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Betrugsmaschen

Identitätsmissbrauch: Fake-Profile und falsche Geldbitten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 16, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Die Lastwagenfahrerin Lexie veröffentlicht Einblicke in ihren Beruf. Andere verwenden ihre Identität, um Geld zu ergaunern. Unter ihrem Namen kursieren laut SRF Hunderte gefälschte Profile. Wer darüber mit der vermeintlichen Lexie schreibt, kann bei Betrügern landen. Die Kassensturz-Sendung vom 13. Oktober 2026 zeigt, wie daraus eine Belastung für zwei Seiten wird: für Menschen, die Geld verlieren, und für die Frau, deren Identität missbraucht wird.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Im Videobeitrag beschreibt Lexie, wie Täter vermeintliche Beziehungen aufbauen und Gespräche in private Chats verlagern. Später bitten sie etwa um Geld für eine Panne oder den teuren Treibstoff. Bei Lexie selbst landen anschließend Vorwürfe von Menschen, die glauben, mit ihr gesprochen zu haben. Die genannten Verluste sind Schilderungen Betroffener, die SRF wiedergibt. Daraus lässt sich keine überprüfte Gesamtschadenssumme ableiten.

Ein kopiertes Profil ist etwas anderes als ein übernommenes Konto

Für ein gefälschtes Profil müssen Kriminelle das echte Konto nicht knacken. Sie können ein neues anlegen und dafür öffentlich zugängliche Fotos sowie den Namen einer anderen Person verwenden. Die deutsche Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt diese Vorgehensweise ausdrücklich in ihrer Checkliste zu Identitätsdiebstahl. Das Original kann währenddessen weiter funktionieren. Wer sich normal anmelden kann, hat damit noch keinen Beleg, dass niemand unter seinem Namen andere Menschen anschreibt.

Bei einer Kontoübernahme gelangen Angreifer dagegen in einen bestehenden Account. Sie können dessen Kontakte anschreiben und mitunter die Zugangsdaten ändern, sodass die rechtmäßige Person ausgesperrt wird. Das Schweizer Bundesamt für Cybersicherheit, kurz BACS, warnt vor diesem Missbrauch des bereits vorhandenen Vertrauens. Auch eine Nachricht aus einem lange bekannten Konto muss deshalb geprüft werden, wenn darin plötzlich Geld verlangt wird. Ein vertrautes Profilbild allein kann die Identität des Absenders nicht bestätigen.

Mit fremden Daten lassen sich auch Rechnungen verursachen

Die Sendung greift Fälle auf, über die SRF bereits am 1. Mai 2026 berichtete. Dazu gehören Leasinggeschäfte mit einer fremden Ausweiskopie und Reisebuchungen unter dem Namen einer anderen Person. Bei dieser Variante wird die betroffene Identität für Vertragsabschlüsse verwendet. Auffallen kann das erst, wenn eine Rechnung oder Mahnung eintrifft.

Damit unterscheiden sich auch die Schäden. Beim kopierten Social-Media-Profil verlieren andere Menschen Geld; die nachgeahmte Person muss erklären, dass sie mit den Nachrichten nichts zu tun hat. Bei Bestellungen unter fremdem Namen werden Betroffene mit Forderungen konfrontiert, obwohl sie selbst nichts bestellt haben. Das österreichische Bundeskriminalamt beschreibt beide Formen des Missbrauchs. Die SRF-Fälle veranschaulichen solche Abläufe, liefern für sich genommen aber keinen Maßstab für deren Häufigkeit in Österreich oder Deutschland.

Geldbitten über einen unabhängigen Kontakt prüfen

Wenn ein angeblicher Bekannter plötzlich Geld braucht, sollte die Überweisung warten. Das BACS empfiehlt, die Person über einen anderen Kommunikationskanal direkt zu kontaktieren. Praktisch heißt das etwa: die bereits gespeicherte Telefonnummer selbst anrufen. Eine neue Nummer, die erst im verdächtigen Chat genannt wird, bietet keine unabhängige Bestätigung. Auch die Rückfrage im selben Chat kann wieder bei den Tätern landen.

Bei einer Person, die du nur aus sozialen Medien kennst, fehlt dieser vertraute Kontaktweg oft. Suche ihren etablierten öffentlichen Auftritt selbst auf und prüfe, ob dort vor Nachahmern gewarnt wird. Einen Link aus der Geldbitte als Bestätigung zu verwenden, führt möglicherweise nur zum nächsten gefälschten Profil. Lässt sich die Person hinter der Bitte nicht unabhängig bestätigen, schicke kein Geld. Eine lange Unterhaltung macht diese Prüfung ebenso wenig überflüssig wie ein bekanntes Foto.

