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Startseite»Nachrichten»Rückzug als Verfassungsrichterin: Brandenburger Grüne rechnen mit Juli Zeh ab
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Rückzug als Verfassungsrichterin: Brandenburger Grüne rechnen mit Juli Zeh ab

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 29, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Rückzug als VerfassungsrichterinBrandenburger Grüne rechnen mit Juli Zeh ab

Juli Zeh nennt ihre beruflichen Verpflichtungen als Schriftstellerin als Grund für ihren Rücktritt. (Foto: picture alliance / teutopress)

Die AfD hat im Brandenburger Landtag seit 2024 eine Sperrminorität und kann somit Kandidaten für das Verfassungsgericht des Bundeslandes durchfallen lassen. Durch den Rücktritt der Juristin und Schriftstellerin Juli Zeh wird das nun früher relevant als erwartet.

Die Brandenburger Grünen haben den Rücktritt der Schriftstellerin Juli Zeh als Brandenburger Verfassungsrichterin als „verantwortungslos“ kritisiert. „Wir sind enttäuscht von Juli Zeh“, erklärte der Landesvorsitzende Clemens Rostock in Potsdam. „Mit ihrem Rückzug verschafft sie der AfD die Gelegenheit, ihre Sperrminorität bei der Besetzung des Verfassungsgerichts auszuspielen.“

Zeh war ursprünglich im Dezember 2018 auf Vorschlag der SPD mit einer Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt und Ende Januar 2019 als Verfassungsrichterin vereidigt worden. Ihre reguläre Amtszeit endet 2029. Als Grund für ihren vorzeitigen Rücktritt nannte die 52-Jährige ihre beruflichen Verpflichtungen als Schriftstellerin und die damit verbundene hohe Arbeitsbelastung.

„Berufliche Überlastung verdient Verständnis“, erklärte Rostock. Ein so abrupter Rückzug verlange aber eine Erklärung, die auch die politischen Folgen ernst nehme. „Juli Zeh muss als Juristin gewusst haben, in welche Bredouille sie Brandenburg damit bringt“, sagte er. Als Verfassungsrichterin trage sie eine besondere Verantwortung für das Land. „Dieser Verantwortung wird ihr Vorgehen nicht gerecht.“

Da die AfD damit über mehr als ein Drittel der Mandate im Brandenburger Landtag verfügt, hat sie eine sogenannte Sperrminorität. Diese wird bei Entscheidungen relevant, für die eine Zweidrittelmehrheit nötig ist. Dazu gehört auch die Wahl neuer Richter und Richterinnen am Landesverfassungsgericht.

Bereits am Mittwoch hatte der AfD-Landesverband Brandenburg auf das Vorschlagsrecht der AfD als stärkste Oppositionsfraktion verwiesen und angekündigt, einen Kandidaten zu nominieren. Die Partei erwarte, „dass die anderen Fraktionen die demokratische Entscheidung der Brandenburger respektieren“.

Quelle: ntv.de, dsc/AFP

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