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Betrugsmaschen

Nord Stream: Ein legitimes militärisches Ziel?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 14, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Nord Stream: Vier Jahre nach der Sprengung beginnt der Prozess

Am 26. September 2022 beschädigten Explosionen nahe der Insel Bornholm drei der vier Nord-Stream-Röhren in der Ostsee. Nord Stream 1 und Nord Stream 2 waren große Gasleitungen zwischen Russland und Deutschland. Über Nord Stream 1 wurde jahrelang russisches Gas geliefert. Nord Stream 2 war fertig gebaut, aber nie in Betrieb gegangen.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Schon vor den Explosionen lieferte auch Nord Stream 1 kein Gas mehr nach Deutschland. Die Sprengung unterbrach deshalb keine laufenden Gaslieferungen. Sie machte jedoch die beschädigten Röhren für künftige Lieferungen unbrauchbar.

Wer ist der angeklagte Serhii K.?

Serhii K. ist ein 50-jähriger Ukrainer, der den ukrainischen Spezialkräften angehörte und 2022 als Offizier diente. Er wurde im August 2025 in Italien festgenommen und im November nach Deutschland ausgeliefert. Seit dem 14. Oktober 2026 steht er in Hamburg vor Gericht.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, eine Gruppe angeführt zu haben, die von der Segeljacht „Andromeda“ aus Sprengsätze an den Nord-Stream-Leitungen anbrachte. Laut Anklage soll die Gruppe im Auftrag staatlicher Stellen der Ukraine gehandelt haben. Zu den Vorwürfen gehört ein Kriegsverbrechen durch einen Angriff auf zivile Anlagen. Seine Anwälte weisen die Vorwürfe zurück. Er selbst äußerte sich beim Prozessauftakt nicht.

Die Anklage stützt sich unter anderem auf abgehörte Telefongespräche aus seiner Haft in Italien. Nach einem ARD-Recherchebericht soll K. darin die Sprengung als „offizielle militärische Operation“ bezeichnet haben. Wie belastbar diese Beweise sind, muss das Gericht prüfen.

Warum über ein Kriegsverbrechen gestritten wird

Der Anschlag geschah während Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine. Befürworter der Sprengung argumentieren: Russland verdient mit Gas Geld und kann damit seinen Krieg bezahlen. Die Pipelines seien deshalb ein erlaubtes Angriffsziel gewesen. Auch einer der Verteidiger verwies beim Prozessauftakt auf die Einnahmen für den russischen Staat.

Der Bundesgerichtshof hat dieses Argument bereits zurückgewiesen. Nach den damaligen Erkenntnissen dienten die Pipelines der zivilen Gasversorgung und trugen nicht direkt zu militärischen Einsätzen Russlands bei. Dass ihre Nutzung Russland Geld für den Krieg einbringen konnte, reichte nach dieser Entscheidung nicht aus, um sie angreifen zu dürfen. Die Regeln für die Kriegsführung schützen zivile Anlagen auch dann, wenn der Gegner mit ihnen Geld verdient.

Was das Gericht jetzt noch klären muss

Das Gericht muss prüfen, ob Serhii K. an der Sprengung beteiligt war und ob er sich eines Kriegsverbrechens schuldig gemacht hat. Der BGH hatte bisher über seine Untersuchungshaft entschieden. Das war noch keine Verurteilung. Auch die Zulassung der Anklage bedeutet nicht, dass seine Schuld bereits bewiesen ist.

Die Verteidigung fordert die Einstellung des Verfahrens. Ihre Begründung: K. dürfe ohne militärische Aussagegenehmigung nicht über mögliche Einsätze sprechen und könne sich deshalb nicht ausreichend verteidigen. Das ist die Darstellung seiner Anwälte; das Gericht muss den Einwand prüfen.

Ein möglicher Befehl ist ebenfalls zu prüfen. Nach dem deutschen Gesetz kann ein Soldat bei bestimmten Kriegsverbrechen entlastet werden, wenn er einen Befehl ausführte und nicht wusste, dass dieser verboten war. Das Verbot darf dabei auch nicht klar erkennbar gewesen sein. Ein Befehl allein schützt ihn also nicht vor einer Verurteilung.

Die Verhandlung wird laut NDR am 27. Oktober 2026 fortgesetzt. Bisher sind 24 Prozesstermine festgelegt; weitere werden erwartet.

MEDIUM

CORRECTIV

13. Oktober 2026

MEDIUM

ARD / tagesschau.de

8. Oktober 2026

BEHÖRDE

Bundesgerichtshof (Entscheidungstext bei HRRS)

10. Dezember 2025

BEHÖRDE

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz

Ohne Datumsangabe

BEHÖRDE

Bundesnetzagentur

Ohne Datumsangabe

BEHÖRDE

Hanseatisches Oberlandesgericht

Ohne Datumsangabe

BEHÖRDE

Rechtsinformationssystem des Bundes (Österreich)

Ohne Datumsangabe

Tom Wannenmacher bei Mimikama, engagiert in der Aufklärung.

Tom Wannenmacher

Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.

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Dr. Heinrich Krämer
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