Dass angeblich eine Rechnung sofort bezahlt werden muss oder Telefonieren gerade unmöglich sei, ist kein Grund, auf die Prüfung zu verzichten. Das BACS warnt auch vor Bitten um Geschenkkarten und Codes. Zugangscodes gehören grundsätzlich nicht in einen Chat mit einer vermeintlich bekannten Person. Wurde bereits Geld geschickt, kontaktiere umgehend die Bank oder den Zahlungsdienst. Eine Zahlung lässt sich unter Umständen noch stoppen; eine Rückholung ist damit nicht zugesagt.

Wenn deine Identität bereits verwendet wird

Sichere die Belege, die du erreichen kannst. Dazu gehören die genaue Profiladresse und Screenshots der Nachrichten mit Datum. Bei einem Geldverlust kommen Zahlungsbelege dazu. Das österreichische Bundeskriminalamt empfiehlt, solche Unterlagen für die Anzeige bereitzuhalten. Dokumentiere auch neue Vorfälle, damit erkennbar bleibt, welches Profil wann unter deinem Namen aufgetreten ist.

Eine Profilkopie meldest du der jeweiligen Plattform als Nachahmung deiner Identität und bittest um Prüfung und Entfernung. Warne deine Kontakte über deinen echten Auftritt oder einen anderen verlässlichen Kanal vor den falschen Nachrichten.

Ist dagegen dein echtes Konto übernommen worden, nutze die Wiederherstellung direkt über die offizielle App oder Website des Anbieters. Wenn du noch Zugriff hast, ändere das Passwort. Prüfe auch die hinterlegte E-Mail-Adresse und verbundene Geräte; beende unbekannte Sitzungen. Die deutsche Polizei empfiehlt diese Kontrolle ausdrücklich. Das BACS rät zusätzlich, Kontakte über einen anderen Kanal zu warnen. Seine eigene Meldestelle kann ein Plattformkonto nicht für dich zurückholen.

Fremde Forderungen schriftlich klären

Bei Rechnungen für unbekannte Bestellungen hilft das Löschen eines Fake-Profils allein nicht weiter. Die österreichische Watchlist Internet empfiehlt, das betroffene Unternehmen über den Identitätsmissbrauch zu informieren und Mahnungen schriftlich zu widersprechen. Halte fest, dass du die Bestellung oder den Vertrag nicht abgeschlossen hast, und bewahre die Korrespondenz auf. Auch die deutsche Polizeiliche Kriminalprävention rät, unberechtigten Forderungen zu widersprechen und Unterlagen als Beweise zu sichern.

Für eine Strafanzeige kannst du dich in Österreich an die Polizei wenden. In Deutschland verweist die Polizeiliche Kriminalprävention auch auf die Onlinewachen der Bundesländer. In der Schweiz empfiehlt das BACS die Anzeige bei der örtlichen Polizei; eine zusätzliche Meldung beim BACS hilft der Behörde, Betrugsmaschen zu erfassen. Diese Meldung ersetzt die Strafanzeige nicht. Gerichtliche oder behördliche Schreiben solltest du keinesfalls liegen lassen: Das österreichische Bundeskriminalamt rät, solche Schreiben ernst zu nehmen und die Situation bei der betreffenden Stelle klarzustellen.

Was sich vorbeugend absichern lässt

Ein eigenes starkes Passwort pro Dienst und eine Zwei-Faktor-Anmeldung erschweren die Übernahme bestehender Konten. Das Anlegen eines anderen Profils mit deinem Foto verhindern sie nicht. Prüfe außerdem, welche persönlichen Informationen öffentlich sichtbar sein müssen. Bei verlangten Ausweiskopien empfiehlt das österreichische Bundeskriminalamt, zuerst die Notwendigkeit und den Empfänger zu hinterfragen. Ist eine Kopie erforderlich, kann sie mit einem Wasserzeichen versehen werden, das Empfänger und Verwendungszweck nennt.

MEDIUM

SRF – Kassensturz

13. Oktober 2026

BEHÖRDE

Bundeskriminalamt Österreich

29. September 2025 (letzte Aktualisierung)

NGO

Watchlist Internet / ÖIAT

2. September 2024

BEHÖRDE

Bundesamt für Cybersicherheit (Schweiz)

Ohne Datumsangabe

BEHÖRDE

Bundesamt für Cybersicherheit (Schweiz)

Ohne Datumsangabe

BEHÖRDE

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Deutschland)

Ohne Datumsangabe

BEHÖRDE

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Deutschland)

Ohne Datumsangabe

Tom Wannenmacher bei Mimikama, engagiert in der Aufklärung.

Tom Wannenmacher

Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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