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Startseite»Politik»Abschiebungen nach Afghanistan bald nicht nur für Straftäter?
Politik

Abschiebungen nach Afghanistan bald nicht nur für Straftäter?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 23, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 23.07.2026 • 18:42 Uhr

Seit dem Regierungswechsel wurden 173 Männer nach Afghanistan abgeschoben. Bald könnte es auch Afghanen treffen, die nicht straffällig geworden sind. Die Vorbereitungen dafür laufen.

Claudia Kornmeier

Philipp Eckstein

Anfang Juli hat das hessische Innenministerium die hessischen Regierungspräsidien aufgefordert, nicht mehr nur afghanische Straftäter und Gefährder für die Vorbereitung einer Abschiebung zu melden. Die Bundespolizei habe diese Einschränkung nämlich jetzt aufgehoben, heißt es in dem Erlass.

Amnesty International teilte mit, dass sich nach ihrer Kenntnis aktuell schon mindestens sechs afghanische Staatsangehörige in deutscher Abschiebehaft befänden, die keine Straftaten begangen hätten.

Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es bisher nicht. Männliche Afghanen, die volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig sind, müssen demnach jetzt damit rechnen, dass ihre Abschiebung vorbereitet wird.

Bisher nur zwei Taliban-Konsularbeamte

Damit ihre Identitäten überprüft und Passersatzpapiere beschafft werden können, müssen sie allerdings afghanischen Konsularbeamten vorgeführt werden. Afghanistan hatte in den Verhandlungen mit Deutschland durchgesetzt, dass dafür weitere Konsularbeamte akkreditiert werden. Zuletzt war von „nicht mehr als vier“ die Rede.

Bislang sei aber noch keiner dieser neuen Konsularbeamten in Deutschland, so das Auswärtige Amt. Derzeit gibt es zwei Taliban-Konsularbeamte in Deutschland, die 2025 ins Land gekommen waren.

Trotz dieser diplomatischen Annäherungen gilt weiterhin offiziell: „Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban politisch nicht als legitime Regierung Afghanistans an.“

15.300 ausreisepflichtige Afghanen in Deutschland

Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtige (BAMF) leben derzeit rund 452.000 afghanische Staatsangehörige in Deutschland. Davon sind rund 15.300 ausreisepflichtig – circa 11.400 mit und knapp 4.000 ohne Duldung. Eine Duldung bedeutet, dass der Vollzug der Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Gründe dafür können vielfältig sein – etwa eine Ausbildung, Krankheit oder fehlende Papiere.

Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, hält eine Ausweitung der Abschiebungen für richtig. „Wir setzen hier Recht und Ordnung durch und auch mit Konsequenz.“ Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland habe, wer ausreisepflichtig sei, „der muss dieses Land verlassen“.

Grüne sprechen von „Armutszeugnis“

Scharfer Widerspruch kommt dagegen von den Grünen. „Dass jetzt auch nach und nach Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden, die sich hier überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen haben, das ist wirklich unverantwortlich“, sagt Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen.

In Afghanistan herrsche mit den Taliban „eine radikal islamistische Terrororganisation“, sagt Emmerich. „Dort werden Frauen und Mädchen entrechtet und politische Gegner verfolgt bis hin zum Tod. In so ein Land abzuschieben, ist ein Armutszeugnis in Sachen Menschlichkeit für diese Bundesregierung.“ Auch Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Ausweitung der Abschiebungen.

Innenministerium verteidigt Vorgehen

Union und SPD hatten nach der Bundestagswahl 2025 im Koalitionsvertrag Abschiebungen nach Afghanistan vereinbart. Dabei hieß es: „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“. Dementsprechend verteidigt das Bundesinnenministerium nun auch auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios das Vorgehen.

Weder das geltende Recht noch der Koalitionsvertrag sähen eine Beschränkung auf Straftäter vor, heißt es aus dem Innenministerium. „Nach dem Aufenthaltsgesetz sind ausländische Staatsangehörige dann abzuschieben, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, eine Ausreisefrist nicht gewährt wird oder diese abgelaufen ist und keine individuellen Abschiebeverbote vorliegen.“

Innenminister Dobrindt hatte in der Vergangenheit immer wieder bekräftigt, Abschiebungen nach Afghanistan auch auf allein reisende Männer ausweiten zu wollen. Im Juni hatte er außerdem angekündigt, dass nun bis zu drei Abschiebe-Charterflüge pro Monat möglich seien.

Menschenrechtslage kontinuierlich verschlechtert

Gleichzeitig heißt es aus dem Auswärtigen Amt: „Die Menschenrechtslage in Afghanistan hat sich seit der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 kontinuierlich verschlechtert.“

Das Innenministerium sieht darin mit Blick auf weitere Abschiebungen kein Problem: Die afghanische De-facto-Regierung habe zugesagt, dass bei in Deutschland vorbestraften Personen in Afghanistan keine Bestrafung wegen desselben Delikts erfolgen werde. „Die Erfahrungen aus den bisherigen Rückführungen geben keinen Anlass, diese Zusage infrage zu stellen.“

Abschiebe-Stopp nach Taliban-Machtübernahme

Nach der Machtübernahme der radikal-islamischen Taliban in Afghanistan und dem überstürzten Abzug der Bundeswehr im Sommer 2021 hatte es lange Zeit keine Abschiebungen in das Land gegeben.

2024 änderte die Bundesregierung, damals unter SPD-Kanzler Olaf Scholz, diesen Kurs. Mit Hilfe von Katar organisierte die damalige Regierung einen ersten Abschiebeflug nach Kabul. 28 verurteilte Straftäter wurden damals abgeschoben. Zu weiteren Flügen kam es trotz mehrfacher Ankündigungen zur Zeit der Ampel-Koalition nicht mehr.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) setzte nach seinem Amtsantritt durch, dass auch wieder direkt, also ohne Umwege und ohne die Hilfe von Vermittlerstaaten wie Katar, nach Afghanistan abgeschoben werden kann. Insgesamt wurden seit Mai 2025, also seit dem Regierungswechsel, 173 Männer nach Afghanistan abgeschoben.

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Dr. Heinrich Krämer
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