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Startseite»Nachrichten»Ritter Sport vs. Haferriegel: Der Streit ums Quadrat geht in die nächste Runde
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Ritter Sport vs. Haferriegel: Der Streit ums Quadrat geht in die nächste Runde

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 11, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Ritter Sport vs. HaferriegelDer Streit ums Quadrat geht in die nächste Runde

Droht hier Verwechslungsgefahr? Ritter Sport und die Firma Wacker streiten vor Gericht. (Foto: picture alliance/dpa)

Der Rechtsstreit zwischen dem Schokoladenhersteller Ritter Sport und der Firma Wacker aus Mannheim geht weiter: Die Klage von Ritter Sport gegen den quadratischen Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ wird ab Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt. Ritter Sport hatte im Januar vor dem Landgericht Stuttgart verloren und gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Worum es in dem Streit vor Gericht geht:

Wie kam es zu der Klage von Ritter Sport?

Im November 2024 hat die Firma Wacker in Mannheim die Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ auf den Markt gebracht. Die Verpackung war Geschäftsführer Matteo Wacker zufolge von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnerte allerdings auch an die der quadratischen Ritter-Sport-Tafel – obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger.

Im Januar 2025 erhielt das Familienunternehmen aus Mannheim erstmals Post vom Schokoladenhersteller, später folgte die Klage. Ritter Sport und Wacker sprachen auch außerhalb des Gerichts miteinander. Zu einem Kompromiss, der beispielsweise Änderungen an der Verpackung umfasst, kam es aber nicht. Neben Schadenersatz verlangt das Unternehmen von Wacker nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden soll.

Was stört Ritter Sport?

Der quadratische Riegel verletzt nach Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller markenrechtlich geschützte Verpackung. Die Schwaben argumentierten unter anderem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision, heißt es.

Was ist die Grundlage für die Klage von Ritter Sport?

Für den Schokoladenhersteller aus dem schwäbischen Waldenbuch ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Ritter Sport hat auch schon in der Vergangenheit seine Markenrechte vor Gericht verteidigt – zum Beispiel in einem langjährigen Verfahren gegen den Konkurrenten Milka.

Was erwartet die Firma Wacker nun vor Gericht?

Matteo Wacker zeigt sich optimistisch vor der Verhandlung am Donnerstag. „Ich würde erwarten, dass das Gericht die Entscheidung vom Landgericht bestätigt, natürlich“, sagt der 34-Jährige. „Für uns ist es nach wie vor absurd.“ Die Klage könne er nicht nachvollziehen. „Ich persönlich bin der Meinung, das Quadrat ist eine geometrische Grundform und dürfte eigentlich gar nicht irgendwie geschützt sein.“ Zudem mache das Familienunternehmen Wacker Haferriegel. „Und die haben – wie gesagt – nichts mit Ritter Sport zu tun.“ Eine Verwechslungsgefahr sei schlicht nicht gegeben.

Bei der Urteilsverkündung am Landgericht hatte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer gesagt: „Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben.“

Wie hat das Mannheimer Unternehmen auf die Klage reagiert?

Kunden können den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack mittlerweile nicht mehr im Internet bestellen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt – mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“. Hintergrund ist die Sorge Wackers vor Schadenersatzforderungen. Falls der Streit mehrere Jahre dauern sollte, könne jeder verkaufte Riegel den möglichen Schadenersatz erhöhen, sagte er.

Wann ist mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen?

Das Oberlandesgericht hat nur einen Verhandlungstag angesetzt. Wann eine Entscheidung verkündet wird, ist laut Gericht allerdings unklar. Diese könnte wiederum in nächster Instanz auch noch vor dem Bundesgerichtshof landen.

Quelle: ntv.de, hny/dpa

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