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Mit 300.000 Euro im Ruhestand?: Das muss man jetzt zur Frühstartrente wissen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 16, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Mit 300.000 Euro im Ruhestand?Das muss man jetzt zur Frühstartrente wissen

Gespartes fürs Kind sollte langfristig am Kapitalmarkt angelegt werden. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Auch Kinder können ab dem kommenden Jahr gefördert fürs Alter sparen. Durch die sogenannte Frühstartrente soll der Nachwuchs ab sechs Jahren regelmäßig 10 Euro vom Staat für die Altersvorsorge erhalten. Vor allem durch eigene Zuzahlungen lässt sich so ein sechsstelliges Vermögen aufbauen.

Mit der Einführung der sogenannten Frühstartrente will die Bundesregierung das private Sparen am Kapitalmarkt bereits im Kindesalter verankern. Das Konzept sieht vor, dass der Staat über ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einen monatlichen Zuschuss von 10 Euro zahlt.

Laut dem heute vom Bundestag beschlossenem Gesetzes will der Bund für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr künftig zehn Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot zahlen. Die sogenannte Frühstartrente soll zunächst mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 sechs Jahre alten Kinder (Geburtsjahrgang 2020) starten und rückwirkend zum 1. Januar 2026 ausgezahlt werden. Für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, aber eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in die Frühstartrente einbezogen.

Die monatliche Förderung wird vom Staat direkt auf das Altersvorsorgedepot (Standarddepot) des Kindes bei der jeweiligen Bank oder dem Fondsanbieter eingezahlt. Das Geld fließt also direkt in die Wertpapieranlage.  

Damit ein anspruchsberechtigtes Kind die Frühstartrente erhält, muss ein auf den Namen des Kindes lautender individueller, kapitalgedeckter und privatwirtschaftlich organisierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge bei einem Anbieter eröffnet werden, der zertifiziert ist. Für diese Verträge gilt in der Ansparphase eine Begrenzung der Effektivkosten in Höhe von einem Prozent. Zusätzlich dürfen die Anbieter bis zur Volljährigkeit keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben.

Ein Antrag auf diese speziell geförderte Alters­vorsorge für Kinder soll generell nicht nötig sein. Der Aufwand für die Auszahlung der Frühstartrente ist für die Bürger bewusst gering gehalten. Es müssen grundsätzlich keine zusätzlichen Nachweise (beispielsweise Schulbescheinigungen) erbracht werden, wenn ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag abgeschlossen wurde. Allerdings muss bei Vertragsschluss die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angegeben werden, damit die Voraussetzungen dann automatisch und papierlos überprüft werden können.

Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital erst nach Vollendung des 65. Lebensjahrs. An Zuzahlungen sollen bis zu 6840 Euro im Jahr möglich sein. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei sein. Um anspruchsberechtigt zu sein, muss der Wohnsitz des Kindes in Deutschland sein. Auf den Wohnsitz der Eltern kommt es nicht an.

Vor allem durch Zuzahlungen attraktiv

Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage in Höhe von zehn Euro pro Monat und Kind „ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds angelegt“, so sieht es der überarbeitete Gesetzentwurf vor. Der Staat legt die Beiträge automatisch kollektiv in einer Sammelanlage bei der Deutschen Bundesbank an. Dafür wird zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen des Bundes „Frühstartrente“ errichtet. „Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten“, heißt es im Gesetzentwurf. Auch eine Kreditaufnahme soll nicht erlaubt sein.

Eine Modellrechnung des Bundesministeriums der Finanzen veranschaulicht die Hebelwirkung des Zinseszinseffekts über sehr lange Zeiträume. Die Berechnungen basieren implizit auf einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von rund 7 Prozent, wie sie historisch bei breit gestreuten globalen Aktieninvestments (zum Beispiel MSCI World) über Jahrzehnte hinweg beobachtet werden konnte. Zahlen Eltern beispielsweise monatlich 10 Euro zu, steigt der Depot­wert bis zum 18. Lebens­jahr nach den Berechnungen auf rund 4400 Euro. Mit 65 liegt der Wert schon bei 107.000 Euro. Schießen die Eltern pro Monat 50 Euro zu, können die Kinder mit 65 mit einem 320.000-Euro-Depot rechnen. Wenn die Eltern keine Zuzahlungen leisten, liegt der Depot­wert am 18. Geburts­tag demnach bei 2200 Euro und mit 65 Jahren bei rund 53.000 Euro. Beachtet werden sollte aber, dass solche Berechnungen mit Unsicherheiten behaftet sind, denn die Kapitalmärkte können stark schwanken und die im Beispiel prognostizierte Rendite ist nicht garantiert.

Finanzkompetenz soll gesteigert werden

Mit dem Projekt will die schwarz-rote Koalition laut Gesetzentwurf auch die Finanzkompetenz in Deutschland stärken. Die Wertentwicklung soll für die jungen Menschen „in ihren persönlichen Depots unmittelbar erlebbar“ werden. Der Gesetzentwurf spricht von „einer frühen praktischen Kapitalmarkterfahrung junger Menschen“ mit den Eltern. Eltern und Kinder sollten nachvollziehen können, wie sich das Vermögen entwickele und welche Rolle Kapitalmarktmechanismen für die private Altersvorsorge spielten. Anbieter und öffentliche Stellen sollen dazu regelmäßig verständlich und transparent informieren. So sollen Anreize entstehen, die private Vorsorge im Erwachsenenalter mit eigenen Beiträgen fortzuführen.

Die Kosten für die Förderung werden für 2027 mit 198 Millionen Euro angegeben. Bis 2030 sollen die Kosten auf 411 Millionen Euro steigen.

Ab dem kommenden Jahr wird es auch eine neue staatliche Förderung für Erwachsene geben. Ab 2027 startet das Altersvorsorgedepot, welches die Riester-Rente für Neuverträge ablöst. Durch den Verzicht auf starre Beitragsgarantien und geringere Kosten verspricht dieses deutlich höhere Renditechancen über ETFs, Fonds und Anleihen.

Quelle: ntv.de, awi

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