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Sprengung der Pipelines: Nord Stream: Anklage wirft Ukrainer Kriegsverbrechen vor

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 14, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Sprengung der PipelinesNord Stream: Anklage wirft Ukrainer Kriegsverbrechen vor

Serhij K. soll der Drahtzieher hinter dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipeline sein. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool)

Im Urlaub in Italien wird Serhij K. festgenommen und steht nun in Hamburg vor Gericht. Er soll die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im Jahr 2022 im Auftrag staatlicher ukrainischer Stellen geleitet haben. Seine Verteidigung spricht von einem unfairen Verfahren.

Rund vier Jahre nach der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines hat am Mittwoch in Hamburg der Prozess gegen einen der mutmaßlichen Saboteure begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 50-jährigen Ukrainer Serhij K. in der Anklage unter anderem ein Kriegsverbrechen in Form eines Angriffs auf zivile Objekte vor. Er soll die Sprengung zur Tatzeit 2022 als Offizier der ukrainischen Streitkräfte mitgeplant und federführend ausgeführt haben. Die Verteidigung beantragte die Einstellung des Prozesses.

Dem Angeklagten und seinen Mittätern sei bewusst gewesen, „dass die Pipelines kein legitimes Kriegsziel darstellten“, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Stefan Schmidt, bei der Verlesung der Anklageschrift. Die Sprengung sei „mit militärischen Mitteln“ erfolgt. Laut Anklage soll er dabei im Auftrag staatlicher ukrainischer Stellen gehandelt haben. Die ukrainische Regierung weist eine offizielle Beteiligung an Operationen gegen die Pipelines zurück.

Die Verteidigung bestritt den Vorwurf eines Kriegsverbrechens und beantragte die Einstellung des Verfahrens. Die Erdgaspipelines seien „legitime militärische Ziele“ in dem von Russland begonnenen Krieg gegen die Ukraine gewesen, sagte Rechtsanwalt Lars Brögeler nach der Verhandlung. Zum Tatzeitpunkt seien die Leitungen längst zu einem „Instrument politischer und strategischer Druckausübung“ Russlands gegenüber europäischen Unterstützerstaaten der Ukraine geworden, sagte dessen Verteidigerkollege Jes Meyer-Lohkamp in dem Prozess.

Verdächtiger wurde im Urlaub in Italien festgenommen

Den Antrag auf Einstellung des Verfahrens begründete die Verteidigung insbesondere mit gravierenden rechtsstaatlichen Verfahrensmängeln, die K. die eigene Verteidigung unmöglich machten. Grund sind demnach umfassende militärische Geheimhaltungspflichten, die es dem früheren Offizier verwehren, sich zu Hintergründen und womöglich auch entlastenden Tatsachen zu äußern. Ein faires Verfahren sei undenkbar.

Wann das Gericht über den Antrag entscheidet, ist noch unklar. Einer Gerichtssprecherin zufolge war ein genauer Zeitpunkt dafür zunächst nicht bekannt. Für den Prozess wurden bereits Termine bis Februar 2027 angesetzt, fortgesetzt wird das Staatsschutzverfahren am 27. Oktober.

K. wurde im August 2025 während eines Familienurlaubs in Italien aufgrund eines von deutschen Ermittlern beantragten europäischen Haftbefehls festgenommen und nach Deutschland überstellt. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Die Auslieferung seines Mandanten aus Italien sei ohne Rechtsgrundlage erfolgt, sagte der italienische Anwalt Nicola Canestrini. „Übergeben hat Italien ihn wegen Sabotage, angeklagt ist er heute allerdings eines Kriegsverbrechens.“

Auf Grundlage dieses Vorwurfs habe kein italienisches Gericht über die Auslieferung entschieden. „Heute ist es der Kern der Anklage“, sagte Canestrini. Wer aus Sabotage ein Kriegsverbrechen mache, ändere „nicht nur die Überschrift“, sagte er. „Italien hat Deutschland vertraut, Deutschland hat leider dieses Vertrauen missbraucht.“

Meyer-Lohkamp betonte zudem, der Vorwurf gegen seine Mandanten, bei dem Anschlag eine führende Rolle gespielt zu haben, sei durch nichts belegt und beruhe im Wesentlichen darauf, „dass er weder Taucher, noch Sprengstoffexperte, noch erfahrener Segler ist“. Auch gebe es keine Beweise – weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren oder Zeugenaussagen – dazu, dass er jemals an Bord der „Andromeda“ gewesen sei. 

Bei dem Anschlag am 26. September 2022 waren die für den Transport russischen Erdgases nach Deutschland vorgesehenen Leitungsstränge Nord Stream 1 sowie Nord Stream 2 durch Sprengsätze schwer beschädigt worden. Zu dem Zeitpunkt waren sie nicht in Betrieb. Russland hatte die Gaslieferungen durch Nord Stream 1 bereits kurz zuvor gestoppt, mutmaßlich als Reaktion auf westliche Sanktionen wegen des Angriffs auf die Ukraine. Nord Stream 2 war noch neu und lieferte nie Gas.

Sprengung sollte Russland finanziell schaden

Betrieben werden die beiden Gaspipelines von Unternehmenskonsortien unter Führung des russischen Energiekonzerns Gazprom. Deutsche Bundesregierungen trieben deren Bau mit voran – trotz Kritik unter anderem osteuropäischer Bündnispartner wie Polen und aus den USA.

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Anschlag auf Pipelines am Meeresgrund: Die Position der durch Sprengung verursachten Lecks in den Erdgasleitungen „Nord Stream 1“ und „Nord Stream 2“ am Grund der Ostsee. (Foto: ntv.de)

Laut Bundesanwaltschaft soll K. den Plan für die Sprengung nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Frühjahr 2022 mit weiteren Militärangehörigen entwickelt haben und das Sabotageteam aus Tauchern und einem Sprengstoffexperten geführt haben. Ziel war demnach, die finanziellen Spielräume Russlands zur Kriegsführung einzuschränken. Laut Anklage handelte es sich aber um zivile Energieinfrastruktur.

Den Anschlag selbst beging das Sabotageteam laut Bundesanwaltschaft von Bord einer in Rostock gemieteten Segeljacht aus. Demnach brachten die Männer vor der dänischen Insel Bornholm militärische Sprengsätze mit Zeitzündern an den Rohren an. Diese explodierten am 26. September 2022. Danach soll der Angeklagte in die Ukraine zurückgekehrt sein.

Vor dem Gerichtsgebäude in Hamburg demonstrierten zum Prozessauftakt proukrainische Aktivisten. Etwa 20 Menschen nahmen an der Mahnwache teil, sie führten Transparente mit Schriftzügen wie „Recht darf nicht das Unrecht schützen – Nord Stream war Russlands Waffe“ mit sich.

Quelle: ntv.de, csi/AFP/dpa

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