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Urteil des EuGH: Banken müssen Verluste bei Phishing-Betrug sofort erstatten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 16, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Urteil des EuGHBanken müssen Verluste bei Phishing-Betrug sofort erstatten

16.10.2026, 11:38 Uhr

Ein Gastbeitrag von Roland Klaus
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Üblicherweise behaupten Banken, dass sie durch verstärkte Sicherheitsmaßnahmen ausreichende Vorkehrungen gegen Betrug getroffen hätten. (Foto: IMAGO/Panthermedia)

Wer Geld durch nicht autorisierte Zahlungen, beispielsweise durch Online-Betrug, verloren hat, muss von seiner Bank vorerst sofort entschädigt werden. Denkbar ist jedoch, dass er später zumindest einen Teil des Schadens übernehmen muss.

Mit einem spektakulären Urteil (Az.: C-70/25) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die Opfer eines Betrugs geworden sind. Banken müssen nicht autorisierte Zahlungen künftig sofort erstatten. Erst dann können sie versuchen, den Kunden am Schaden zu beteiligen. Dazu muss das Kreditinstitut jedoch nachweisen, dass der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. 

Kunde muss dem Geld nicht mehr hinterherlaufen

Damit ändert sich der Ablauf ganz entscheidend. Bisher mussten Kunden, die Opfer eines Betrugs geworden sind, ihrem Geld hinterherlaufen. Sie mussten erst gegen die Bank vorgehen, um Schadensersatz zu erhalten. Nun ist die Bank verpflichtet, das Geld innerhalb eines Geschäftstages wieder gutzuschreiben, sobald sie der Kunde darüber informiert hat, dass eine Zahlung nicht von ihm autorisiert war.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Fall aus Polen. Dort war eine Kundin Opfer von sogenanntem Phishing geworden. Sie wollte auf einem Online-Marktplatz etwas verkaufen. Ein angeblicher Interessent schickte ihr einen Link zu, der sie zu einer Website führte, die jener ihrer Bank ähnelte. Nachdem sie dort ihre Bankdaten eingegeben hatte, nutzte der Betrüger diese, um 700 Euro zu erbeuten.

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Roland Klaus ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf.

EuGH-Urteil ist wegweisend

Die Frau forderte die Bank auf, ihr den Schaden zu erstatten. Diese weigerte sich, worauf die Kundin klagte. Das polnische Gericht, das über den Fall zu entscheiden hatte, bat den EuGH um seine Einschätzung, basierend auf EU-Recht. Die Antwort aus Luxemburg ist spektakulär. Sie bringt betroffenen Kunden eine große Erleichterung – und dürfte gleichzeitig bei Banken für Kopfschmerzen sorgen.

Denn der EuGH sagt ganz klar: Meldet ein Kunde einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang auf seinem Konto, so muss die Bank das verlorene Geld zunächst ersetzen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Delikt im Internet (Cybercrime, Online-Betrug) handelt oder beispielsweise um klassischen Kreditkartenbetrug.

Von diesem Vorgehen der sofortigen Entschädigung des Kunden gibt es nur eine Ausnahme: Wenn die Bank vermutet, dass der Kunde selbst betrügen will (beispielsweise, weil er das Phishing nur vortäuscht), kann sie die sofortige Rückzahlung des Geldes verweigern. Sie muss dann jedoch den Fall der nationalen Aufsichtsbehörde melden und ihre Gründe darlegen.

Bank kann Schadensersatz verlangen

Nachdem die Bank das Geld erstattet hat, kann sie versuchen, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Bankkunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat und die Bank ihm dies auch nachweisen kann. Kann beispielsweise nicht mehr geklärt werden, wie es den Straftätern gelungen ist, an das Geld des Bankkunden zu gelangen, so bleibt der vorläufig gutgeschriebene Geldbetrag auf dem Konto des Kunden.

Wenn wir das Urteil des EuGH richtig verstehen, gilt diese Entscheidung nicht nur für zukünftige Fälle, sondern auch rückwirkend. Wenn beispielsweise vor zwei Jahren bisher unbekannte Straftäter von einem Konto eine Abbuchung vorgenommen haben und sich die Bank bisher geweigert hat, den Betrag zu erstatten, können Kunden unter Berufung auf dieses Urteil des EuGH rückwirkend die Gutschrift auf ihrem Konto beanspruchen.

Wenn die Bank sich weigern sollte, diese Erstattung vorzunehmen oder wenn das Kreditinstitut nach Gutschrift des Geldes Schadensersatz fordert, sollten sich Betroffene fachkundige anwaltliche Unterstützung suchen, beispielsweise über die Interessengemeinschaft Widerruf.

Über den Autor: Roland Klaus ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Sie hilft bei der Durchsetzung von Verbraucherrecht in Finanzfragen und wird dabei von spezialisierten Anwälten unterstützt.

Quelle: ntv.de

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