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Politik

Bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft soll 2027 starten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 16, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 16.10.2026 • 10:04 Uhr

Der Wohnungsmangel in Deutschland ist groß, eine bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft soll Abhilfe schaffen. Nach Angaben von Bundesbauministerin Hubertz soll sie 2027 an den Start gehen.

Es war eines der zentralen Themen im Wahlkampf zum Berliner Abgeordnetenhaus, geht aber weit über die Hauptstadt hinaus: der Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Die Linkspartei – Sieger der Abstimmung – will große private Wohnungsunternehmen vergesellschaften – eine Maßnahme, die die Bundesbauministerin ablehnt.

Verena Hubertz setzt stattdessen auf eine bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft – und hat ihre Pläne dafür nun konkretisiert. Im Interview mit dem Portal t-online kündigte die SPD-Politikerin an, dass das von ihr und Finanzminister Lars Klingbeil geplante Vorhaben 2027 an den Start gehen soll.

Bund 51 Prozent, Externe 49 Prozent

„Wir werden noch im Herbst unser Konzept vorstellen und dann schnellstmöglich damit loslegen.“ Ihr sei wichtig, dass es ein schlankes Konstrukt werde, keine Behörde. „Davon haben wir genug“, sagte Hubertz. „Wir wollen auch keine neue Baufirma, sondern mit den Partnern auf dem Markt zusammenarbeiten, um die Fabriken mal so richtig mit unseren Aufträgen auszulasten.“

Geplant sei, dass der Bund 51 Prozent der Anteile hält, 49 Prozent sollen bei Externen liegen. „Die Partner des Bundes können aus der freien Wirtschaft sein oder auch kommunale und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften“, so Hubertz.

„Wir als Bund können im großen Stil Aufträge vergeben und dadurch einen Preisvorteil erzielen. Außerdem bringen wir das AAA-Rating mit, das wir für Top-Finanzierungskonditionen nutzen.“ Ein AAA-Rating ist die Bestnote für die Kreditwürdigkeit, die eine Ratingagentur aussprechen kann.

Ökonomen sehen Pläne skeptisch

Kritik an den Plänen von Hubertz und Klingbeil kommt von Ökonomen: Das Vorhaben berge „große verfassungsrechtliche Risiken“, denn die Zuständigkeit für Wohnungsbau liege laut Grundgesetz bei den Ländern, nicht beim Bund, warnte das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung (IMK) in einer Studie. Stattdessen könne der Bund eine neue Fördersäule etwa über die KfW für kostengünstige Wohnungen auflegen.

Die Studienautoren, IMK-Direktor Sebastian Dullien und der frühere Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz, halten die Pläne für fragwürdig. Stattdessen schlagen sie vor, dass Wohnungsunternehmen jenseits des sozialen Wohnungsbaus, der bereits stark gefördert wird, staatliche Kreditbürgschaft oder einen direkten Kredit des Staates erhalten könnten. Im Gegenzug müssten sie sich verpflichten, bezahlbare Mieten anzubieten.

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