Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    „Spritpreisdeckel droht zum Feigenblatt zu werden“

    November 5, 2026

    Mangelnde Transparenz in den Werbearchiven: Plattformen verstoßen gegen den DSA

    November 3, 2026

    KI als riskanter Ratgeber für junge Menschen: Verbraucherzentrale fordert mehr Schutz

    November 2, 2026

    Keine Werbung für Chips, Cola und Co.

    Oktober 29, 2026

    Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen Stromanbieter grüüün

    Oktober 29, 2026
  • Nachrichten

    Altersvorsorgedepot voraus: Riester-Vertrag ab 2027: Behalten, umstellen oder wechseln?

    November 8, 2026

    Svensson-Szene sorgt für Wirbel: Schiedsrichter gibt schweren Fehler bei BVB-Spiel zu

    November 8, 2026

    Polnische Justiz nennt Todesschüsse von Krakau Terror

    November 8, 2026

    Buch und Doku über „dunkle Ehe“: Katy Perry will über Zeit mit Russell Brand auspacken

    November 8, 2026

    „Zeigt die Führungsschwäche“: Debatte um Aigner: Stegner attackiert Merz vor CDU-Abendessen

    November 8, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    WhatsApp: Gerüchte in der Familiengruppe prüfen

    November 8, 2026

    Verschleppte Kinder in Russlands Armee? Faktencheck

    November 8, 2026

    Eiffelturm und Kolosseum blau für US-Demokraten?

    November 8, 2026

    Mindfactory: Passwort-Reset nach Cyberangriff

    November 7, 2026

    Deutsche-Bank-Phishing fordert Ausweis und Steuer-ID

    November 7, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Bildung ist mehr als Schule – Alltagsbildung | Bildung

    Oktober 22, 2026

    „Andere Familiensprache als Deutsch“: Was bedeutet mehrsprachig aufzuwachsen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Wie können Lehrkräfte und Schulen mit Mehrsprachigkeit umgehen? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Welche Rolle spielt Mehrsprachigkeit in der Bildungspolitik? | Bildung

    Oktober 8, 2026

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026
  • Politik

    Russische Luftangriffe: Erneut Hunderttausende Ukrainer ohne Strom

    November 8, 2026

    Schüsse in Krakau: Staatsanwaltschaft geht Terrorismusverdacht nach

    November 8, 2026

    Familienmitglieder des Schützen ebenfalls getötet

    November 8, 2026

    Leiharbeiter: Nordkoreas Geldquelle in Russland

    November 8, 2026

    Berliner Linken-Politikerin Emde lehnt Mandatsverzicht ab

    November 8, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Altersvorsorgedepot voraus: Riester-Vertrag ab 2027: Behalten, umstellen oder wechseln?
Nachrichten

Altersvorsorgedepot voraus: Riester-Vertrag ab 2027: Behalten, umstellen oder wechseln?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerNovember 8, 2026Keine Kommentare7 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Altersvorsorgedepot vorausRiester-Vertrag ab 2027: Behalten, umstellen oder wechseln?

Bestehende Riester-Verträge laufen nach bisherigem Recht weiter. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Riester-Rente ist ein Auslaufmodell. Ab dem neuen Jahr treten neue Produkte für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge in Form des Altersvorsorgedepots an ihre Stelle. Alte Verträge können aber weitergeführt werden. Eine Analyse von Franke und Bornberg zeigt, wann das sinnvoll ist. 

Ab dem 1. Januar 2027 löst das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz, niemand muss handeln. Ob sich ein Wechsel dennoch lohnt, lässt sich nach Analyse von Franke und Bornberg nicht pauschal beantworten: Entscheidend sind Einkommen, Kinderzahl, Restlaufzeit und das Sicherheitsbedürfnis, nicht die Frage, ob das neue System generell besser ist. Besondere Vorsicht ist bei einem zusätzlichen neuen Vertrag geboten: Er stellt automatisch auch den bestehenden Riester-Vertrag unwiderruflich auf die neue Förderung um.

Zwei Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Änderungen bei der Altersvorsorgereform wirken. Eine geringfügig beschäftigte Person zahlt seit Jahren nur 60 Euro im Jahr in ihren Riester-Vertrag. Dafür erhält sie die volle Grundzulage von 175 Euro. Nach neuem Recht gäbe es für denselben Beitrag keine Grundzulage, denn künftig sind mindestens 120 Euro Eigenbeitrag nötig. Ganz anders sieht es aus, wenn jemand 1800 Euro im Jahr spart. Dann sind künftig 540 Euro Grundzulage möglich statt bisher höchstens 175 Euro. Das ist rund dreimal so viel.

Was ändert sich für Riester-Verträge ab 2027?

Das Altersvorsorgereformgesetz gilt für alle neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027. Bestehende Riester-Verträge laufen nach bisherigem Recht weiter. Sie werden weder automatisch gekündigt noch umgestellt.

