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Politik

Altersvorsorge: Wie das mit der „Frühstartrente“ laufen soll

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 16, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 16.10.2026 • 05:00 Uhr

Der Entwurf für eine große Rentenreform liegt noch nicht vor, aber der Bundestag will heute über eine Maßnahme zur Alterssicherung entscheiden: die sogenannte Frühstartrente. Was sie beinhaltet und wer sie bekommt.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die sogenannte Frühstartrente ein Baustein sein, um die Altersvorsorge zukunftsfähig zu machen. Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben die Einführung dieses Instruments bereits vereinbart. Der Finanzausschuss beschloss einen entsprechenden Entwurf, der heute vom Bundestag verabschiedet werden soll. Auch der Bundesrat muss zustimmen.

Was beinhaltet die Frühstartrente?

Mit der sogenannten Frühstartrente soll die Altersvorsorge für junge Menschen gestärkt werden. Danach sollen Kinder ab sechs Jahren, die 2020 oder später geboren wurden und in Deutschland gemeldet sind, bis zur Volljährigkeit jeden Monat zehn Euro vom Staat erhalten. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt.

Was müssen Eltern tun?

Eltern müssen dafür für ihr Kind bei einem Anbieter ihrer Wahl – etwa einer Fondsgesellschaft – einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag abschließen. Er ist auf den Namen des Kindes ausgestellt und funktioniert ähnlich wie ein einfacher Sparplan. Die Anspruchsprüfung läuft laut Bundesfinanzministerium digital über einen Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern anhand der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich rückwirkend direkt auf den Vertrag.

Profitieren auch Kinder, deren Eltern keinen Depotvertrag abschließen?

Schließen Eltern keinen Vertrag ab, legt der Bund die zehn Euro monatlich in einem Sondervermögen an. Dieses wird von der Deutschen Bundesbank verwaltet. Nach einer Änderung durch den Finanzausschuss dürfen die Mittel nur in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden. Die Anlage muss zum Ziel haben, langfristig ein möglichst hohes Altersvorsorgevermögen aufzubauen. Eine bestimmte Rendite wird nicht garantiert, der Bund gleicht eventuelle Verluste nicht aus.

Können Eltern oder Großeltern Geld dazu geben?

Ja, Eltern, Großeltern oder andere Förderer können den staatlichen Zuschuss durch eigene Beiträge ergänzen. Pro Kind können sie bis zu 6.840 Euro im Jahr oder 570 Euro im Monat dazu geben.

Können Bezieher weitersparen, wenn sie volljährig sind?

Ab dem 18. Lebensjahr kann das Altersvorsorgedepot bis zum Renteneintritt durch eigene Einzahlungen weiter bestückt werden. Alternativ kann auch in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gewechselt werden. Damit soll ein Übergang von der Frühstartrente in die geförderte private Altersvorsorge ermöglicht werden.

Wie viel Geld kann ein Kind bis zu seiner Rente theoretisch ansparen?

Das Finanzministerium hat in einer Modellrechnung das Potenzial bei einer angenommenen Rendite von sieben Prozent pro Jahr skizziert. Aus den staatlichen Einzahlungen würden demnach bis zum 18. Geburtstag etwa 2.200 Euro und bis zum 65. Lebensjahr etwa 53.000 Euro, wenn das Geld nach der Volljährigkeit weiter angelegt und nicht zusätzlich bespart wird. Das sind reine Modellannahmen. Eine Rendite wird nicht garantiert, zudem sind die Werte nominal und berücksichtigen weder Inflation noch die spätere Besteuerung.

Darf man frei entscheiden, wofür man das angesparte Geld verwendet?

Nein. Die staatliche Förderung ist zweckgebunden für die Altersvorsorge. Das Kapital darf nicht beliehen, veräußert oder gepfändet werden. Eine Auszahlung als Rente ist grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen.

Muss man auf die Erträge Steuern zahlen?

Die staatlichen Beiträge und die Erträge darauf sind in der Ansparphase steuerfrei. Erst die späteren Auszahlungen im Alter unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.

Was kostet das Förderprojekt den Bund?

Der Bund rechnet für 2027 mit Förderausgaben von 198 Millionen Euro. Da jedes Jahr ein weiterer Geburtsjahrgang hinzukommt, steigen sie bis 2030 auf voraussichtlich 411 Millionen Euro. Hinzu kommen Verwaltungskosten. Insgesamt kalkuliert der Haushaltsausschuss des Bundestages für die Jahre 2027 bis 2030 mit Ausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro.

Wie läuft das gesetzliche Verfahren weiter?

Der Bundestag entscheidet heute über den Gesetzentwurf. Im Anschluss muss auch der Bundesrat noch zustimmen, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Laut Entwurf soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die staatliche Förderung von monatlich zehn Euro für das Altersvorsorgedepot soll jedoch rückwirkend zum 1. Januar 2026 greifen.

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Dr. Heinrich Krämer
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