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Startseite»Nachrichten»Auch keine Flugausfälle erwartet: Reiseveranstalter wollen keine Nachzahlungen für gebuchte Urlaube fordern
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Auch keine Flugausfälle erwartet: Reiseveranstalter wollen keine Nachzahlungen für gebuchte Urlaube fordern

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 5, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Auch keine Flugausfälle erwartetReiseveranstalter wollen keine Nachzahlungen für gebuchte Urlaube fordern

Dass Urlaubsreisen ganz gestrichen werden, müssen Kunden aktuell nicht befürchten. (Foto: dpa)

Sommerurlaub gebucht? Reiseanbieter versprechen: trotz hoher Kerosinpreise keine Preiserhöhungen im Nachhinein. Auch werden keine Flugausfälle erwartet. Was sich für neue Buchungen dennoch ändern könnte.

Die großen deutschen Reiseveranstalter wollen nach einem Medienbericht trotz der steigenden Kerosinpreise Kunden nicht nachträglich für gebuchte Reisen zur Kasse bitten. Man werde die Preise für bereits gebuchte Reisen nicht nachträglich erhöhen, berichteten die Anbieter Tui, Alltours und Dertour dem „Tagesspiegel“ in einer Umfrage.

Für zukünftige Buchungen könnte es allerdings angesichts des Preisanstiegs anders aussehen. „Im Moment steigt der Kerosinpreis“, sagte der Chef der Rewe-Touristiktochter Dertour-Group, Christoph Debus, dem Blatt. „Wenn dies auf dem Niveau bleibt, können wir Kostensteigerungen für zukünftige Buchungen nicht ausschließen.“

Reiseveranstalter können den Reisepreis nachträglich erhöhen, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde und gestiegene Kosten wie Kerosin es nachweislich erfordern. Die Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter enthalten dafür in aller Regel sogenannte Änderungs-Vorbehaltsklauseln. Laut Gesetz zählen höhere Treibstoffkosten nach Abschluss des Reisevertrags zu den möglichen Gründen für eine nachträgliche Preiserhöhung. Ein solcher Preisaufschlag muss allerdings spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Bei Aufschlägen von mehr als 8 Prozent haben die Kunden ein Sonderrücktrittsrecht. Individuell Reisenden darf die Airline hingegen nicht einfach nachträglich den Ticketpreis erhöhen, da es sich hier um eine nachträgliche Vertragsänderung handeln würde.

Aktuell keine Streichung von Reisen zu befürchten

Dass Urlaubsreisen ganz gestrichen werden, müssen Kunden den Angaben zufolge aktuell nicht befürchten. „Bei uns fällt nichts aus“, sagte Tui-Sprecher Aage Dünhaupt dem „Tagesspiegel“. Alltours-Sprecher Jens Völmicke betonte: „Wir gehen davon aus, dass unsere Gäste wie geplant ihren gebuchten Sommerurlaub genießen können.“

Dertour-Chef Christoph Debus sagte, „für die Sommerferien und den Herbst rechnen wir derzeit mit einer insgesamt stabilen Kapazität.“ Sollten sich aufgrund von Kerosinmangel Änderungen im Flugplan ergeben, informiere man die Gäste umgehend und suche nach Flugalternativen.

Sollte ein bereits gebuchter Flug gestrichen werden, haben Verbraucher nach europäischem Recht das Recht auf die Erstattung des Ticketpreises oder können auf die Umbuchung auf einen anderen Flug bestehen. Das gilt immer dann, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder der Flug von einem EU-Flughafen starten soll. Gilt EU-Recht und beharrt der verhinderte Reisende auf einer Umbuchung, können auch die Flüge anderer Gesellschaften als Alternative in Betracht kommen.

Bei Flugstreichungen, die weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt werden, können Betroffenen laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch zusätzliche Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro zustehen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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