Der wichtigste Unterschied liegt in der Förderung. Bisher gibt es die volle Grundzulage von 175 Euro nur, wenn Sparer vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens einzahlen, abzüglich der Zulagen. Mindestens fällig ist ein Sockelbetrag von 60 Euro. Künftig wächst die Zulage mit dem eigenen Beitrag: Auf die ersten 360 Euro gibt es 50 Cent je Euro, auf weitere Beiträge bis zu insgesamt 1800 Euro Jahresbeitrag 25 Cent je Euro. Die Kinderzulage beträgt künftig einen Euro je eingezahltem Euro, höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr.

Neu sind auch die Produkte. Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Wege: ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, zu dem auch das sogenannte Standarddepot mit auf ein Prozent begrenzten Effektivkosten gehört, sowie einen Altersvorsorgevertrag mit einer Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent. Effektivkosten fassen alle Kosten zusammen, die die jährliche Rendite schmälern. Ein Standarddepot mit gedeckelten Kosten muss künftig jeder Anbieter führen. Ein zusätzliches, öffentlich organisiertes Standarddepot ist davon zu unterscheiden: Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom Oktober 2026 stehen dafür bislang weder ein Träger noch ein Starttermin fest. Für Sparer ändert das nichts an der privaten Variante, die wie geplant zum 1. Januar 2027 startet. Steuerlich bleibt laut Franke und Bornberg vieles beim Alten: Beiträge lassen sich bis zu einem Höchstbetrag von der Steuer absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dieser Steuervorteil höher ist als die Zulage. Die Auszahlungen im Alter werden versteuert.

Welche drei Optionen haben Riester-Sparer ab 2027?

Nach Analyse von Franke und Bornberg stehen Riester-Sparern drei Wege offen. Jeder hat Vor- und Nachteile, die von der persönlichen Situation abhängen.

Option 1: Den Riester-Vertrag unverändert weiterführen

Wer nichts tut, behält seinen Vertrag zu den bisherigen Bedingungen. Neue Abschluss- oder Vertriebskosten entstehen nicht. Eine vereinbarte Beitragsgarantie bleibt erhalten. Das bedeutet: Zu Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten Beiträge samt Zulagen zur Verfügung. Ausgezahlt wird weiterhin als lebenslange Rente, bis zu 30 Prozent des Kapitals lassen sich zu Beginn entnehmen. Laut Franke und Bornberg passt diese Option vor allem zu sicherheitsorientierten Sparern und zu Menschen mit sehr geringem Einkommen.

Option 2: Den Riester-Vertrag in die neue Förderung umstellen

Sparer können ihrem Anbieter erklären, dass für ihren Vertrag künftig die neue Förderung gelten soll. Eine Zustimmung des Anbieters ist dafür nicht erforderlich. Garantie, Rentenbeginn und Auszahlungsform bleiben gleich, nur Zulagen und Steuerabzug richten sich nach neuem Recht. Bereits erhaltene Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Ob sich die Umstellung lohnt, hängt nach Einschätzung von Franke und Bornberg vor allem von der künftigen Zulagenhöhe ab. Wer hohe Beiträge zahlt, profitiert meist. Eltern von Kindern, die vor 2008 geboren sind, können zudem statt 185 bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind erhalten.

Option 3: Einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließen

Ab 2027 ist auch ein neuer Vertrag möglich, entweder anstelle des alten oder zusätzlich. Beim Wechsel wird das Guthaben direkt auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Die bisherige Förderung bleibt dann erhalten. Auf das übertragene Kapital dürfen keine erneuten Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Wechselkosten sind möglich, ihre Höhe ist gesetzlich begrenzt. Laut Franke und Bornberg kommt diese Option vor allem bei langer Restlaufzeit und Interesse an chancenorientierter Geldanlage infrage.

Wo lauern Stolperfallen beim Riester-Wechsel?

Franke und Bornberg sieht mehrere Punkte, an denen Riester-Sparer leicht Geld verlieren können.

Der wichtigste Punkt betrifft einen Mechanismus, der in vielen Ratgebern zur Reform kaum vorkommt: Wer neben seinem bestehenden Riester-Vertrag einen neuen, ab 2027 abgeschlossenen Altersvorsorgevertrag abschließt, stellt damit automatisch auch jeden bestehenden Riester-Vertrag auf die neue Förderung um. Die Erklärung zur neuen Förderung ist unwiderruflich und gilt für alle Verträge einer Person, nicht nur für den neuen. Ein Zusatzvertrag ist damit faktisch dieselbe Entscheidung wie eine bewusste Umstellung, auch wenn er auf den ersten Blick wie eine zusätzliche, unabhängige Option wirkt.

Vorsicht ist zweitens bei Eltern mit geringen Beiträgen geboten. Im bisherigen System reicht schon der Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr für die volle Kinderzulage von bis zu 185 Euro je Kind. Künftig gibt es je Kind höchstens so viel Zulage, wie die Eltern selbst einzahlen, bis zu 300 Euro. Eltern von zwei Kindern, die bislang nur den Mindestbeitrag zahlen, bekommen damit möglicherweise weniger Förderung als heute, wenn sie ihren eigenen Beitrag nicht entsprechend erhöhen.

