Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Keine Werbung für Chips, Cola und Co.

    Oktober 29, 2026

    Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen Stromanbieter grüüün

    Oktober 29, 2026

    EU-Zollreform: Was ist neu, wer bezahlt für Pakete und wie steht es um Produktsicherheit?

    Oktober 27, 2026

    Riester-Rente von der Sparkasse? Dann bekommen Sie womöglich zu wenig

    Oktober 22, 2026

    Smart-Meter eingebaut, aber monatelang nicht nutzbar

    Oktober 22, 2026
  • Nachrichten

    Karriere planen: Jobwechsel in unsicheren Zeiten: Soll ich es wagen?

    November 1, 2026

    Fälle in mehreren Bundesländern: Kinder melden vielerorts Nadeln in Halloween-Süßigkeiten

    November 1, 2026

    Neue israelische Angriffe: Bericht zählt erneut zehn Tote im Gazastreifen

    November 1, 2026

    Ehrenamtliche geben Halt: Bei der Telefonseelsorge ist „jede Träne wertvoll“

    November 1, 2026

    Geplanter Anschlag in Moskau?: Russischer FSB meldet Festnahme nach US-Terrorwarnung

    November 1, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Drei Klospülungen am Tag? Dieses Deutschland-Gesetz ist erfunden

    Oktober 31, 2026

    Ukraine: Was stimmt am Bericht über Zwangsrekrutierung?

    Oktober 30, 2026

    Labor-Schokolade: Fehlende Inhaltsstoffe nicht belegt

    Oktober 30, 2026

    Ebay, Vinted, Flohmarkt: Keine Haft ab dem vierten Verkauf

    Oktober 30, 2026

    WKO warnt vor Register-Mails zur Aktualisierung 2027

    Oktober 30, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Bildung ist mehr als Schule – Alltagsbildung | Bildung

    Oktober 22, 2026

    „Andere Familiensprache als Deutsch“: Was bedeutet mehrsprachig aufzuwachsen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Wie können Lehrkräfte und Schulen mit Mehrsprachigkeit umgehen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Welche Rolle spielt Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026
  • Politik

    Polizei zieht Bilanz zu Krawallen in Frankfurt

    November 1, 2026

    FAQ: Was die neue Gebühr auf Sendungen aus Nicht-EU-Ländern bedeutet

    November 1, 2026

    Iran-Krieg: Golfstaaten bereiten sich auf neue Eskalation vor

    November 1, 2026

    Wahlkampf der US-Demokraten: Links, rechts – oder am besten in der Mitte?

    November 1, 2026

    Warum sich junge Paare gegen Kinder entscheiden

    November 1, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»FAQ: Was die neue Gebühr auf Sendungen aus Nicht-EU-Ländern bedeutet
Politik

FAQ: Was die neue Gebühr auf Sendungen aus Nicht-EU-Ländern bedeutet

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerNovember 1, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail


FAQ

Stand: 01.11.2026 • 17:43 Uhr

Jährlich erreichen mehrere Milliarden Kleinpakete die EU. Um diese Flut einzudämmen, wird jetzt eine Gebühr von mindestens zwei Euro pro Sendung fällig. Warum wird die Paketgebühr eingeführt? Werden Produkte jetzt teurer?

Für Millionen im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkte werden ab heute zwei Euro mehr fällig. Eine entsprechende neue Bearbeitungsgebühr gilt nun für Importe aus Drittländern wie China oder den USA. Die Gebühr bezahlen müssen Online-Händler oder Importeure an die EU.

Mit der Abgabe soll die Flut von Billigpaketen reduziert werden. Auch die Mehrkosten beim Zoll sollen ausgeglichen werden – ähnlich wie mit bereits seit Juli fälligen Zoll-Abgaben auf günstige Warensendungen aus jenen Ländern.

Bei welchen Sendungen fällt die neue Gebühr an?

Die zeitlich unbefristete Bearbeitungsgebühr wird für Artikel fällig, die in Online-Shops außerhalb der EU gekauft und an Verbraucher in der Staatengemeinschaft versendet werden – also für Sendungen aus Asien, Amerika, aber auch aus der Schweiz.

Erhoben wird die Gebühr pro sogenannter Warenposition. Eine Warenposition bezeichnet in etwa eine Produktgruppe – wie T-Shirts, Schuhe oder Ladekabel. Befinden sich im Paket Artikel aus mehreren Warengruppen, erhöht sich die Gebühr entsprechend auf vier, sechs oder noch mehr Euro.

Was heißt das für Verbraucher?

Verantwortlich für die Entrichtung der Gebühr sind die Online-Händler oder Importeure. Vor allem Unternehmen wie etwa Shein, Temu und AliExpress, die massenhaft günstige Ware produzieren und auch nach Europa verschiffen, dürften davon betroffen sein. Für Endverbraucher in Europa wird der eigentliche Bestell- und Kaufvorgang nicht komplizierter.

Werden bestimmte Waren teurer?

