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Startseite»Betrugsmaschen»Renten-Influencer: Das Geschäft mit der Rentenangst
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Renten-Influencer: Das Geschäft mit der Rentenangst

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 15, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Die private Altersvorsorge ist gekündigt, die Rechnung des Vermittlers läuft weiter. So beschreibt eine am 14. Oktober 2026 veröffentlichte Recherche des NDR den Fall eines jungen Handwerkers aus Hamburg. Der Sender nennt ihn Pascal Müller; seinen Namen hat die Redaktion geändert. Über Instagram war er auf ein Vorsorgeangebot aufmerksam geworden, das Handwerkern einen Bonus versprach. Nach Beratung und Vertragsabschluss stellte sich laut NDR heraus, dass ein großer Teil seiner monatlichen Zahlungen an den Vermittler ging. Der Sender berichtet von insgesamt mehr als 13.000 Euro Vermittlungskosten, die trotz der Kündigung weiter zu zahlen seien.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Müller sagt dem NDR, über einen Teil der Kosten sei gesprochen worden; den Gesamtbetrag habe er jedoch nicht erfasst. Seine Erfahrung wirft eine Frage auf, die sich schon vor einem Abschluss klären lassen sollte: Was bleibt zu bezahlen, wenn man die Versicherung wieder kündigt?

Vom Rentenfrust zum Beratungstermin

Das NDR-Team Verifikation & Faktencheck hat selbst an Beratungsgesprächen mit Renten-Influencern teilgenommen, die zugleich als Versicherungsmakler arbeiten. In zwei Gesprächen wurden dem Team unter anderem fondsgebundene Rentenversicherungen empfohlen. Diese Gespräche und der Hamburger Fall sind Rechercheleistungen des NDR. Sie machen einen Zusammenhang sichtbar, der bei einem kurzen Video leicht untergeht: Wer die gesetzliche Rente schlechtredet und anschließend private Vorsorge vermittelt, kann an der angebotenen Lösung verdienen.

Das Verkaufsinteresse macht eine Empfehlung noch nicht automatisch falsch. Es verändert aber, wie man sie prüfen sollte. Wenn jemand zuerst das Vertrauen in die gesetzliche Absicherung erschüttert und danach einen Vertrag anbietet, gehören dessen Kosten ebenso zur Geschichte wie die Kritik am Rentensystem.

Mimikama hat bereits über KI-Videos berichtet, die mit angeblichen Rentenschocks verunsichern. Der neue NDR-Beitrag betrifft einen anderen Zugang zum Thema: Er dokumentiert konkrete Beratung und finanzielle Folgen einer Vermittlung. Eine Verbindung zwischen den damals beschriebenen YouTube-Kanälen und den nun untersuchten Vermittlern ist damit nicht belegt.

Was die Originalstudie tatsächlich untersucht hat

Ein ähnliches Kommunikationsmuster beschreiben Remi Maier-Rigaud und Derya Gür-Şeker von der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Für ihren Fachaufsatz über Alterssicherung auf Social Media, der im Jänner 2026 online veröffentlicht wurde, analysierten sie ausgewählte reichweitenstarke YouTube- und TikTok-Beiträge aus den Jahren 2023 und 2024. Dabei fanden sie unter anderem Darstellungen, in denen die gesetzliche Rente wie ein schlecht laufendes Anlageprodukt behandelt wird. Empfehlungen für private Vorsorge lassen sich daran unmittelbar anschließen.

Die Arbeit beschreibt außerdem, wie kommerzielle Interessen mit politischem Misstrauen zusammenkommen können. Ihre Grenzen sind relevant: Die explorative Untersuchung ausgewählter Beiträge erlaubt kein pauschales Urteil über sämtliche Finanzkanäle. Wie stark die untersuchten Inhalte tatsächliche Vorsorgeentscheidungen beeinflussen, wurde nicht gemessen. Die Studie liefert damit eine Einordnung von Kommunikationsmustern; sie überprüft weder Müllers Vertrag noch die vom NDR dokumentierten Beratungsgespräche.

Die gesetzliche Rente ist kein privater Sparvertrag

Zu den vom NDR beschriebenen Vorwürfen gehört die Behauptung, die gesetzliche Rente sei ein „Schneeballsystem“. Für die Einordnung hilft ein Blick auf ihre tatsächliche Finanzierung. Nach der Deutschen Rentenversicherung werden die laufenden Renten aus aktuellen Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Wer Beiträge leistet, erwirbt seinerseits Rentenansprüche. Dieses Umlageverfahren bedeutet auch, dass auf dem persönlichen Rentenkonto kein eigener Fonds angespart wird.

