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Bayern fordert Regionalisierung: Erbschaftssteuer kommt auf den Prüfstand

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 12, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Bayern fordert RegionalisierungErbschaftssteuer kommt auf den Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht will klären, ob Vorschriften im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig sind. (Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck)

Müsste die Erbschaftssteuer Ländersache sein? Wenn es nach Bayerns Ministerpräsident Markus Söder geht, schon – Kanzler Merz erteilt ihm hingegen vor einiger Zeit eine Absage. Nun beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage.

Wer in Deutschland auf geerbtes Vermögen wie viel Steuern zahlen muss, ist bundesweit einheitlich festgelegt. Die bayerische Staatsregierung und Ministerpräsident Markus Söder haben das in der Vergangenheit oft kritisiert – sie fordern eine Regionalisierung der Steuer. Das Thema beschäftigt mittlerweile auch das Bundesverfassungsgericht.

Ab 14 Uhr verhandelt das Gericht in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. Der Freistaat will von den höchsten deutschen Richterinnen und Richtern unter anderem klären lassen, ob Vorschriften im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz schon deshalb verfassungswidrig sind, weil der Bund sie gar nicht vorgeben darf. Ein Urteil wird erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung erwartet.

Eine abstrakte Normenkontrolle können nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags in Karlsruhe einreichen. Das Bundesverfassungsgericht prüft bei dieser Art von Verfahren unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit unter allen infrage kommenden Aspekten, ob eine Rechtsnorm mit der Verfassung vereinbar ist.

Konkret greift der Freistaat die Vorschriften zur Bewertung von Grundstücken, zu Steuerfreibeträgen und zu den Steuersätzen an. Dem Bund fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz – er sei also gar nicht zuständig, diese Dinge vorzuschreiben, sondern die Länder. Die Steuersätze und Freibeträge seien zudem verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst wurden, meint die bayerische Staatsregierung. Und: die Freibeträge müssten regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen berücksichtigen.

Weg nach Karlsruhe sei „unumgänglich“

„Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer – das Aufkommen steht in voller Höhe den Ländern zu“, erklärte der bayerische Finanzminister Albert Füracker von der CSU im Vorfeld der Verhandlung. Daher sollten die Landesparlamente auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können.

Bayern setze sich seit Jahren bei Bund und Ländern für eine Reform der Erbschaftsteuer ein. „Freibeträge und Steuersätze sind seit 2009 unverändert – die Immobilienpreise haben sich aber teils verdoppelt oder gar verdreifacht“, so Füracker. Die Freibeträge hätten dadurch ihre Entlastungswirkung verloren. Die drastisch gestiegene Inflation verstärke diesen Effekt zusätzlich.

„Bayern will erreichen, dass Kinder das Haus ihrer Eltern auch in Zukunft wieder erben können, ohne dass die Erbschaftsteuer sie zum Verkauf zwingt“, erklärte der Minister. „Trotz dieser gravierenden Entwicklung und zahlreicher bayerischer Initiativen zeigte der Bundesgesetzgeber keine Reaktion – für uns war der Weg nach Karlsruhe damit unumgänglich.“

Erbschaftsteuer bezahlen muss grundsätzlich jeder, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhält. Das kann Bargeld sein, ein Haus, eine Firma, Wertpapiere, Schmuck oder Unternehmensanteile. Wie viel Steuer man zahlt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab. Die Steuersätze liegen zwischen 7 und 50 Prozent. Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.

Schätzungen zufolge wechseln 200 bis 400 Milliarden Euro jedes Jahr durch Erbschaften und Schenkungen in Deutschland den Besitzer. Im Jahr 2025 kassierte der Staat dabei Steuern in Höhe von 13,3 Milliarden Euro. Auch wenn die Erbschaftsteuer in einem Bundesgesetz geregelt ist: als Ländersteuer fließen die Einnahmen komplett in die Kassen der jeweiligen Bundesländer.

Bundesregierung plant Reform

Dass die Erbschaftsteuer reformbedürftig ist, ist Konsens in der schwarz-roten Bundesregierung. Da hören die Gemeinsamkeiten aber schon auf. Während die SPD gern längst begonnen hätte und die Debatte treibt, wollen CDU und CSU erst abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Am Dienstag wird das Gericht in einem zweiten Verfahren ebenfalls zur Erbschaftsteuer verhandeln – diesmal geht es darum, ob die umfassenden Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Die SPD will künftig Schlupflöcher schließen, durch die große Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden können. CDU und CSU lehnen die Vorschläge ab. Aber auch innerhalb der Union ist man sich beim Thema teils uneinig. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte Söders Forderung nach einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer im vergangenen Jahr eine Absage erteilt.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte: „Wir brauchen eine gerechtere Erbschaftsteuer.“ Es sei nicht gerecht, wenn millionen- und milliardenschwere Vermögen oft nahezu steuerfrei vererbt werden, während kleinere Erbschaften besteuert werden, sagte er. „Das verschärft die Ungleichheit in unserem Land. Starke Schultern müssen mehr tragen“, mahnte Klingbeil. Die SPD habe dazu Vorschläge gemacht. „Sobald das Bundesverfassungsgericht den rechtlichen Rahmen geklärt hat, wollen wir das umsetzen.“

„Wer jeden Euro hart erarbeiten muss, versteht nicht, warum die größten Vermögen oft nahezu steuerfrei weitergegeben werden“, betonte der SPD-Chef. „Es ist Zeit, diese Ungerechtigkeit anzugehen.“

Quelle: ntv.de, nbr/dpa

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