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AfD: Verstoß gegen Dienstpflicht? Landratskandidat streitet Vorwurf ab

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 25, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Wahlkampf trotz KrankschreibungVerstoß gegen Dienstpflicht? AfD-Kandidat streitet Vorwurf ab

Der Polizist und AfD-Politiker Uwe Arendt war monatelang krankgeschrieben – und möglicherweise aktiver als erlaubt. (Foto: picture alliance/dpa)

Der Polizist Uwe Arendt will Landrat für die AfD werden, doch derzeit muss er sich wegen eines möglichen Dienstvergehens verantworten: Trotz Krankschreibung soll er etwa bei Wahlkampfveranstaltungen aufgetreten sein. Jetzt äußert sich der Kandidat zu den Hintergründen.

Ein Polizeibeamter, der für die AfD Landrat im Saalekreis in Sachsen-Anhalt werden möchte, wehrt sich gegen Vorwürfe, dass er trotz monatelanger Krankschreibung unter anderem Wahlkampfauftritte absolviert haben soll. Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ über die Vorwürfe berichtet und aus der Verfügung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens zitiert. Demnach soll der AfD-Politiker Uwe Arendt mehrere Monate krank gewesen sein und gleichzeitig als Mitglied des Kreistages und Stadtrates Merseburg an Sitzungen teilgenommen haben. Sicherheitskreise bestätigten das laufende Verfahren.

In einer Stellungnahme in den sozialen Medien weist Arendt die Vorwürfe zurück, äußert sich gleichzeitig aber auch zu den Hintergründen seiner Krankschreibung. Er habe eine schwere Bandscheiben-Operation hinter sich und teilweise nur noch an Krücken laufen können. „Ich war definitiv nicht mehr dienstfähig“, sagt Arendt in dem Video. In der Folge habe er eine stationäre und ambulante Reha gemacht. Dass er in dieser Zeit, in der er viel Zeit gehabt und nichts habe machen können, den Kopf frei kriegen wollte, „kann sich jeder vorstellen“, so der Politiker und Polizist. „Ich bin nicht krankgeschrieben, schon eine ganze Weile nicht mehr.“

Ermittelt wird gegen den Beamten auch wegen einer Nebentätigkeit. Arendt macht als „DJ Eddy“ in der Region Musik auf Festen. In einem Video hat er das wohl auch für eine Osterveranstaltung in Merseburg angekündigt. Nun wird geprüft, ob es dazu gekommen ist. Diese Nebentätigkeit hat Arendt sich laut Verfügung 2017 zwar von seinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Allerdings soll ihm damals auch beschieden worden sein: „Rein vorsorglich untersage ich Ihnen die Ausübung der Nebentätigkeit für den Fall einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit (Erkrankung).“ Konkret wird nun ermittelt, ob Arendt gegen diese dienstliche Anordnung sowie mit seinem Verhalten gegen seine beamtenrechtlichen Pflichten zur Gesunderhaltung und zu einem „achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten“ auch außerhalb des Dienstes verstoßen und ein Dienstvergehen begangen hat. 

Arendt ist nach eigenen Angaben seit 1990 bei der Polizei und kümmert sich vorrangig um Einbrüche und Diebstähle. Die Wahl zum Landrat findet im Saalekreis am 7. Juni statt. Die Polizeiinspektion Halle, bei der Arndt tätig ist, und das Innenministerium von Sachsen-Anhalt wollten sich aufgrund von Persönlichkeitsrechten nicht zum Fall äußern.

Ein Disziplinarverfahren ist ein behördliches Verfahren, das unter anderem gegen Beamte eingeleitet wird, wenn der Verdacht besteht, dass sie gegen ihre beamtenrechtlichen Pflichten verstoßen haben könnten. Als Konsequenz drohen Strafen von einem schriftlichen Tadel, über Geldbußen bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Arendt teilte mit, er werde an seiner Kandidatur festhalten.

Der Fall erinnert an einen ähnlichen Fall aus Berlin im vergangenen Monat. Dort hatte Mitte April Uta Francisco dos Santos, SPD-Bewerberin für das Bezirksbürgermeisteramt in Berlin-Mitte, ihre Kandidatur nach tagelanger Debatte zurückgezogen. Der Rückzug erfolgte nach Berichten über Wahlkampfaktivitäten von Francisco dos Santos, obwohl sie seit längerem krankgeschrieben ist. Als Grund für ihren Rückzug als Bürgermeisterkandidatin gab sie über ihren Anwalt eine „mediale Kampagne“ vor allem „rechter Medien“ gegen sie an.

Quelle: ntv.de, nbr/dpa

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