderte, diese Ungleichbehandlung zu beenden, und schlug ein Kindergeld von mindestens 350 Euro vor. Ihre Fraktion strebe grundlegende Änderungen mit einem Volumen von 30 Milliarden Euro an, finanziert durch eine stärkere Besteuerung der obersten fünf Prozent.

AfD-Finanzpolitiker Kay Gottschalk warf der Regierung eine „bewusste Irreführung“ vor. Die Entlastung reiche nicht aus, um die kalte Progression auszugleichen. Zudem belaste die Regierung die Leistungsträger der Mitte, indem sie die Pauschalsteuer für Minijobs verdreifache und den Steuerbonus für Handwerkerleistungen kürze.

Kalte Progression

Die Kalte Progression beschreibt den Effekt, dass Gehaltserhöhungen durch Inflation und die Wirkung der Steuerprogression ganz oder teilweise aufgezehrt werden. Konkret: Durch eine Gehaltserhöhung, die komplett von der Inflation aufgefressen wird, rutscht der Arbeitnehmer in einen höheren Einkommensteuertarif – die Steuerbelastung steigt also, das Realeinkommen bleibt unverändert. Das Ergebnis: Obwohl das Gehalt gestiegen ist, hat man real weniger Geld in der Tasche.

Klingbeil verteidigt „Steuer für die Superreichen“

Klingbeil verwies auf die schwierige Haushaltslage. „Wir entlasten die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land mit zehn Milliarden Euro“, sagte der Minister. Damit würden „im Rahmen des Möglichen die richtigen Schwerpunkte“ gesetzt. Er verteidigte die neue „Steuer für die Superreichen“ mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 280.000 Euro im Jahr: „Ganz oben trägt mehr dazu bei, dass in der Mitte unseres Landes entlastet wird. Ich finde, das ist fair.“

Das Einkommensteuerreformgesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Es sieht einen höheren Grundfreibetrag, mehr Kindergeld sowie einen Anstieg des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1430 Euro vor. Gegenfinanziert wird dies etwa durch einen neuen Spitzensteuersatz von 47 Prozent für Einkommen über 280.000 Euro, eine Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen und eine höhere Pauschalsteuer auf Minijobs.

Den Entlastungen von brutto rund 9,9 Milliarden Euro stehen Mehreinnahmen von 4,3 Milliarden Euro gegenüber. Daraus ergibt sich eine Nettoentlastung von rund 5,6 Milliarden Euro. Das Gesetz wurde nach der Debatte in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

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