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Startseite»Betrugsmaschen»Pest-Notfallpaket für 300 Dollar im Faktencheck
Betrugsmaschen

Pest-Notfallpaket für 300 Dollar im Faktencheck

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 11, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Ivermectin wird derzeit als Mittel zur Vorbereitung auf eine mögliche Pestgefahr empfohlen. Das ist medizinisch nicht begründet: Die Pest wird durch Bakterien ausgelöst, Ivermectin ist hingegen ein Medikament gegen bestimmte Parasiten. Für einen Schutz vor der Pest durch Ivermectin gibt es keinen wissenschaftlichen Beleg.

Auslöser der neuen Empfehlungen ist der Tod einer Mitarbeiterin eines russischen Pestforschungsinstituts in Irkutsk. Ob die Frau tatsächlich an der Pest erkrankt war, ist weiterhin unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO erklärte am 7. Oktober 2026, Russland habe bislang keinen Pestfall in der Region bestätigt. Sie fordert weitere Untersuchungsergebnisse an. Trotzdem wird in sozialen Netzwerken bereits über angebliche Vorsorgemittel diskutiert.

Ein Notfallpaket für knapp 300 Dollar

Die Nachrichtenagentur AFP dokumentierte Beiträge, in denen ein medizinisches Notfallpaket beworben wird. Ein dazugehöriges Facebook-Video erreichte laut AFP mehr als 161.000 Aufrufe. Manche Beiträge enthielten persönliche Rabattcodes. Das kann auf eine Vergütung für die Werbung hindeuten, beweist aber noch keine tatsächlich geflossene Provision.

Das Angebot ist real: Das US-Unternehmen The Wellness Company verlangt für sein „Medical Emergency Kit“ 299,99 US-Dollar. Laut Produktbeschreibung enthält es acht verschreibungspflichtige Medikamente, darunter Ivermectin und das Antibiotikum Doxycyclin. Der Anbieter nennt auch den möglichen Kontakt mit Pest-Erregern als Einsatzgebiet für Doxycyclin. Er schreibt zugleich, dass ärztliche Prüfung und Begleitung erforderlich sind.

Warum Doxycyclin etwas anderes ist als Ivermectin

Doxycyclin ist tatsächlich eines der Antibiotika, die bei bestimmten Formen der Pest eingesetzt werden können. Die US-Gesundheitsbehörde CDC empfiehlt Antibiotika auch für Menschen, die nachweislich einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt waren, etwa durch engen Kontakt mit einer an Lungenpest erkrankten Person. Daraus folgt aber keine Empfehlung, bei einer unbestätigten Pestmeldung auf eigene Faust Antibiotika einzunehmen. Welche Behandlung nötig ist, muss medizinisch entschieden werden. Unnötige Antibiotikagaben können Nebenwirkungen haben und die Entstehung resistenter Bakterien begünstigen.

In anderen Beiträgen werden zusätzlich Chlordioxid und verschiedene Vitamine empfohlen. Chlordioxid ist kein anerkanntes Pestmedikament. Das Trinken solcher Lösungen kann gesundheitsschädlich sein. Diese Empfehlung ist von den tatsächlichen Bestandteilen des beschriebenen Notfallpakets zu unterscheiden.

Für Österreich und Deutschland ist außerdem die Versandfrage geklärt: Nach den veröffentlichten Bedingungen von The Wellness Company werden verschreibungspflichtige Medikamente nur innerhalb der USA verschickt. Internationale Lieferungen sind laut Anbieter bei Nahrungsergänzungsmitteln möglich, beim beschriebenen Medikamentenpaket jedoch nicht.

FAKTENCHECK

AFP Fact Check

9. Oktober 2026

BEHÖRDE

Weltgesundheitsorganisation (WHO)

7. Oktober 2026

BEHÖRDE

Centers for Disease Control and Prevention (CDC)

15. Mai 2024

FAKTENCHECK

AFP Fact Check

21. September 2023

BEHÖRDE

US Food and Drug Administration (FDA)

Ohne Datumsangabe

UNTERNEHMEN

The Wellness Company

Ohne Datumsangabe

UNTERNEHMEN

The Wellness Company

Ohne Datumsangabe

Tom Wannenmacher bei Mimikama, engagiert in der Aufklärung.

Tom Wannenmacher

Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.

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Dr. Heinrich Krämer
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