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Startseite»Politik»Beate Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben
Politik

Beate Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 27, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 27.10.2026 • 12:10 Uhr

Seit rund 15 Jahren sitzt die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe im Gefängnis – das Mindestmaß bei einer lebenslangen Haftstrafe. Deshalb beantragte sie nun ihre vorzeitige Entlassung – allerdings ohne Erfolg.

Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe soll bis mindestens 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht (OLG) München legte für die Haftstrafe der Rechtsterroristin eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest. Noch ist die Entscheidung des Gerichts nicht rechtskräftig, Verteidigung und Bundesanwaltschaft können dagegen Beschwerde einlegen. Sollte die Entscheidung bestätigt werden, könnte Zschäpe frühestens mit 60 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden.

Zschäpe war 2018 als Mittäterin der durch die Neonazi-Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verübten Morde zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zschäpe gehörte zum Kern der Terrorgruppe, zusammen mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Der NSU verübte zahlreiche Sprengstoffattentate und Raubüberfälle und ermordete eine Polizistin und neun Menschen mit Migrationshintergrund – drei Morde wurden in Nürnberg, zwei in München verübt.

Fast 14 Jahre lang blieb die Terrorgruppe unentdeckt, auch wegen zahlreicher Fehler und einseitiger Ermittlungen der Sicherheitsbehörden. Am 4. November 2011 enttarnte sich der NSU selbst, als Böhnhardt und Mundlos nach einem gescheiterten Banküberfall in Eisenach in Thüringen Suizid begingen und Zschäpe die gemeinsame Wohnung im sächsischen Zwickau in Brand setzte. Zschäpe stellte sich vier Tage später der Polizei.

2018 als Mittäterin der NSU-Mordserie verurteilt

Seit 2011 saß Zschäpe in Untersuchungshaft. Im Mai 2013 begann der Prozess gegen sie und vier Mitangeklagte, denen die Unterstützung des NSU angelastet wurde. In dem Verfahren stellte das Gericht die besondere Schwere von Zschäpes Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen wurde.

Da diese Frist unter Einberechnung der Untersuchungshaft nun abgelaufen war, hatte Zschäpe eine vorzeitige Haftentlassung beantragt. Zschäpe und ihr Anwalt führten als Argumentation an, dass Zschäpe von ihrer rechtsextremistischen Einstellung abgerückt sei. Während sie noch geschwiegen hatte, als sie selbst vor Gericht stand, sagte Zschäpe später vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags aus – ebenso im Prozess gegen eine NSU-Unterstützerin vor dem Oberlandesgericht Dresden. Zudem nimmt Zschäpe, die ihre Haftstrafe in der JVA Chemnitz absitzt, seit einiger Zeit an einem nichtstaatlichen Neonazi-Aussteiger-Programm teil.

„Außergewöhnlich hohe Tatschuld“ spricht gegen Haftentlassung

Das Gericht wertete zugunsten Zschäpes, dass sie sich inzwischen zu ihrer Mitwisserschaft der Taten des NSU bekannt habe. Zudem habe sie „Scham darüber bekundet, das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder massiv beeinträchtigt zu haben“, erklärte das OLG. Von dem ihren Taten zugrundeliegenden nationalsozialistischen Gedankengut habe Zschäpe sich distanziert. Ihr Verhalten im Vollzug habe keine Anhaltspunkte für ein Fortbestehen der rechtsextremistischen Einstellung geboten.

Doch diese „Umstände“ besitzen nach Auffassung des Gerichts nicht solches Gewicht, dass sie die „außergewöhnlich hohe Tatschuld“ Zschäpes so weit ausgleichen könnten, dass ihre Strafe bereits nach der gesetzlichen Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren ausgesetzt werden könne.

Mit Informationen von Thies Marsen, BR

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Dr. Heinrich Krämer
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