Aus diesem Finanzierungsprinzip folgt kein Beleg für Betrug. Ob die spätere Rente den eigenen Bedarf deckt, ist eine berechtigte Vorsorgefrage. Die pauschale Abwertung des Systems beantwortet sie ebenso wenig wie die Frage, ob eine bestimmte private Versicherung ihr Geld wert ist.

Warum Vermittlungskosten nach der Kündigung bleiben können

Bei einer sogenannten Nettopolice enthält die Versicherungsprämie keinen Provisionsanteil für die Vermittlung. Dafür kann der Kunde mit dem Vermittler eine gesonderte Vergütung vereinbaren. Es bestehen dann zwei vertragliche Beziehungen: die Versicherung und die Bezahlung ihrer Vermittlung. Raten verteilen dabei den Preis der Vermittlung auf mehrere Monate. Sie bedeuten nicht zwangsläufig, dass nur für die jeweils abgelaufene Versicherungszeit bezahlt wird.

Dass diese Trennung rechtlich möglich ist, bestätigt etwa ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 1. Juli 2025 unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Danach kann die vereinbarte Vermittlungsvergütung trotz Kündigung der Rentenversicherung weiter geschuldet sein. Das Gericht betont zugleich, dass auf dieses Risiko deutlich hingewiesen werden muss. Im dort entschiedenen Fall sah es diese Aufklärung als erfolgt an.

Diese Erklärung bezieht sich auf die deutsche Rechtslage und die beschriebene Vertragsgestaltung. Welche Konstruktion im Hamburger Fall vereinbart wurde, nennt der veröffentlichte NDR-Text nicht; Mimikama liegen die Vertragsunterlagen nicht vor. Aus dem allgemeinen Mechanismus lässt sich daher weder die Berechtigung der konkreten Forderung noch ein Betrugsvorwurf ableiten.

Ein ETF im Vertrag sagt wenig über den Gesamtpreis

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird Geld in Fonds oder ETFs angelegt. Wie teuer diese Geldanlage insgesamt ist, hängt aber auch von den Kosten der Versicherung ab. Im NDR-Beitrag warnt Anke Puzicha von der Verbraucherzentrale Hamburg vor der Wirkung solcher Kosten auf das spätere Ergebnis. Ein günstiger Fonds allein macht den darüberliegenden Vertrag also noch nicht günstig.

Die Verbraucherzentralen erläutern, wo sich die Kosten nachlesen lassen: Abschluss- und Vertriebskosten sowie laufende Verwaltungskosten stehen unter anderem im Produktinformationsblatt und in den jährlichen Mitteilungen. Fehlen verständliche Angaben, sollte man schriftlich nachfragen. Kosten vermindern das angelegte Geld und damit auch den Betrag, der künftig Erträge erzielen kann. Ob die Leistungen einer konkreten Versicherung ihren Preis rechtfertigen, braucht einen Vergleich des gesamten Angebots.

Vor der Unterschrift braucht es einen Gesamtbetrag

Wer über einen Finanzkanal in eine Beratung kommt, sollte klären, in welcher Rolle die Person auftritt und wie sie bezahlt wird. Bei deutschen Vermittlern lässt sich der angegebene Status im öffentlichen Vermittlerregister nachsehen. Ein Eintrag ersetzt allerdings keine Prüfung des angebotenen Vertrags.

Für den Kostenvergleich reicht die leistbare Monatsrate nicht. Vor einer Unterschrift sollte verständlich feststehen, wie hoch die Vermittlungsvergütung insgesamt ist und welche laufenden Kosten zusätzlich entstehen. Ebenso konkret muss die Antwort darauf ausfallen, welche Zahlungen bei einem frühen Ausstieg bestehen bleiben. Wer bereits unterschrieben hat und Zweifel bekommt, sollte die Unterlagen unabhängig prüfen lassen, bevor er kündigt oder Zahlungen einstellt. Der NDR-Fall zeigt, weshalb ein vorschneller Ausstieg allein das Kostenproblem möglicherweise nicht löst.

MEDIUM

NDR · Katharina Bews

14. Oktober 2026

WISSENSCHAFT

Remi Maier-Rigaud und Derya Gür-Şeker · Vierteljahreshefte zur Arbeits- und Wirtschaftsforschung

27. Jänner 2026

NGO

Verbraucherzentralen

27. November 2025

FAKTENCHECK

Mimikama · Claudia Spiess

6. August 2025 · aktualisiert am 23. August 2025

BEHÖRDE

Oberlandesgericht Brandenburg

1. Juli 2025

BEHÖRDE

Deutsche Rentenversicherung

Ohne Datumsangabe

BEHÖRDE

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Tom Wannenmacher

Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)

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Dr. Heinrich Krämer
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