Ja, es sei zu erwarten, dass die Gebühr teilweise etwa über höhere Produktpreise an die Verbraucher weitergegeben werde, sagt Stephan Tromp vom Handelsverband Deutschland (HDE). Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (Bevh), Alien Mulyk, rechnet jedoch eher bei Niedrigpreisprodukten mit besonders niedriger Gewinnmarge mit Aufschlägen.

Warum wird die Paketgebühr eingeführt?

Die EU will gegen die Flut an Billigpaketen vorgehen, die enorme Kosten und Aufwand verursacht. Im Jahr 2025 wickelten die europäischen Zollämter nach Angaben der EU-Staaten rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern ab. 90 Prozent davon seien aus China in die Staatengemeinschaft gelangt. Umgerechnet entspricht das mehr als 16 Millionen Kleinpaketen pro Tag, die die EU erreichten.

Gab es nicht schon eine Zusatzgebühr für Pakete?

Unabhängig von der neuen Paketgebühr wird bereits seit Juli für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland ab dem ersten Euro ein pauschaler Zoll von drei Euro pro Warengruppe fällig. Davor konnten Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro zollfrei in die Staatengemeinschaft eingeführt werden. Enthält ein Paket etwa ein T-Shirt, eine Uhr und einen Schneebesen im Wert von bis zu 150 Euro, fallen für die Verkäufer oder Importeure nun neun Euro Zoll an.

Welche Folgen hat das für die Händler?

Nehme man die neue Gebühr und die pauschalen Zollsätze zusammen, stiegen die Importkosten pro Kleinsendung spürbar, sagt Mulyk. Dass die Plattformen diese Extrakosten angesichts der ohnehin geringen Margen auf Dauer selbst querfinanzierten, sei unwahrscheinlich.

Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentrale weisen erste Kundendaten darauf hin, dass die Onlinemarktplätze generell sehr unterschiedlich mit dem Pauschalzoll umgehen. In manchen Fällen forderten Händler sogar mehr als drei Euro pro Warenkategorie, „was praktisch ein Zusatzgewinn für das Unternehmen wäre“, sagt Handelsexpertin Ann-Katrin Hamacher vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Preisaufstellung beim Onlinekauf daher genau prüfen und Preise vergleichen.“

Was passiert mit den zusätzlichen Einnahmen?

Die steigenden Kosten, die etwa bei der Sichtung und Kontrolle der wachsenden Zahl kleiner Sendungen entstehen, sollen mit der Abgabe gedeckt werden. Die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini sagt, die Gebühr sei eine Maßnahme, um die Anzahl der Einzelpäckchen zu senken. „Zum anderen ist sie eine Finanzierung der Mehrkosten der Zollkontrollen, damit der Binnenmarkt frei bleibt von explodierenden Handybatterien oder giftigem Kinderspielzeug.“

Viele unsichere Produkte, die in Europa auf dem Markt landeten, verursachten Kosten, „für die häufig die Allgemeinheit aufkommen muss“, erklärt Handelsexpertin Hamacher. Sie mahnt gleichzeitig, dass eine Gebühr weder eine wirksame Haftung noch die Pflicht der Onlineplattformen ersetze, sichere und rechtskonforme Produkte anzubieten.

Die Einnahmen sollten außerdem genutzt werden, um die unzureichende Marktüberwachung zu modernisieren, betont Bevh-Geschäftsführerin Mulyk.

Wird die Maßnahme wirken?

Ob und wie sich die neue Gebühr auf die Paketmengen auswirkt, bleibt abzuwarten. Der Drei-Euro-Zoll scheint aber Folgen zu haben. Wie es aus der EU-Kommission heißt, ist für die Monate Juli, August und September ein Paketrückgang von durchschnittlich mehr als 60 Prozent in der EU zu verzeichnen.

Allerdings entspreche das immer noch einer Menge von fünf Millionen Sendungen pro Tag. „Das ist nach wie vor eine beträchtliche Anzahl von Paketen, und die Belastung unserer Zollbehörden bleibt daher sehr hoch“, so eine Kommissionsbeamtin. Außerdem beschreibe dies lediglich die aktuelle Situation. „Uns ist jedoch bewusst, dass sich die Geschäftsmodelle weiterhin verändern und weiterentwickeln.“ Es wäre verfrüht, daraus bereits abschließende Schlussfolgerungen zu ziehen.

Quelle: dpa, AFP

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Polizei zieht Bilanz zu Krawallen in Frankfurt

November 1, 2026

Iran-Krieg: Golfstaaten bereiten sich auf neue Eskalation vor

November 1, 2026

Wahlkampf der US-Demokraten: Links, rechts – oder am besten in der Mitte?

November 1, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 2026798 Aufrufe

Meta-Konto: Umstellung oder Phishing? Der Faktencheck

Oktober 18, 2026277 Aufrufe

Gefälschte Doctolib-Mails fluten Postfächer: Erste-Hilfe-Set ist Fake

August 13, 202661 Aufrufe

Bücherexperiment in sozialen Medien und Messengern

September 9, 202631 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.