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Politik

Reform der Notfallversorgung beschlossen – was sich für Patienten ändert

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 15, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 15.10.2026 • 10:32 Uhr

Wer wirklich dringend medizinische Hilfe braucht, soll schneller drankommen. Leichtere Fälle sollen gar nicht erst in der Notaufnahme landen – der Bundestag hat die Reform der Notfallmedizin beschlossen. Was ändert sich konkret?

Die Ausgangslage

Vieles von dem, was die schwarz-rote Koalition derzeit an Veränderungen im Gesundheitsbereich plant, ist umstritten – dieser Punkt aber eher nicht: die Reform der Notfallmedizin. Überfüllte Notaufnahmen, überlastetes medizinisches Personal in Kliniken und beim Rettungsdienst – fast jeder kennt die Problematik aus eigenem Erleben oder Schilderungen von Betroffenen. Nun soll die Notfallversorgung neu strukturiert werden. Der Bundestag stimmte den Gesetzesplänen zu, die 2027 in Kraft treten sollen.

Warum ist die Reform nötig?

Das Statistische Bundesamt hatte im vergangenen Dezember mitgeteilt, dass in den Krankenhäusern in Deutschland 2024 rund 13 Millionen ambulante Notfälle behandelt wurden. Das war ein Anstieg um fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung 2018. Damit wurden im Jahr 2024 im Durchschnitt täglich rund 35.600 Menschen in einer Notfallambulanz versorgt.

Warum ist das ein Problem?

Ein Grund für den Anstieg der Zahlen dürfte auch sein: Patienten nutzen die Notaufnahmen und die Notrufnummer auch bei kleineren Problemen und chronischen Erkrankungen oder bei Einsamkeit. Das berichten Ärzte und Mitarbeiter im Rettungsdienst und sprechen von Fehlsteuerungen.

Nach einer im April veröffentlichten Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin sieht sich fast jede zweite Notaufnahme in Deutschland überlastet – und das teils so stark, dass die Patientensicherheit gefährdet sein kann. 60,6 Prozent der Kliniken gaben als Grund für die Überlastung an, Patienten hätten von der Notaufnahme nicht auf reguläre Stationen verlegt werden können, weil dort keine Betten frei gewesen seien. Beinahe zwei Drittel der Krankenhäuser berichteten von unbesetzten Stellen in ihrer Notaufnahme im ärztlichen Dienst beziehungsweise in der Pflege. Nur knapp ein Drittel bewertete die Personalausstattung als ausreichend.

Was ist das Ziel der Reform?

Es geht darum, die drei Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste besser aufeinander abzustimmen. Die Patientinnen und Patienten sollen besser gesteuert werden. Eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung ist ein Kernelement der Reform. Gerade bei leichten Erkrankungen sollen Videosprechstunden den Versicherten Wege und Wartezeiten ersparen.

Was ist konkret geplant?

Mit der Reform sollen rund 750 integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern aufgebaut werden, die den stationären und ambulanten Bereich besser verzahnen und rund um die Uhr erreichbar sein sollen. Vorgesehen ist, dass die Notaufnahme des Krankenhauses, Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung sowie eine – perspektivisch digitale – Ersteinschätzung zusammenarbeiten. Um einer Überlastung der Notaufnahmen vorzubeugen, sollen weitere Notdienstpraxen zu festgelegten Zeiten – etwa an Wochenenden – unterstützen.

Gibt es auch weiterhin Hausbesuche durch einen ärztlichen Notdienst?

Ja, aber häusliche Besuche beim Patienten sollen erst dann vermittelt werden, wenn weder eine Weiterleitung zur Arztpraxis, eine telemedizinische Behandlung noch eine Versorgung in einem Notfallzentrum im Einzelfall geeignet sind.

Wie sollen die Patientinnen und Patienten besser gesteuert werden?

Ein zentraler Baustein ist eine bessere Vernetzung der Notrufnummer 112 und der bundesweiten Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117. Das Ziel ist, gesundheitliche Beschwerden anhand eines Ersteinschätzungsverfahrens zu bewerten und die Anrufer in die passende Versorgung zu vermitteln.

Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in einen Terminservice und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen. Über die Notrufnummer 112 soll aber weiterhin für Notfälle mit Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen eine Rettungsleitstelle immer direkt erreichbar sein, hier ändert sich nichts.

Und die Rettungsdienste?

Länder und Kommunen sind für die Rettungsdienste verantwortlich. Experten beklagen eine „völlig zersplitterte Zuständigkeit“; das gilt für technische Ausstattung, Recht und Personal. Die Björn-Steiger-Stiftung aus Winnenden hat Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung und die Bundesländer erhoben, weil die Politik kein durchgängig funktionierendes, flächendeckendes Rettungsdienst-System zur Verfügung stelle.

Neu im Gesetzentwurf ist, dass die Notfallrettung künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft werden soll. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. Damit wird zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.

Bleiben die Länder zuständig für die Rettungsdienste?

Ja, für die regionale Planung und Organisation bleiben die Länder zuständig. Der Bund dringt aber auf eine verbesserte digitale Ausstattung und Vernetzung: Rettungswagen sollen künftig wichtige Informationen über den Zustand des jeweiligen Patienten standardisiert an Kliniken oder Arztpraxen übermitteln. Auch ein technisches System zur Anzeige der aktuellen Krankenhausressourcen wird verbindlich. Für die Digitalisierung stellt der Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 225 Millionen Euro an Fördermitteln bereit.

Geplant sind auch Maßnahmen für eine schnellere Erstversorgung bei plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand. Es wird gesetzlich vorgegeben, dass in allen Rettungsleitstellen am Telefon bereits zur Reanimation angeleitet wird. Ebenso werden die Rettungsleitstellen bundesweit mit Ersthelfer-Apps vernetzt. Damit werden freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft bei einem Kreislaufstillstand sofort alarmiert und führen schnell erste Maßnahmen durch.

Warum dauerte die Reform so lange?

Dass der Not- und Rettungsdienst in Deutschland dringend reformiert werden muss, gehört seit Jahren zu den Forderungen von Gesundheitspolitikern und Experten. Schon 2019 wurde ein Anlauf unternommen, der zunächst am Widerstand der Bundesländer und später an der Corona-Pandemie scheiterte. Auch die Ampel-Regierung hatte die Reform der Notfallversorgung als Teil der großen Krankenhausreform im Herbst 2024 auf der To-do-Liste. Doch der Bruch der Regierungskoalition sorgte für eine erneute Verschiebung.

(Quelle: KNA, AFP, dpa)

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Dr. Heinrich Krämer
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