Drittens sollten Sparer die Kosten eines Anbieterwechsels nicht unterschätzen. Eine Kündigung mit Auszahlung gilt als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile müssen dann zurückgezahlt werden. Ein Wechsel funktioniert deshalb nur über die direkte Übertragung des Guthabens auf einen neuen, zertifizierten Vertrag. Dabei darf der bisherige Anbieter bis zu 150 Euro für die Übertragung verlangen, und zwar unabhängig davon, wie lange der Riester-Vertrag schon läuft. Der neue Anbieter darf zusätzlich eine einmalige Verwaltungspauschale von bis zu 150 Euro berechnen, jedoch keine Abschluss- und Vertriebskosten auf das bereits geförderte Kapital. Insgesamt sind damit bis zu 300 Euro an unmittelbaren Übertragungsgebühren möglich.

Bei einer Übertragung entfällt außerdem die Beitragsgarantie des Altvertrags. Im neuen Vertrag gilt das dort gewählte Garantieniveau. Auch der Rentenbeginn verschiebt sich: Neue Verträge zahlen frühestens ab 65 Jahren aus, es sei denn es wird vor Vollendung des 65. Lebensjahres eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem bezogen. Altverträge können auch unabhängig davon je nach Abschlussjahr bereits ab 60 oder 62 Jahren mit der Auszahlung beginnen. Wer statt einer lebenslangen Rente einen Auszahlplan wählt, erhält das Geld nur befristet, mindestens bis zum 85. Lebensjahr.

Wie bereiten Sie die Entscheidung über Ihren Riester-Vertrag vor?

Zeitdruck besteht nicht, weil bestehende Verträge geschützt sind. Trotzdem rät Franke und Bornberg, die Prüfung nicht unnötig aufzuschieben. Denn eine Erklärung zur neuen Förderung wirkt erst ab dem Beitragsjahr, in dem sie beim Anbieter vorliegt. Mit diesen Fragen gelingt der Vergleich:

  • Guthaben und Kosten: Was steht in Ihrer letzten Standmitteilung?

  • Garantie: Sichert Ihr Vertrag die Beiträge ab oder sogar einen festen Zins?

  • Rentenbeginn: Ab welchem Alter zahlt Ihr Vertrag aus?

  • Zulagen: Wie viel Förderung haben Sie zuletzt erhalten, und wie viel wäre es künftig?

  • Kinder: Wie viele kindergeldberechtigte Kinder haben Sie, und wann wurden sie geboren?

  • Restlaufzeit und Risiko: Wie viele Jahre bleiben bis zur Rente, und wie gut verkraften Sie Kursschwankungen?

Bei dieser Entscheidung hilft eine neutrale Beratung durch Fachleute. Dazu gehören die Verbraucherzentralen: Sie prüfen Ihren Riester-Vertrag individuell und unabhängig, gegen eine Gebühr. Ein kostenloses Intensivgespräch zur Altersvorsorge bietet zudem die Deutsche Rentenversicherung an.

Fazit: Riester-Vertrag ab 2027 individuell prüfen

Das Altersvorsorgereformgesetz zwingt Riester-Sparer zu nichts, eröffnet aber echte Wahlmöglichkeiten. Nach Einschätzung von Franke und Bornberg profitieren vor allem Sparer mit höheren Beiträgen von der neuen Förderung. Wer nur sehr wenig einzahlen kann oder Wert auf Garantie und frühen Rentenbeginn legt, fährt mit dem bestehenden Vertrag häufig gut.

Was Riester-Sparer jetzt tun sollten

Prüfen Sie zuerst, was Ihr bestehender Riester-Vertrag tatsächlich leistet: Garantie, Kosten, Rentenbeginn und Zulagen. Fällt der Vergleich zugunsten der neuen Förderung aus, kommt eine Umstellung oder ein Wechsel infrage. Bedenken Sie dabei: Die Erklärung zur neuen Förderung ist unwiderruflich und wirkt auf alle bestehenden Riester-Verträge zugleich. Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag nie, sondern lassen Sie das Guthaben direkt übertragen. Franke und Bornberg empfiehlt, sich vor jeder Entscheidung unabhängig beraten zu lassen.

Quelle: ntv.de, awi

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Svensson-Szene sorgt für Wirbel: Schiedsrichter gibt schweren Fehler bei BVB-Spiel zu

November 8, 2026

Polnische Justiz nennt Todesschüsse von Krakau Terror

November 8, 2026

Buch und Doku über „dunkle Ehe“: Katy Perry will über Zeit mit Russell Brand auspacken

November 8, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Meta-Konto: Umstellung oder Phishing? Der Faktencheck

Oktober 18, 20261.312 Aufrufe

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 2026976 Aufrufe

Gefälschte Doctolib-Mails fluten Postfächer: Erste-Hilfe-Set ist Fake

August 13, 202683 Aufrufe

Bücherexperiment in sozialen Medien und Messengern

September 9, 202636 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.