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Startseite»Betrugsmaschen»Klarna-Budgetcheck: Kein Kontozugriff ohne Zustimmung
Betrugsmaschen

Klarna-Budgetcheck: Kein Kontozugriff ohne Zustimmung

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerNovember 5, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit gibt Klarna keinen freien Zugang zu einem Bankkonto bei einer anderen Bank. Für das Auslesen solcher Kontodaten über einen Kontoinformationsdienst verlangt das deutsche Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ausdrücklich eine Zustimmung. Die neue Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung hebt diese Voraussetzung nicht auf.

Anlass dieses Faktenchecks ist eine Nutzeranfrage an Mimikama. Eine Leserin hat uns eine als Klarna-Nachricht ausgewiesene E-Mail mit dem Betreff „Sei den neuen EU-Regeln einen Schritt voraus“ weitergeleitet. Sie fragt besorgt, ob der Anbieter künftig ihr Konto überprüfen dürfe. Unsere rechtliche Einordnung bezieht sich auf Deutschland. Wir prüfen diese Befürchtung; die Leserin hat damit keine öffentlich verbreitete Falschbehauptung aufgestellt. Ihre persönlichen Daten veröffentlichen wir nicht.

Die vorgelegte Nachricht kündigt einen „Budgetcheck“ an: Vor dem späteren Bezahlen sollen ab dem 20. November die Finanzen geprüft werden. Genannt werden das Einkommen und monatliche Kosten, etwa für Wohnen und Kredite. Laut Mail seien dafür keine Dokumente oder Passwörter nötig. Einen automatischen Zugriff auf sämtliche Kontoumsätze kündigt der Text nicht an.

Redaktionell gesetzter Auszug der vorgelegten Budgetcheck-Mail mit unkenntlich gemachtem Namen und Empfängeradresse
Auszug aus dem übermittelten Mailtext, redaktionell gesetzt. Kein Original-Screenshot. Name und Empfängeradresse sind unkenntlich gemacht; persönliche Trackinglinks wurden weggelassen. Die Abbildung bestätigt nicht die Echtheit des Absenders.

Warum Klarna nach Einkommen und Ausgaben fragen darf

Der rechtliche Hintergrund ist real. Die EU-Kommission nennt den 20. November 2026 als Anwendungsbeginn der neuen Verbraucherkreditrichtlinie. Die deutsche Bundesregierung bestätigt, dass auch kleine Kredite sowie zins- und gebührenfreie „Buy now, pay later“-Angebote in die Schutzregeln einbezogen werden. Bei solchen Angeboten wird ein Einkauf sofort ermöglicht und erst später zurückgezahlt. Deshalb kommt es darauf an, ob die Rückzahlung voraussichtlich leistbar ist.

Artikel 18 Absatz 3 nennt ausdrücklich Informationen über Einkommen und Ausgaben als Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung. Das lässt sich auch im offiziellen Gesetzgebungstext von Europäischem Parlament und Rat nachlesen. Die Angaben müssen erforderlich sein und zum jeweiligen Kredit passen. Informationen können von den Kundinnen und Kunden selbst sowie aus einschlägigen internen oder externen Quellen stammen. Die Prüfung ist daher keine Erlaubnis, beliebige private Finanzdaten zu sammeln.

Jemand muss die Quelle auch öffnen. Deine Mitgliedschaft finanziert unsere Recherche. Faktenfreund werden.

Auch Klarna erläutert in seiner Händlerdokumentation, dass kurze Zahlungsaufschübe wie „In 30 Tagen bezahlen“ von den neuen Regeln erfasst werden. Dort stellt das Unternehmen klar, dass es selbst als Kreditgeber reguliert wird. Der Hinweis, der Händler müsse keine Bonitätsprüfung durchführen, richtet sich an die angeschlossenen Geschäfte. Er bedeutet nicht, dass Klarna auf die Prüfung verzichtet.

Kontoumsätze auslesen braucht eine eigene Zustimmung

Für einen tatsächlichen Abruf von Kontoinformationen bei einer anderen Bank gilt eine zusätzliche Voraussetzung. Nach § 51 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz darf ein Kontoinformationsdienst nur mit ausdrücklicher Zustimmung genutzt werden. Der Zugriff ist auf die bezeichneten Zahlungskonten und die damit verbundenen Zahlungsvorgänge beschränkt. Daten dürfen nur für den ausdrücklich angeforderten Kontoinformationsdienst gespeichert oder verwendet werden. Wer bereits eine Kontoverknüpfung eingerichtet hat, sollte den Umfang der bestehenden Freigabe prüfen.

Die Mail allein löst somit keine neue Erlaubnis zum Kontozugriff aus. Angaben zu Einnahmen und Fixkosten abzufragen ist etwas anderes, als die Umsätze eines fremden Bankkontos abzurufen. Wird ein benötigter Nachweis nicht erbracht und lässt sich die Zahlungsfähigkeit deshalb nicht ausreichend beurteilen, kann der gewünschte Zahlungsaufschub ausbleiben. Daraus folgt keine allgemeine Pflicht, allein wegen des Mailerhalts vorsorglich die eigenen Finanzen offenzulegen.

Was sich über diese konkrete Mail sagen lässt

Die Formulierung, dass weder Dokumente noch Passwörter gebraucht würden, spricht für eine Abfrage eigener Angaben. Das ist eine Schlussfolgerung aus dem Mailtext. Eine zusätzliche öffentliche Klarna-Anleitung, die den konkreten „Budgetcheck“ für Deutschland Schritt für Schritt beschreibt, konnten wir bei unserer Recherche am 5. November 2026 nicht finden. Wir haben den angekündigten Ablauf in der App nicht selbst durchlaufen.

Die Echtheit dieser einzelnen Nachricht lässt sich anhand des übermittelten Textes ebenfalls nicht abschließend bestätigen. Dafür fehlen die technischen Maildaten, mit denen sich die Absenderauthentifizierung untersuchen ließe. Eine plausible Absenderadresse und eine echte Rechtsänderung sind allein kein Echtheitsnachweis. Betroffene sollten die Klarna-App eigenständig öffnen und dort nach der Nachricht oder dem Budgetcheck suchen. Bleibt die Aufforderung unklar, lässt sie sich über den dort erreichbaren Kundenservice prüfen, ohne den persönlichen Link aus der Mail aufzurufen.

BEHÖRDE

Bundesregierung

19. Mai 2026

BEHÖRDE

Europäisches Parlament / Rat der Europäischen Union

20. September 2023

BEHÖRDE

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz

Ohne Datumsangabe

BEHÖRDE

Europäische Kommission

Ohne Datumsangabe



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Tom Wannenmacher bei Mimikama, engagiert in der Aufklärung.

Tom Wannenmacher

Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise) Welche Quellen wir verwenden und was für uns kein Beleg ist, steht auf unserer Quellenseite.

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